Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt
geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen
beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen
Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines
Präqualifikationssystems, erhalten kann;
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung). Vom Bieter ist das
Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB (Stand 2017) auszufüllen und mit dem Angebot
einzureichen u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Mit dem
Angebot sind mindestens 3 Referenznachweise, je Los mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der
erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Die ausschreibende
Stelle behält sich vor, ebenfalls Referenzen von Leistungen aus den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die
in den landeseigenen Liegenschaften durchgeführt wurden oder werden, eigenständig einzuholen. Diese durch
den LBB eigenständig eingeholten Referenzen werden den vom Bieter gelieferten Referenzen gleichgestellt.
Ein Ausschluss erfolgt, wenn zweimal die Note 3 oder einmal die Note 4 vorliegt. Der Auftraggeber akzeptiert
als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich
der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen;
(2) Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt
Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen,
technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich,
wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die
diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz
1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft;
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4.
Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1
(Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.