Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster: • Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“) • den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“) • die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“) Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig. Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Glaswaren
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Glaswaren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
zum Erhalt der vollständigen Ausschreibungsunterlagen ist die Unterzeichnung eines NDAs erforderlich
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Zusätzliche Informationen:
zum Erhalt der vollständigen Ausschreibungsunterlagen ist die Unterzeichnung eines NDAs erforderlich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Punkt 1: Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Punkt 1: Versicherungsnachweis (-erklärung)
Mindeststandards:
• 500.000 Euro für Personenschäden,
• 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Punkt 1: Referenzen Quarzglas
Punkt 2: Referenz Druckkesselfenster
Punkt 3: Ansprechpartner
Punkt 4: verwendetes Material
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34486276🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 107-335888 (2023-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge