Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet. # Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die maximale Laufzeit von 48 Monaten 457.700,00 €/netto.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Referenznummer: 60_2026
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung.
# Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen).
# Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
# Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die maximale Laufzeit von 48 Monaten 457.700,00 €/netto.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung.
# Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind:
- Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung.
# Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung.
# Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt.
# Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion)
# Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
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Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei schriftlich erklärt, dass sie den Vertrag...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei schriftlich erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen
in den letzten drei Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Durchführung von TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Durchführung von TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
ausreichenden, dem Risiko seiner Leistungen gerecht werdenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
ausreichenden, dem Risiko seiner Leistungen gerecht werdenden Deckungssumme nachzu
weisen. Er hat den Namen des Versicherungsträgers, die Höhe der Versicherungssumme
und die Versicherungsnummer zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betriebs-haftpflichtversicherung während der Dauer seiner Arbeiten aufrechtzuerhalten.
Die Deckungssumme muss betragen: - für Personenschäden mindestens EUR 3.000.000,00, - für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens EUR 250.000,00
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Personals für 1) TV-Inspektionen: - DACH-KI
Sachkundelehrgang oder gleichwertig sowie - Sachkundenachweis,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Personals für 1) TV-Inspektionen: - DACH-KI
Sachkundelehrgang oder gleichwertig sowie - Sachkundenachweis, z.B. Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereich I) oder vergleichbar und 2) Dichtheitsprüfung: - Sachkundenachweis, z.B. Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereich D) oder vergleichbar, getrennt nachzuweisen (Kopien des Sachkundelehrgangs oder gleichwertiger Qualifikation)., b) Nachweis der Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung des vorgesehenen Personals. c) Nachweis der mindestens einjährigen Berufserfahrung des im ausgeschriebenen Bereich vorgesehenen Personals für TV und Dichtheitsprüfung getrennt (Eigenerklärung des Bieters). d) Nachweise regelmäßiger fachspezifischer Fort- und Weiterbildungen (mindestens dreijähriger Turnus) zu TV -Inspektionen bzw. Dichtheitsprüfung. # Das Einsatzteam muss aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu
benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Mitgliedschaft im Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereiche I und D) oder vergleichbare Mitgliedschaften (Kopie der Mitgliedsurkunde)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Mitgliedschaft im Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereiche I und D) oder vergleichbare Mitgliedschaften (Kopie der Mitgliedsurkunde) oder vergleichbarer Qualitätsstandards.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Einsatztechnik gem. Punkt 3 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis für TV und Dichtheitsprüfung getrennt (Eigenerklärung des Bieters):
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Einsatztechnik gem. Punkt 3 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis für TV und Dichtheitsprüfung getrennt (Eigenerklärung des Bieters):
- Kameratechnik für Hauptkanal: Schwenkkopfkamera mit Full-HD (1080p), min. 250 m Kabellänge, Längenmesseinrichtung, anpassbare Beleuchtung;
- Kameratechnik für Anschüsse: Satellitenkamera, min. 30 m Kabellänge, Full-HD (1080p) oder SD (in Absprache mit AG);
- Technik für Neigungs- und Ovalitätsmessung;
- Ortungsgerät (Radiodetection o. ä.) mit Tiefenreichweite bis 5 m;
- Benennung des CAD-Systems auf dem Fahrzeug;
- Material und Geräte für Dichtheitsprüfung: Blasen DN 100 bis DN 400, Prüfgeräte für Luft- und Wasserprüfungen sowie Muffenprüfungen;
- Ausstattung für den UVV-konformen Einstieg in Schächte und Bauwerke
# Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich,...”
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang
rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/
Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 20.05.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten
bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw.
Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-276939 (2026-04-22)