Rahmenvereinbarung über den Abruf von Support, Pflege und Programmierleistungen für das Client-Server-System zur Hochwasservorhersage "Delft-FEWS" 2026-2030
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) verfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) das Ziel, die nachteiligen Folgen während eines Hochwasserereignisses durch Maßnahmen der Informationsvorsorge zu reduzieren. Prognosen zur Entwicklung von Abfluss- und Wasserstandverhältnissen sind dabei eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Hierzu betreibt das LANUK NRW ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV europaweit ausgeschrieben.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über den Abruf von Support, Pflege und Programmierleistungen für das Client-Server-System zur Hochwasservorhersage "Delft-FEWS" 2026-2030
Referenznummer: 53;1001975322;EU
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) verfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) das Ziel, die nachteiligen Folgen während eines Hochwasserereignisses durch Maßnahmen der Informationsvorsorge zu reduzieren.
Prognosen zur Entwicklung von Abfluss- und Wasserstandverhältnissen sind dabei eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Hierzu betreibt das LANUK NRW ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV europaweit ausgeschrieben.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) verfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) das Ziel, die nachteiligen Folgen während eines Hochwasserereignisses durch Maßnahmen der Informationsvorsorge zu reduzieren.
Prognosen zur Entwicklung von Abfluss- und Wasserstandverhältnissen sind dabei eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Hierzu betreibt das LANUK NRW ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV europaweit ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 53;1001975322;EU
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Umwelt, Natur und Klima Nordrhein-Westfalen betreibt ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen.
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") bietet dem Auftraggeber (im Folgenden "AG") einen Softwaresupport durch einen deutschsprachigen Helpdesk an. Der Helpdesk registriert eingegangene (Störungs-)Meldungen und Fragen mittels Ticketsystem und kategorisiert diese in Absprache mit dem Auftraggeber nach den in der Leistungsbeschreibung differenzierten Kategorien.
Bei dem Hochwassermeldesystem handelt es sich um ein System mit hohen Anforderungen an Performance, an Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit. Der AN garantiert eine Systemverfügbarkeit des Delft-FEWS-Systems beim AG von mindestens 97 % auf der Grundlage der vorhandenen Hardwareverfügbarkeit. (Bezugszeitraum: Kalendermonat). Als Nicht-Verfügbarkeit wird der Zeitraum definiert, der zwischen der Anmeldung einer Nicht-Verfügbarkeit und der Wiederherstellung des Systems liegt.
Der AN nimmt alle Nichtverfügbarkeitsmeldungen durch das Helpdesk entgegen und wird mit dem AG zusammen die Kategorie der Fehlermeldung festlegen. Diese regelt in Abhängigkeit der Schwere des Fehlers die notwendige Reaktionszeit und die Dauer bis zur Behebung des Fehlers. Die Reaktionszeiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Typische allgemeine Anwenderfragen bzw. einfache inhaltliche und technische Fragen, sowie die Beratung des AG beim Einsatz des Systems müssen direkt von Mitarbeitern des Helpdesks beantwortet werden können.
Für weitergehende Fragestellungen muss für das Helpdesk bzw. den AN kurzfristig die Möglichkeit bestehen, den Hersteller der Software (Deltares) in die Lösungsfindung einbinden zu können (Second-Level-Support). Hierzu muss die Möglichkeit bestehen entsprechende Störungsmeldungen beim Hersteller der Software (Deltares) aufzugeben, beispielsweise im Rahmen des Intermediär-Status.
Das Helpdesk hat nach Anfrage des AG auch Konfigurationsarbeiten durchführen bzw. im Rahmen der Verfügbarkeitsgarantie zu testen. Der Austausch von Konfigurationen hat mittels Austauschplattform im Internet (Upload-/Downloadmöglichkeit, z.B. Gitlab) zu erfolgen, die durch den AN betrieben bzw. zur Verfügung gestellt wird.
Unter "Konfiguration" im Sinne von Konfigurationsarbeiten und Konfigurationsupdate ist zu verstehen, dass der AN fachliche Einstellungen der Datenprozesse und -darstellungen (fortgeschriebene Geodaten, zusätzliche/geänderte Eingangsdaten, z.B. met. Vorhersagen oder Messstationen, sowie modifizierte Ergebnisaussagen und -grafiken, etc.) in der FEWS-Anwendung des LANUK aktualisiert und implementiert bzw. zur Implementierung bereitstellt.
Lieferung von neuen Softwareversionen, die wie folgt unterschieden werden:
Support-Release, Unterhalts-Release und Neu-Release.
Support-Releases werden je nach Bedarf im Rahmen der Verfügbarkeitsgarantie durchgeführt. Unterhalts- und Neu-Releases sind zusammenzufassen und einmal jährlich auszuliefern. Die darin enthaltenen Arbeiten umfassen einen ausführlichen Test der bestehenden Funktionalitäten des Systems in der neuen Softwareversion.
