Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“
Referenznummer: 15-0454/15
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt bedarfsorientiert und nach Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber Leistungen in der Rolle eines externen Projektleiters oder...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt bedarfsorientiert und nach Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber Leistungen in der Rolle eines externen Projektleiters oder eines externen Projektmitarbeiters. Leistungsgegenstände sollen aufgrund der derzeitig anstehenden Aufgaben vorrangig die Unterstützung bei der Einführung und Weiterentwicklung des EfA-Dienstes „Digitale Baugenehmigung“ im Freistaat Sachsen sein.
Mit der beabsichtigten Vergabe soll über eine bis zu vierjährige Rahmenvereinbarung ein Unternehmen gebunden werden, welches fachlich und wirtschaftlich in der Lage ist, das SMIL bei der Einführung und Weiterentwicklungen der Digitalen Baugenehmigung zu unterstützen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag beinhaltet die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Archivstraße 1, 01067 Dresden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es findet kein öffentlicher Submissionstermin statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 (0341) 977 - 3800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 (0341) 977 - 3800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
- soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 074-260502 (2026-04-14)