Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende einzuführen. Grundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sowie Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen, für die an den Auftragnehmer keine Vergütung von Seiten der Gemeinde Südbrookmerland zu zahlen ist. Der Rahmenvertrag umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel -Leasingvertrages, Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen. Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Leasing-Anbieter (nachfolgend Auftragnehmer) koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Hierfür ist ein fester Ansprechpartner bekannt zu geben. Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abschluss von Einzelleasingverträgen. Der Auftraggeber schließt für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Mitarbeitenden, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden. Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
Referenznummer: V2026-08-18-01
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende
einzuführen. Grundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getretene
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im
kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).
Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten
Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) sowie Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör.
Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen, für die an den Auftragnehmer keine Vergütung von Seiten der Gemeinde Südbrookmerland zu zahlen ist. Der Rahmenvertrag umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel -Leasingvertrages,
Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen.
Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder,
Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Leasing-Anbieter (nachfolgend Auftragnehmer) koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Hierfür ist ein fester Ansprechpartner bekannt zu geben.
Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen
Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
Abschluss von Einzelleasingverträgen.
Der Auftraggeber schließt für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen
Mitarbeitenden, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und
insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden.
Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende
einzuführen. Grundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getretene
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im
kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).
Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten
Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) sowie Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör.
Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen, für die an den Auftragnehmer keine Vergütung von Seiten der Gemeinde Südbrookmerland zu zahlen ist. Der Rahmenvertrag umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel -Leasingvertrages,
Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen.
Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder,
Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Leasing-Anbieter (nachfolgend Auftragnehmer) koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Hierfür ist ein fester Ansprechpartner bekannt zu geben.
Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen
Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
Abschluss von Einzelleasingverträgen.
Der Auftraggeber schließt für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen
Mitarbeitenden, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und
insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden.
Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦 Beschreibung
Interne Kennung: V2026-08-18-01
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung für das Leasen von Fahrrädern zur Überlassung an kom. Beschäftigte im Entgeltwandlungsmodell für die Laufzeit von 48 Monaten
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/ Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einen ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraum tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens des Auftragsgebers keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumen. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o.ä. kann die Auftragsnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/ Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einen ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraum tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens des Auftragsgebers keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumen. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o.ä. kann die Auftragsnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Stadt: Südbrookmerland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Aurich
🏙️
Dauer: 48 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-28 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen innerhalb der im Vergabeportal angegebenen Frist über das Vergabeportal nach.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zwei vergleichbare Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrungen mit Fahrrad Leasingmodellen und erprobten Konzepten bei Arbeitgebern verfügen, die von der Größe her mit der Gemeinde Südbrookmerland vergleichbar sind.
Bestenfalls soll es sich um Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern handeln.
Dazu sind zwei vergleichbare Referenzobjekte zu nennen. Die Zahl der Beschäftigten im Referenzprojekt muss mind. 150 betragen. Die dazugehörigen
Rahmenverträge dürfen nicht früher als im Jahr 2016 abgeschlossen worden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zwei vergleichbare Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrungen mit Fahrrad Leasingmodellen und erprobten Konzepten bei Arbeitgebern verfügen, die von der Größe her mit der Gemeinde Südbrookmerland vergleichbar sind.
Bestenfalls soll es sich um Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern handeln.
Dazu sind zwei vergleichbare Referenzobjekte zu nennen. Die Zahl der Beschäftigten im Referenzprojekt muss mind. 150 betragen. Die dazugehörigen
Rahmenverträge dürfen nicht früher als im Jahr 2016 abgeschlossen worden sein.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung des Auftrags gelten keine über die Vergabeunterlagen hinausgehenden besonderen Bedingungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYMWDYYAV42G1#
Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
Zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags erledigt, kann auf Antrag eines Beteiligten festgestellt werden, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann darüber hinaus die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags festgestellt werden.
Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist geschlossen werden. Diese beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt jeweils am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den tatsächlichen Zugang bei den betroffenen Bewerbern oder Bietern kommt es nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber und Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Die rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber oder Bieter im Falle einer Nichtabhilfe der Rüge ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zulässig einleiten kann. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft und dies dem betreffenden Bewerber oder Bieter mitteilt, ist ein Antrag auf Nachprüfung grundsätzlich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer einzureichen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für den Fall, dass der Zuschlag bereits erteilt und der Vertrag geschlossen wurde, sind die besonderen Regelungen über die Unwirksamkeit nach § 135 GWB zu beachten. Danach kann ein öffentlicher Auftrag insbesondere dann von Anfang an unwirksam sein, wenn der Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne die erforderliche vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information über den Vertragsschluss geltend gemacht werden und kann längstens bis sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags erledigt, kann auf Antrag eines Beteiligten festgestellt werden, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann darüber hinaus die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags festgestellt werden.
Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist geschlossen werden. Diese beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt jeweils am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den tatsächlichen Zugang bei den betroffenen Bewerbern oder Bietern kommt es nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber und Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Die rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber oder Bieter im Falle einer Nichtabhilfe der Rüge ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zulässig einleiten kann. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft und dies dem betreffenden Bewerber oder Bieter mitteilt, ist ein Antrag auf Nachprüfung grundsätzlich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer einzureichen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für den Fall, dass der Zuschlag bereits erteilt und der Vertrag geschlossen wurde, sind die besonderen Regelungen über die Unwirksamkeit nach § 135 GWB zu beachten. Danach kann ein öffentlicher Auftrag insbesondere dann von Anfang an unwirksam sein, wenn der Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne die erforderliche vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information über den Vertragsschluss geltend gemacht werden und kann längstens bis sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 170-609284 (2026-09-02)