Um einen wiederkehrenden Bedarf von Streusalz zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben in zwei Losen: LOS 1 Streusalz lose im Sommer- und Winterbezug LOS 2 Streusalz Sackware á 25 kg Abrufberechtigt sind 84 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Streusalz
Referenznummer: EU-3-3-anw-26-192
Kurze Beschreibung:
“Um einen wiederkehrenden Bedarf von Streusalz zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben in zwei Losen:
LOS 1 Streusalz lose im Sommer- und...”
Kurze Beschreibung
Um einen wiederkehrenden Bedarf von Streusalz zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben in zwei Losen:
LOS 1 Streusalz lose im Sommer- und Winterbezug
LOS 2 Streusalz Sackware á 25 kg
Abrufberechtigt sind 84 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland.
Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Um einen wiederkehrenden Bedarf von Streusalz zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben in zwei Losen:
LOS 1 Streusalz lose im Sommer- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Um einen wiederkehrenden Bedarf von Streusalz zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben in zwei Losen:
LOS 1 Streusalz lose im Sommer- und Winterbezug
LOS 2 Streusalz Sackware á 25 kg
Abrufberechtigt sind 84 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland.
Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auftausalz📦
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️
Dauer: 14 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
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Nicht präqualifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen oder muss auf Verlangen eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Zahlungen zu verweigern, sofern der Nachweis der Versicherung nicht vorgelegt wird.
Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden pauschal je Schadensfall: 3.000.000, - €
Für Sachschäden pauschal je Schadensfall: 3.000.000, - €
B) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen oder muss auf Verlangen eine Erklärung der Versicherung vorlegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Zahlungen zu verweigern, sofern der Nachweis der Versicherung nicht vorgelegt wird.
Die Deckungssumme dieser Versicherung muss mindestens 2.500.000,00 € pauschal je Schadensfall betragen.
“Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden,...”
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
80534 München
Telefax +49 89/2176-2847
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 082-290967 (2026-04-27)