Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf, am östlichsten Punkt des Stadtteils Hafen. Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative im politischen System des Landes. Neben dem Beschluss von Gesetzen ist die wichtigste Aufgabe die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Regierung. Das Landtagsgebäude wird vielfältig genutzt; es dient als - Versammlungsstätte für die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien, - Arbeitsplatz in Büros, Werkstätten usw. für die Abgeordneten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und verschiedener im Haus eingesetzter Firmen und als -Veranstaltungsort für Empfänge, Tagungen, Ausstellungen u. ä. - im Einzelfall mit bis zu rd. 3.000 im Gebäude anwesenden Personen. Die "Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen" ist die Dienstleistungsbehörde des Parlaments, der der Landtagspräsident vorsteht. Ihre Aufgabe ist es, den Landtag durch die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Erfüllung der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Derzeit leisten hier rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Zuarbeit für die Abgeordneten und erfüllen die vielfältigen sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben. Zu den Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements (TGM) gehört es, die Liegenschaften des Landtags instand zu halten und Bauprojekte umzusetzen. Hierzu wird die Unterstützung eines Sachverständigen benötigt, der wiederkehrende und andere notwendige Prüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und nach BetrSichV (LOS 2) durchführt. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und BetrSichV (LOS 2)
Referenznummer: 2026LT0028
Kurze Beschreibung:
“Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der...”
Kurze Beschreibung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf, am östlichsten Punkt des Stadtteils Hafen. Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative im politischen System des Landes. Neben dem Beschluss von Gesetzen ist die wichtigste Aufgabe die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Regierung.
Das Landtagsgebäude wird vielfältig genutzt; es dient als
- Versammlungsstätte für die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse,
Kommissionen und sonstigen Gremien,
- Arbeitsplatz in Büros, Werkstätten usw. für die Abgeordneten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und verschiedener im Haus eingesetzter Firmen und als
-Veranstaltungsort für Empfänge, Tagungen, Ausstellungen u. ä. - im Einzelfall mit bis zu rd. 3.000 im Gebäude anwesenden Personen.
Die "Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen" ist die Dienstleistungsbehörde des Parlaments, der der Landtagspräsident vorsteht. Ihre Aufgabe ist es, den Landtag
durch die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Erfüllung der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Derzeit leisten hier rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Zuarbeit für die Abgeordneten und erfüllen die vielfältigen sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben.
Zu den Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements (TGM) gehört es, die Liegenschaften des Landtags instand zu halten und Bauprojekte umzusetzen.
Hierzu wird die Unterstützung eines Sachverständigen benötigt, der wiederkehrende und andere notwendige Prüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und nach BetrSichV (LOS 2) durchführt. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Gebäudeüberwachung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit je einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung losweise abzuschließen für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit je einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung losweise abzuschließen für die Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und nach BetrSichV (LOS 2) abzuschließen.
Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Erfüllungsorte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf inkl. seiner Dependancen. Diese befinden sich in fußläufiger...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Erfüllungsorte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf inkl. seiner Dependancen. Diese befinden sich in fußläufiger Entfernung und sind ohne zusätzliche Verkehrsmittel erreichbar.
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Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sachverständigenprüfungen nach BetrSichV” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E01 Unternehmensselbstdarstellung_LOS 1 - Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E02 Umsatzentwicklung_LOS 1 - Umsatzentwicklung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E03 Mitarbeiterzahl_LOS 1 - Mitarbeiterzahl”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E04 Nachweis Haftpflichtversicherung_LOS 1 - Nachweis einer Haftpflichtversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E05 Referenzen_LOS 1 - Referenzen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Dokument L01a” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Dokument L01.1 Anforderungskatalog”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YM6YT7ZTAM08#
Nein” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 251-4112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 070-244831 (2026-04-09)