Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Audit für BSI Kriterienkatalog "C5" / Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (EK-07-A)
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Der Bewerber hat geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der IT Sicherheit zu treffen. Der Bewerber weist mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nach, dass ein unternehmensexternes Audit bzgl. der Basiskriterien des BSI Kriterienkatalogs Cloud Computing (C5) entweder beauftragt und begonnen oder vollständig realisiert worden ist. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Erklärung unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "BSI C5 Audit" abzugeben.
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Als Nachweis eines abgeschlossenen Audits legt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein alle Punkte des BSI Anforderungskatalogs Cloud Computing (C5) umfassendes Testat des externen, unternehmensunabhängigen Prüfers vor (Mindestanforderung). Aus diesem Testat müssen mindestens das Start- und Enddatum des Audits, Name und Kontakt sowie eigenhändige Unterschrift des Prüfers, sowie der abgeschlossene Prüfablauf aller C5 Basis-kriterien und deren Status ("bestanden" oder "nicht bestanden") dargestellt sein. Mängel bzw. Details zur Weiter- oder Umentwicklung infolge BSI C5 Basiskriterien-Fehlstellen müssen nicht zwingend ersichtlich sein.
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Für den Fall, dass das Audit erst begonnen wurde, reicht der Bewerber eine entsprechende Bestätigung des externen, unternehmensunabhängigen Prüfers über die Beauftragung und den Beginn des Audits vor (Mindestanforderung). Aus der Bestätigung muss auch hervorgehen, welche Prüfschritte bezogen auf die BSI C5 Basiskriterien bereits durchgeführt wurden.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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B) ISO 27001 Zertifizierung (EK-08-A - EK-09-B)
Der Bewerber hat geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der IT Sicherheit zu treffen:
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1) ISO 27001 Zertifizierung (Server)Infrastruktur (EK-08-A)
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Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Zertifizierung nach ISO 27001 bzgl. der eingesetzten (Server)Infrastruktur (spätestens zum Leistungsbeginn) vorweisen. Sofern zum Zeitpunkt der Angebots-abgabe noch keine Zertifizierung nach ISO 27001 vorliegt, hat der Bewerber unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "ISO 27001 Zertifizierung" darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird (Mindestanforderung).
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2) ISO 27001 Zertifizierung Organisation/Unternehmen (EK-09-B)
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Weist der Bewerber darüber hinaus auch eine Zertifizierung nach ISO 27001 für seine Organisation bzw. für sein Unternehmen nach, wird dies bei der Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, positiv bewertet. Als Nachweis legt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag das Zertifikat eines externen, unternehmensunabhängigen Prüfers vor.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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C) Technische Fachkräfte (EK-10-A/B)
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Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er nachweisen, dass ihm nachfolgende technische Fachkräfte zur Verfügung stehen:
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Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können (EK-10-A/B)
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Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
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Mindestens zwei (2) technische Fachkräfte, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können und folgende Anforderungen erfüllen:
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Die Technische Fachkraft beherrscht entweder Deutsch als Muttersprache oder kann ein Sprachzertifikat mindestens mit C1 für Deutsch nachweisen,
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Die Technische Fachkraft ist seit mindestens 12 Monaten durchgängig beim aktuellen Arbeitgeber / CDE-Anbieter angestellt; als Bemessungsgrundlage gilt der Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren
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Die Technische Fachkraft kann in EU, Schweiz oder Norwegen mindestens 2 CDE-Verträge als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter nachweisen, in denen die Fachkraft auf Bauherren-Seite jeweils die CDE für mindestens drei (3) Bauwerke über einen Vertragszeitraum von mindestens zwei Jahren implementiert oder begleitet hat.
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Dieses Kriterium berücksichtigt die aktuelle Marktsituation, wonach 2023 bis 2025 insbesondere von der öffentlichen Hand vielzählige CDE-Neubeschaffungen umgesetzt sind bzw. werden und Bewerber darlegen sollen, dass sie das Vorhaben der MPG zusätzlich zu anderen CDE-Projekten, auch bei Krankheit, Projekthochlast und Urlaubsplanungen, geeignet mit ausreichend personellen Mittel betreuen können.
