Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
- RAL ZU 177 - Zertifizierung Blauer Engel oder ÖUZ ZU 11, Zertifizierung zur Prüfung u. Überwachung auf schadstofffreie Produkte durch anerkanntes unabhängiges Prüfinstitut (z. Bsp. TÜV Rheinland), Überwachungsvertrag im Anhang mit Auflistung aller geprüften Module (Angabe Hersteller-bezeichnung, Drucker, Druckleistung) Sicherheitsdatenblätter (gemäß §6 der Gefahrstoffverordnung und Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)) und Produktdatenblätter für alle Rebuilt-Produkte fortlaufend nummeriert analog der Leistungsbeschreibung
- Nachweis des Herstellers, das eingesetztes Tonerpulver nicht gesundheits- oder umweltgefährdend (aktuelles Sicherheitsdatenblatt für Toner)
-Nachweis über umweltgerechte Entsorgung bzw. Zuführung zum Materialrecycling. Bestätigung des Entsorgungsfachbetriebes, dass die Entsorgung für den Lieferanten durchgeführt wird, Bereitstellung von kostenneutraler Leergutsammelboxen - Erläuterung/Ablauf zum Rücknahmesystem.
- Die Funktionalität der Tonermodule ist durch Prüfung gemäß DIN 33870/1 für monochrome Druckgeräte oder 33870/2 für 4-Farb-Druckgeräte sicherzustellen und zu dokumentieren. Die Kennzeichnung der Produkte und der Verpackung muss enthalten:
Name Hersteller, Anwendungsbereich oder Gruppennummer,Typ/Modell des Tonermoduls, Ergiebigkeit, Datum der Wiederaufbereitung, Bedienungsanleitung zum Einsatz des Moduls in deutscher Sprache
- Bestätigung: nur hochwertige Rebuilt-Produkte in Form einer wiederaufbereiteten OEM-Kartusche (nicht mehr als zweimal), alle angebotenen Rebuilt-Produkte müssen den Standard der Originalhersteller erreichen oder übertreffen, kein Verstoß gegen OEM-Patentrechte, keine Refill-Produkte,
- Garantieleistung der Produkte beträgt mindestens 24 Monate ab Lieferung
- Ermittlung der Druckleistung/Schreibleistung für Tonerkartuschen nach ISO 19752 (für Monochrom Druckkassetten) und 19798 (für Farb-Druckkassetten)
- Prüfprotokolle über die Ergiebigkeit von mindestens 5 Probemodule gegenüber Originalmodul
- negativer AMES-Test durch ein unabhängiges Prüflabor