Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) führt in regelmäßigen Abständen Sammelanhörungen zur Klärung der Identität von mutmaßlichen Staatsangehörigen eines Herkunftslandes durch. Der Auftrag umfasst die Bewachung, den Objektschutz sowie die Personenkontrolle für den Zeitraum dieser Sammelanhörung. Der AN erbringt die Bewachungsdienstleistung nach gesonderter Einzelbeauftragung durch den AG an circa 25 bis 60 Werktagen im Jahr. Die Dauer der jeweiligen (Einzel-)Einsätze variiert grundsätzlich zwischen 1 bis 20 Werktagen. Die tägliche Einsatzzeit wird im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufes festgelegt. Die tägliche Rahmenzeit der täglichen Einsatzzeiten beträgt grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, München
Referenznummer: 0270.ZV-33-26-5
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) führt in regelmäßigen Abständen Sammelanhörungen zur Klärung der Identität von mutmaßlichen Staatsangehörigen eines Herkunftslandes durch.
Der Auftrag umfasst die Bewachung, den Objektschutz sowie die Personenkontrolle für den Zeitraum dieser Sammelanhörung.
Der AN erbringt die Bewachungsdienstleistung nach gesonderter Einzelbeauftragung durch den AG an circa 25 bis 60 Werktagen im Jahr. Die Dauer der jeweiligen (Einzel-)Einsätze variiert grundsätzlich zwischen 1 bis 20 Werktagen. Die tägliche Einsatzzeit wird im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufes festgelegt. Die tägliche Rahmenzeit der täglichen Einsatzzeiten beträgt grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) führt in regelmäßigen Abständen Sammelanhörungen zur Klärung der Identität von mutmaßlichen Staatsangehörigen eines Herkunftslandes durch.
Der Auftrag umfasst die Bewachung, den Objektschutz sowie die Personenkontrolle für den Zeitraum dieser Sammelanhörung.
Der AN erbringt die Bewachungsdienstleistung nach gesonderter Einzelbeauftragung durch den AG an circa 25 bis 60 Werktagen im Jahr. Die Dauer der jeweiligen (Einzel-)Einsätze variiert grundsätzlich zwischen 1 bis 20 Werktagen. Die tägliche Einsatzzeit wird im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufes festgelegt. Die tägliche Rahmenzeit der täglichen Einsatzzeiten beträgt grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
(1) Die genaue Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit anfallenden Einsätze wird nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des AG bestimmt und kann daher nicht abschließend angegeben werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. insgesamt 4.000 Einsatzstunden für das Bewachungspersonal und 400 Einsatzstunden für den Schichtleiter anfallen werden. Es handelt sich dabei um Schätzwerte, eine Abnahmeverpflichtung besteht insofern nicht und ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge besteht ebenso nicht. Der AG behält sich vor, das geschätzte Volumen pro Jahr im Bedarfsfall zu unterschreiten bzw. zu überschreiten. Die Angebotspreise des AN haben hierbei weiterhin Gültigkeit.
(2) Unabhängig von der in Ziffer 3 dieser Rahmenvereinbarung genannten Vertragslaufzeit endet diese Rahmenvereinbarung in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 3 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Erreichen der Höchstabrufmenge.
(3) Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
(1) Die genaue Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit anfallenden Einsätze wird nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des AG bestimmt und kann daher nicht abschließend angegeben werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. insgesamt 4.000 Einsatzstunden für das Bewachungspersonal und 400 Einsatzstunden für den Schichtleiter anfallen werden. Es handelt sich dabei um Schätzwerte, eine Abnahmeverpflichtung besteht insofern nicht und ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge besteht ebenso nicht. Der AG behält sich vor, das geschätzte Volumen pro Jahr im Bedarfsfall zu unterschreiten bzw. zu überschreiten. Die Angebotspreise des AN haben hierbei weiterhin Gültigkeit.
(2) Unabhängig von der in Ziffer 3 dieser Rahmenvereinbarung genannten Vertragslaufzeit endet diese Rahmenvereinbarung in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 3 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Erreichen der Höchstabrufmenge.
(3) Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
Postanschrift: Franz-Schrank-Str. 9
Postleitzahl: 80638
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergleiche hierzu unter anderem die Ziffer 3. ("Vertragsdauer, Probezeit, Kündigung") innerhalb der Rahmenvereinbarung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-24 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-16 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hinweislich: Bitte beachten Sie den konkreten Wortlaut der Ziffer 2.3.3 "Nachweis über aktuelle Mitarbeiterzahl im Aufgabenbereich der Ausschreibung" im Arbeitsschritt "Eignungskriterien" auf der e-Vergabe-Plattform.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB und § 57, 42 Abs. 1 VgV
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 205-730462 (2026-10-20)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Korrekturzyklus von Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, wurde der zweite Absatz der Ziff. 6 ("Vergütung/Preisänderung") der Rahmenvereinbarung geändert. Die Änderung wurde für Sie zur vereinfachten Erkennbarkeit farblich (Schriftfarbe Rot) hervorgehoben. Die Divergenz zu Dokument "00.03.4_Formblatt
SVS_2026_Wachpersonal mit Sachkundeprüfung" wurde mit der Änderung aufgehoben.
Im Korrekturzyklus von Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, wurde der zweite Absatz der Ziff. 6 ("Vergütung/Preisänderung") der Rahmenvereinbarung geändert. Die Änderung wurde für Sie zur vereinfachten Erkennbarkeit farblich (Schriftfarbe Rot) hervorgehoben. Die Divergenz zu Dokument "00.03.4_Formblatt
SVS_2026_Wachpersonal mit Sachkundeprüfung" wurde mit der Änderung aufgehoben.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 05c5acd3-4bee-4f5f-b0aa-462bbae7aba8-01
Quelle: OJS 2026/S 211-755896 (2026-10-29)