Konfigurationsupdates finden im Rahmen von Unterstützungsanfragen gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung statt und werden ggf. mit dem im vorherigen Abschnitt definierten Unterhalts- / Neu-Release kombiniert.
Weitere Erläuterungen zum Aufgabenbereich "Unterstützungsanfragen" sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Evtl. Einweisungen/Schulungen des AG in das Vorhersagesystem sind durch den AN in der Regel im Rahmen von Online-Schulungen durchzuführen. Optional könnten Vor-Ort-Schulungen möglich sein.
Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem AG auszuführen. Soweit möglich, kann die Abstimmung telefonisch mittels Videokonferenzsystem, per E-Mail oder innerhalb eines Ticketsystems erfolgen.
Vom AN wird eine Möglichkeit über ein Versionisierungstool (z. B. GIT) zum regelmäßigen Austausch der Konfiguration und zur gemeinsamen Zusammenarbeit an dieser zur Verfügung gestellt.
Der Zugriff auf das beim AG installierte System erfolgt mittels Fernwartungszugriff (Software "FastViewer"). Ein entsprechender Zugriff muss im Vorfeld bei den Ansprechpartnern des AG angemeldet werden. Die technischen Details werden nach Auftragsvergabe zwischen AN und AG abgestimmt.
Es wird davon ausgegangen, dass maximal bis zu 340 Stunden/Jahr beauftragt werden.
Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung: Beginn: Am Tag nach der Zuschlagserteilung; Ende: Zum 30. Juni 2030.
Für diese Rahmenvereinbarung wird insgesamt eine Höchstgrenze von 400.000,00 EUR brutto vereinbart.
Das Landesamt für Umwelt, Natur und Klima Nordrhein-Westfalen betreibt ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen.
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") bietet dem Auftraggeber (im Folgenden "AG") einen Softwaresupport durch einen deutschsprachigen Helpdesk an. Der Helpdesk registriert eingegangene (Störungs-)Meldungen und Fragen mittels Ticketsystem und kategorisiert diese in Absprache mit dem Auftraggeber nach den in der Leistungsbeschreibung differenzierten Kategorien.
Bei dem Hochwassermeldesystem handelt es sich um ein System mit hohen Anforderungen an Performance, an Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit. Der AN garantiert eine Systemverfügbarkeit des Delft-FEWS-Systems beim AG von mindestens 97 % auf der Grundlage der vorhandenen Hardwareverfügbarkeit. (Bezugszeitraum: Kalendermonat). Als Nicht-Verfügbarkeit wird der Zeitraum definiert, der zwischen der Anmeldung einer Nicht-Verfügbarkeit und der Wiederherstellung des Systems liegt.
Der AN nimmt alle Nichtverfügbarkeitsmeldungen durch das Helpdesk entgegen und wird mit dem AG zusammen die Kategorie der Fehlermeldung festlegen. Diese regelt in Abhängigkeit der Schwere des Fehlers die notwendige Reaktionszeit und die Dauer bis zur Behebung des Fehlers. Die Reaktionszeiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Typische allgemeine Anwenderfragen bzw. einfache inhaltliche und technische Fragen, sowie die Beratung des AG beim Einsatz des Systems müssen direkt von Mitarbeitern des Helpdesks beantwortet werden können.
Für weitergehende Fragestellungen muss für das Helpdesk bzw. den AN kurzfristig die Möglichkeit bestehen, den Hersteller der Software (Deltares) in die Lösungsfindung einbinden zu können (Second-Level-Support). Hierzu muss die Möglichkeit bestehen entsprechende Störungsmeldungen beim Hersteller der Software (Deltares) aufzugeben, beispielsweise im Rahmen des Intermediär-Status.
Das Helpdesk hat nach Anfrage des AG auch Konfigurationsarbeiten durchführen bzw. im Rahmen der Verfügbarkeitsgarantie zu testen. Der Austausch von Konfigurationen hat mittels Austauschplattform im Internet (Upload-/Downloadmöglichkeit, z.B. Gitlab) zu erfolgen, die durch den AN betrieben bzw. zur Verfügung gestellt wird.
Unter "Konfiguration" im Sinne von Konfigurationsarbeiten und Konfigurationsupdate ist zu verstehen, dass der AN fachliche Einstellungen der Datenprozesse und -darstellungen (fortgeschriebene Geodaten, zusätzliche/geänderte Eingangsdaten, z.B. met. Vorhersagen oder Messstationen, sowie modifizierte Ergebnisaussagen und -grafiken, etc.) in der FEWS-Anwendung des LANUK aktualisiert und implementiert bzw. zur Implementierung bereitstellt.
Lieferung von neuen Softwareversionen, die wie folgt unterschieden werden:
Support-Release, Unterhalts-Release und Neu-Release.
