Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter sichert zu, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
Benennung der Verantwortlichen für die in Kapitel 4.5.3 der Leistungsbeschreibung dargestellten Eskalationsstufen. (A)
Nachweis von einer Projektreferenz der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Weiter sollen Inhalte über die Referenzen angegeben werden. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen seiner Leistungserbringung berücksichtigen wird: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
und DS-GVO
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen.
Der Bieter erklärt, dass er (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeitet. (A)
Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen.
Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
- Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).
Ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen und aufrechterhalten werden.
Der Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden. (A)
Der Bieter sichert zu, nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen. (A)
Der Bieter verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Vorfälle betreffend die zu erbringende Dienstleistung inkl. einer Risikobewertung sowie deren Behandlungstand unverzüglich zu melden. (A)
Der Bieter stellt regelmäßig, mindestens jährlich, einen Statusbericht zur Informationssicherheit und zum Notfallmanagement mit den folgenden Mindestinhalten zur Verfügung: (A)
- Sicherheitsvorfälle im Berichtszeitraum
- Verbesserungsmaßnahmen aus dem ISMS
- Erfolgte Auditierungen und wesentliche Erkenntnisse
- Notfallübungen und wesentliche Ergebnisse
Der Bieter härtet seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme und orientiert sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices. (A)
Der Bieter bestätigt die Unterstützung von "In-Band"-DTMF-Übermittlung gemäß RFC2833.(A)
Die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW.
Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A)
Der Bieter verpflichtet sich ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301). (A)