Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorausschau"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung eine Rahmenvereinbarung für kurzfristig zu erbringende Unterstützungsleistungen sowie ergänzende Leistungen zu vergeben. Unterstützt werden soll der im März 2022 eingerichtete Leitungsstab Transformationspolitik des BMWK bei seinen Aufgaben im Rahmen des Bürgerdialogs Energiewende sowie der Begleitung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Hinblick auf die Energiewende. Geschlossen werden soll eine Rahmenvereinbarung zur „Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorschau“. Zu diesem Zweck wird ein Auftragnehmer bzw. ein Auftragnehmerkonsortium gesucht, der/das ein fachliches Unterstützungsangebot unterbreitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der...”
Titel
Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorausschau"
17104/004-23#010
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung eine Rahmenvereinbarung für...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung eine Rahmenvereinbarung für kurzfristig zu erbringende Unterstützungsleistungen sowie ergänzende Leistungen zu vergeben. Unterstützt werden soll der im März 2022 eingerichtete Leitungsstab Transformationspolitik des BMWK bei seinen Aufgaben im Rahmen des Bürgerdialogs Energiewende sowie der Begleitung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Hinblick auf die Energiewende. Geschlossen werden soll eine Rahmenvereinbarung zur „Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorschau“. Zu diesem Zweck wird ein Auftragnehmer bzw. ein Auftragnehmerkonsortium gesucht, der/das ein fachliches Unterstützungsangebot unterbreitet.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 710 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Seminaren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragengestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragenanalyse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Meinungsumfragen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Den Schwerpunkt der Leistung bildet einerseits die professionelle Prozessbegleitung von gesellschaftlichen Beteiligungs- und (Multi-)Stakeholderprozessen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Den Schwerpunkt der Leistung bildet einerseits die professionelle Prozessbegleitung von gesellschaftlichen Beteiligungs- und (Multi-)Stakeholderprozessen, Dialogformaten mit Groß- und Kleingruppen, Workshops, Bürger- und Jugendräten und sonstigen Formaten (inkl. Town-Hall-Veranstaltungen) zu Fragen der Energiewende und Transformation, die vom Auftragnehmer unter Verwendung innovativer, kollaborativer und ko-kreativer Methoden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt, vorbereitet, begleitet, moderiert und dokumentiert werden (Prozessgestaltung und Begleitung, siehe Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus soll der Auftragnehmer andererseits in der Lage sein, kleine Bürger- und Jugendräte - in Anlehnung an das sog. „Voralberger-Modell“ - zu konzipieren und durchzuführen. Auch soll der Auftragnehmer an der organisatorischen und inhaltlichen Konzeption eines potenziellen „großen Bürgerrats“ („Citizen Assembly“) mitwirken, der auf Ebene des BMWK oder mehrerer Ressorts angesiedelt ist (Konzeption Bürger- und Jugendrat, siehe Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). Außerdem werden zur Unterstützung einer vorausschauenden Transformationspolitik Kurzfristberatungen in Form von Workshops benötigt, die vom Auftragnehmer unter Verwendung von Methoden der Strategischen Vorausschau in enger Abstimmung mit dem AG vorbereitet, moderiert und ausgewertet werden (Strategische Vorausschau, siehe Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Für die maximal vierjährige Laufzeit wird das Gesamtvolumen der nach der Rahmenvereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe, das heißt das Volumen für die gesamte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit und optionale Verlängerungszeiträume), auf 1,71 Mio. Euro netto und daher auf einen Mittelwert von 427.500 Euro pro Jahr netto geschätzt. Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung unter- oder auch überschreiten. Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird daher kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen begründet. Ebenso können Leistungsabrufe bei einem Überschreiten der Auftragswertschätzung nicht abgelehnt werden. Das maximale Gesamtvolumen der Leistungsabrufe für die gesamte Vertragslaufzeit - unabhängig davon, ob die Verlängerungsoptionen gezogen werden - beträgt 2,5 Mio. Euro netto.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 710 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 12 Monate verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 12 Monate verlängert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-25
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-25
09:31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der...”
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
URL: http://www.bmwk.bund.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 163-511643 (2023-08-21)