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D ) Unternehmensreferenzen (EK-11-A - EK-12-B)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; Angaben zum Auftragszeitraum; aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
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Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
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Zur Prüfung der Teilnahmeanträge werden alle Referenzgeber der Bewerber durch den AG per eMail oder Telefon kontaktiert werden, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Referenzinformationen zu evaluieren. Der Bewerber muss dementsprechend solche Referenzen bzw. Referenzgeber benennen, die im geplanten Zeitraum für die Prüfung der Teilnahme-anträge zwischen 30.10.2023 und 01.12.2023 auf den eben dargestellten Kommunikationswegen erreichbar sind.
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Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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1) Bereitstellung eines CDE-Systems bei Hochbau-Projekten in der EU, Schweiz oder Norwegen (EK-11-A):
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Der Bewerber weißt mindestens drei (3) Referenzen für die Bereitstellung eines CDE-Systems für Hochbau-Projekte mit Projektstandort in der EU, der Schweiz oder in Norwegen nach. Das CDE-System muss dabei im gesamten Lebenszyklus des Bauwerks eingesetzt werden. Der Einsatz des CDE-Systems im gesamten Lebenszyklus liegt dann vor, wenn der Nachweis jeder Referenz den Einsatz des CDE-Systems gemäß bzw. äquivalent der HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 und somit auch zum Zwecke der datenbasierten, bauwerksorientierten Objektbetreuung gemäß HOAI-Grundleistungsbezug bestätigt.
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2) CDE-Dienstleistungen bei Hochbau-Projekten in der EU, Schweiz, Norwegen (EK-12-B):
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Bewertet werden maximal drei (3) Referenzen für Hochbau-Projekte mit Projekt-standort in der EU, der Schweiz oder Norwegen, bei denen zusätzlich zur Bereitstellung des CDE-Systems Dienstleistungen durch den Bewerber für die jeweiligen Bauherren erbracht worden sind. Maßgeblich sind Leistungen, die vertraglich beauftragt wurden und entweder bereits vollständig durch den Bewerber erbracht worden sind oder zum Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren durch den Bewerber für die Bauherren erbracht werden. Folgende Dienstleistungen sind für den Auftraggeber besonders relevant:
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Durchführung CDE-Schulungen/Trainings für den Auftraggeber;
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Bereitstellung CDE-System-Dokumentationen für Nutzer des Auftraggebers in digitaler OnDemand-Form inklusive Videos des Systems (Anwender-Dokumentation bzw. CDE-Nutzerhandbuch individuell durch Nutzer digital abrufbar und mit Erklärvideos ausgestattet);
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Entwicklung/Bereitstellung Auftraggeber-spezifisches CDE-Setup, bestehend aus mindestens betriebsfertig eingerichteter Rollen und Rechte, betriebsfertig eingerichteter Partitionen und Datei-Strukturen, betriebsfertig eingerichteter Meta-Daten für Dateien und Prozesse (Aufgaben bzw. "Workflows");
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Datenmigrationsleistungen von/auf das CDE bzw. operatives Datenmanagement-durch den CDE Anbieter;
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Customer Success Management während der CDE Nutzungsperiode, einschließlich Nachweis der erfolgreichen Umsetzung vereinbarter Produktivitätsziele oder anderer KPIs;
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Vernetzung der CDE via CDE-seitig entwickelter oder bereit gestellter, bidirektionaler API/Schnittstelle mit einem CAFM-System (Computer Aided Facility Management System) gemäß Definition der GEFMA Richtlinie 400; bidirektional bezeichnet den Datenaustausch sowohl von der CDE zum CAFM, als auch vom CAFM zur CDE.
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Dienstleistungen in CDE-Projekten, die nicht direkt für den Bauherrn, sondern für einen Auftragnehmer erbracht wurden oder werden (wie z.B. Fachplaner, Baufirmen, Projektsteuerer, Versicherer, Gutachter etc.), werden nicht gewertet.