Rahmenvereinbarungen für die Rissbehandlung und Reprofilierung von Betonschwellen in besonderen Lagen in Gleisen und Weichen der DB InfraGO AG gemäß Ril 824.3620 in den Ausführungsarten Injektion und Verguss
Auftragsbekanntmachung (2026-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Rissbehandlung und Reprofilierung von Betonschwellen nach Ril 824.3620
Referenznummer: 26FEI86189
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarungen für die Rissbehandlung und Reprofilierung von Betonschwellen in besonderen Lagen in Gleisen und Weichen der DB InfraGO AG gemäß Ril...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarungen für die Rissbehandlung und Reprofilierung von Betonschwellen in besonderen Lagen in Gleisen und Weichen der DB InfraGO AG gemäß Ril 824.3620 in den Ausführungsarten Injektion und Verguss
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Behandlung von Rissen und Reprofilierung von Ausbrüchen in Spannbetonschwellen nach Ril 824.3620 (Behandlungsart Injektion)”
Zusätzliche Informationen:
“Grundlage der Reprofilierung und Rissbehandlung an Spannbetonschwellen ist die DB-interne Richtlinie 824.3620. Die Richtlinie kann über folgenden Link im...”
Zusätzliche Informationen
Grundlage der Reprofilierung und Rissbehandlung an Spannbetonschwellen ist die DB-interne Richtlinie 824.3620. Die Richtlinie kann über folgenden Link im DBPortal - Logistikcenter im neuesten Stand bezogen werden (Link: https://mediendienste.extranet.deutschebahn.com/TM/). Eine Rissbehandlung oder Reprofilierung darf nur durch einen von der Gleistechnik der DB InfraGO AG freigegebenen Dienstleister gemäß Ril 824.3620Z01 ausgeführt werden.
Bieter müssen daher zur Angebotsabgabe für das Fachlos 1 eine gültige Anwenderfreigabe zur Rissbehandlung und Reprofilierung gemäß Ril. 824.3620 für die Ausführungsart Injektion vorweisen, mindestens jedoch die bereits erfolgte Beantragung einer Anwenderfreigabe nachweisen. Eine solche Antragstellung ist als Eigenerklärung des Bieters unter Nutzung eines vom AG in der Ausschreibungsunterlage hinterlegten Formblattes nachzuweisen. Zudem ist in Kombination mit dem Antrag auf Anwenderfreigabe Folgendes vom Bieter zu erklären bzw. nachzuweisen:
1. Information zum für die Rissbehandlung vorgesehenen Material sowie zur Ausführungsart (Injektion bzw. Verguss);
2. Vom Bieter vorgesehene Materialien müssen in der beim Eisenbahn Bundesamt (EBA) geführten Eisenbahnspezifischen Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB (Link: https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/Verwaltungsvorschriften/EiTB/eitb_node.html)) und Eisenbahnspezifischen Bauregelliste (EBRL) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sein (Mindestanforderung).;
Hinweis: Betonersatzsysteme und Verpressmaterialien dürfen nur in Baulichen Anlagen der DB InfraGO AG verwendet werden, wenn sie die Sicherheit der Betriebsanlagen der Bahn nicht gefährden und in der beim Eisenbahn Bundesamt (EBA) geführten Eisenbahnspezifischen Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) und Eisenbahnspezifischen Bauregelliste (EBRL) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.
***** Nach Beauftragung des Rahmenvertrages wird die Erteilung von Einzelaufträgen unter der Bedingung stehen, dass ein Auftragnehmer diese Freigabe wirksam erteilt bekommen hat. Seitens interessierter Unternehmen, die bislang noch keine Anwenderfreigabe gem. Ril 824.3620 besitzen, muss damit gerechnet werden, dass das dafür notwendige Freigabeverfahren mehrere Monate in Anspruch nimmt. Eingehende Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen bearbeitet. Ansprüche oder Zusicherungen zu einer zeitlich fixierten oder kurzfristigen Erteilung der Freigabe können insoweit nicht gewährt werden. Es wird demgemäß empfohlen, das Freigabeverfahren so früh wie möglich durch entsprechende Antragstellung zu beginnen. Interessierte Marktteilnehmer, die noch keine Freigabe für eines oder beide der vorgenannten Verfahren besitzen, gehen zur Erlangung einer Freigabe wie folgt vor: Die Freigabe der DB InfraGO AG ist zwingend unter folgender Adresse zu beantragen: DB InfraGO AG, Gleistechnik V.IWM 23, Herr Ralf Sonntag (Email: Ralf.Sonntag@deutschebahn.com) und Dr. Dominik Dörder (Email: Dominik.Doerder@deutschebahn.com). Bitte teilen Sie parallel Ihr Interesse in einer formlosen Mail an DB InfraGO AG, Grundsätze Materialwirtschaft V.IWW 5, Herr Klaus Weis (Email: Klaus.Weis@deutschebahn.com) mit.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort = bundesweit, alle Regionen”
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarungen werden 2 Optionen enthalten sein, die eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung von 2 mal 2 Jahren ermöglichen.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Behandlung von Rissen und Reprofilierung von Ausbrüchen in Spannbetonschwellen nach Ril 824.3620 (Behandlungsart Verguss)”
Zusätzliche Informationen:
“Grundlage der Reprofilierung und Rissbehandlung an Spannbetonschwellen ist die DB-interne Richtlinie 824.3620. Die Richtlinie kann über folgenden Link im...”
Zusätzliche Informationen
Grundlage der Reprofilierung und Rissbehandlung an Spannbetonschwellen ist die DB-interne Richtlinie 824.3620. Die Richtlinie kann über folgenden Link im DBPortal - Logistikcenter im neuesten Stand bezogen werden (Link: https://mediendienste.extranet.deutschebahn.com/TM/). Eine Rissbehandlung oder Reprofilierung darf nur durch einen von der Gleistechnik der DB InfraGO AG freigegebenen Dienstleister gemäß Ril 824.3620Z01 ausgeführt werden.
Bieter müssen daher zur Angebotsabgabe für das Fachlos 2 eine gültige Anwenderfreigabe zur Rissbehandlung und Reprofilierung gemäß Ril. 824.3620 für die Ausführungsart Verguss vorweisen, mindestens jedoch die bereits erfolgte Beantragung einer Anwenderfreigabe nachweisen. Eine solche Antragstellung ist als Eigenerklärung des Bieters unter Nutzung eines vom AG in der Ausschreibungsunterlage hinterlegten Formblattes nachzuweisen. Zudem ist in Kombination mit dem Antrag auf Anwenderfreigabe Folgendes vom Bieter zu erklären bzw. nachzuweisen:
1. Information zum für die Rissbehandlung vorgesehenen Material sowie zur Ausführungsart (Injektion bzw. Verguss);
2. Vom Bieter vorgesehene Materialien müssen in der beim Eisenbahn Bundesamt (EBA) geführten Eisenbahnspezifischen Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB (Link: https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/Verwaltungsvorschriften/EiTB/eitb_node.html)) und Eisenbahnspezifischen Bauregelliste (EBRL) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sein (Mindestanforderung).;
Hinweis: Betonersatzsysteme und Verpressmaterialien dürfen nur in Baulichen Anlagen der DB InfraGO AG verwendet werden, wenn sie die Sicherheit der Betriebsanlagen der Bahn nicht gefährden und in der beim Eisenbahn Bundesamt (EBA) geführten Eisenbahnspezifischen Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) und Eisenbahnspezifischen Bauregelliste (EBRL) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.
***** Nach Beauftragung des Rahmenvertrages wird die Erteilung von Einzelaufträgen unter der Bedingung stehen, dass ein Auftragnehmer diese Freigabe wirksam erteilt bekommen hat. Seitens interessierter Unternehmen, die bislang noch keine Anwenderfreigabe gem. Ril 824.3620 besitzen, muss damit gerechnet werden, dass das dafür notwendige Freigabeverfahren mehrere Monate in Anspruch nimmt. Eingehende Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen bearbeitet. Ansprüche oder Zusicherungen zu einer zeitlich fixierten oder kurzfristigen Erteilung der Freigabe können insoweit nicht gewährt werden. Es wird demgemäß empfohlen, das Freigabeverfahren so früh wie möglich durch entsprechende Antragstellung zu beginnen. Interessierte Marktteilnehmer, die noch keine Freigabe für eines oder beide der vorgenannten Verfahren besitzen, gehen zur Erlangung einer Freigabe wie folgt vor: Die Freigabe der DB InfraGO AG ist zwingend unter folgender Adresse zu beantragen: DB InfraGO AG, Gleistechnik V.IWM 23, Herr Ralf Sonntag (Email: Ralf.Sonntag@deutschebahn.com) und Dr. Dominik Dörder (Email: Dominik.Doerder@deutschebahn.com). Bitte teilen Sie parallel Ihr Interesse in einer formlosen Mail an DB InfraGO AG, Grundsätze Materialwirtschaft V.IWW 5, Herr Klaus Weis (Email: Klaus.Weis@deutschebahn.com) mit.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“elektronische Submission ohne Bieter”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 142
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter den Ziffern 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter den Ziffern 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
“Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: je...”
Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: je Los unbegrenzt *****
Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. *****
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. *****
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen (siehe Punkt 5.1.11), dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. *****
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. *****
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/)oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen / Nachweisen folgende weitere losbezogenen Erklärungen / Nachweise erforderlich: siehe Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen / Zusätzliche Informationen" (zentrales Eignungskriterium aus technisch-fachlicher Sicht je Fachlos)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 068-238089 (2026-04-07)