Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Möbel für Kollaboration und Ausgleich
Referenznummer: L-10.33-2026-00112
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Möbel für Kollaboration und Ausgleich”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur regelmäßigen Belieferung von Möbeln für Kollaborations- und Ausgleichsflächen (Sitzgruppen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur regelmäßigen Belieferung von Möbeln für Kollaborations- und Ausgleichsflächen (Sitzgruppen, Tische, Barhocker) geschlossen.
Unabhängig der Vertragslaufzeit endet der Vertrag, wenn der Höchstwert von 600.000,00 Euro netto erreicht ist.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sessel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sofas📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Möbel📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2030-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge zur klimafreundlichen Lieferung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c9de14dcc-65483970dd5069e7” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
“Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem von der...”
Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem von der Auftraggeberin vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
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Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-266975 (2026-04-17)