Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Scan-Geräte
23/061
Produkte/Dienstleistungen: Scanner📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Produktionsdruckern
1️⃣
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover ganz Niedersachsen inklusive Inseln”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Land Niedersachsen sollen Dokumentenscanner inklusive Instandhaltungsleistungen geliefert werden. Die Dokumentenscanner werden im Land Niedersachsen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Land Niedersachsen sollen Dokumentenscanner inklusive Instandhaltungsleistungen geliefert werden. Die Dokumentenscanner werden im Land Niedersachsen in unterschiedlichen Behörden zur Aktendigitalisierung eingesetzt. Dabei sind die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umzusetzen, welches in der Regel ein ersetzendes Scannen (Beachtung von TR-RESISCAN) vorschreibt.
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Dokumentenscannern inklusive Instandhaltungsleistungen durch Einzelauftrag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-04
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YWW4TYB4A
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2023/S 106-331454 (2023-05-31)
Ergänzende Angaben (2023-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Dokumentenscannern
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 106-331454
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text: Lieferung von Produktionsdruckern
Neuer Wert
Text: Lieferung von Dokumentenscannern
Quelle: OJS 2023/S 110-342351 (2023-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50.00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 106-331454
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Arktis GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arktis GmbH
Postanschrift: Brunsbütteler Damm 156-172
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304997820📞
E-Mail: ausschreibungen@arktis-gmbh.de📧
Region: Niedersachsen🏙️
URL: http://www.arktis-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1BAVHPA2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 173-540550 (2023-09-04)