Support-Releases werden je nach Bedarf im Rahmen der Verfügbarkeitsgarantie durchgeführt. Unterhalts- und Neu-Releases sind zusammenzufassen und einmal jährlich auszuliefern. Die darin enthaltenen Arbeiten umfassen einen ausführlichen Test der bestehenden Funktionalitäten des Systems in der neuen Softwareversion.
Konfigurationsupdates finden im Rahmen von Unterstützungsanfragen gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung statt und werden ggf. mit dem im vorherigen Abschnitt definierten Unterhalts- / Neu-Release kombiniert.
Weitere Erläuterungen zum Aufgabenbereich "Unterstützungsanfragen" sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Evtl. Einweisungen/Schulungen des AG in das Vorhersagesystem sind durch den AN in der Regel im Rahmen von Online-Schulungen durchzuführen. Optional könnten Vor-Ort-Schulungen möglich sein.
Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem AG auszuführen. Soweit möglich, kann die Abstimmung telefonisch mittels Videokonferenzsystem, per E-Mail oder innerhalb eines Ticketsystems erfolgen.
Vom AN wird eine Möglichkeit über ein Versionisierungstool (z. B. GIT) zum regelmäßigen Austausch der Konfiguration und zur gemeinsamen Zusammenarbeit an dieser zur Verfügung gestellt.
Der Zugriff auf das beim AG installierte System erfolgt mittels Fernwartungszugriff (Software "FastViewer"). Ein entsprechender Zugriff muss im Vorfeld bei den Ansprechpartnern des AG angemeldet werden. Die technischen Details werden nach Auftragsvergabe zwischen AN und AG abgestimmt.
Es wird davon ausgegangen, dass maximal bis zu 340 Stunden/Jahr beauftragt werden.
Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung: Beginn: Am Tag nach der Zuschlagserteilung; Ende: Zum 30. Juni 2030.
Für diese Rahmenvereinbarung wird insgesamt eine Höchstgrenze von 400.000,00 EUR brutto vereinbart.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen📦
Postanschrift: Wuhanstraße 6
Postleitzahl: 47051
Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: voraussichtlich Anfang 2030
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden kann, ob und in wieweit Vor-Ort Schulungen erforderlich werden (i. d. R. werden Online-Schulungen durchgeführt), wurden diese als Bedarfsposition aufgenommen.
Im Bedarfsfall erfolgen die Vor-Ort-Schulungen (ganztägig = 8 Stunden; halbtags = 4 Stunden) am LANUK-Standort in Duisburg.
Der Bieter hat die Kosten hierfür an den vorgegebenen Stellen im Leistungsverzeichnis einzutragen. Diese Preise sind im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" (gem. Ziffer 17.5 dieser Ausschreibungsbestimmungen) wertungsrelevant.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden kann, ob und in wieweit Vor-Ort Schulungen erforderlich werden (i. d. R. werden Online-Schulungen durchgeführt), wurden diese als Bedarfsposition aufgenommen.
Im Bedarfsfall erfolgen die Vor-Ort-Schulungen (ganztägig = 8 Stunden; halbtags = 4 Stunden) am LANUK-Standort in Duisburg.
Der Bieter hat die Kosten hierfür an den vorgegebenen Stellen im Leistungsverzeichnis einzutragen. Diese Preise sind im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" (gem. Ziffer 17.5 dieser Ausschreibungsbestimmungen) wertungsrelevant.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
Berufsgenossenschaft,
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
Berufsgenossenschaft,
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
? Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden muss
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
? Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden muss
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
? Eintragung im Berufs-/Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
? Eintragung im Berufs-/Handelsregister
Eigenerklärung "Intermediary-Status" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung "Intermediary-Status": Der Bieter muss einen sog. "Intermediary-Status" des Herstellers Deltares für Delft-FEWS dokumentieren.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unternehmensreferenzen (ggfs. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen)
Der Bieter hat auf einem gesonderten Beiblatt mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) anzugeben, die nach Um-fang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar sind.
Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Daten anzugeben:
- Name des Auftraggebers
- Name der Ansprechperson beim Auftraggeber mit Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail Adresse
- Beschreibung des Projektgegenstandes
- Aussagekräftige Beschreibung des fachlichen Leistungsumfangs
- Leistungszeitraum (Leistungsbeginn bis Projektabschluss, auf die Leistungen des Bieters bezogen)
Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 10 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen.
Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unternehmensreferenzen (ggfs. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen)
Der Bieter hat auf einem gesonderten Beiblatt mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) anzugeben, die nach Um-fang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar sind.
Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Daten anzugeben:
- Name des Auftraggebers
- Name der Ansprechperson beim Auftraggeber mit Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail Adresse
- Beschreibung des Projektgegenstandes
- Aussagekräftige Beschreibung des fachlichen Leistungsumfangs
- Leistungszeitraum (Leistungsbeginn bis Projektabschluss, auf die Leistungen des Bieters bezogen)
Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 10 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen.
Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorstellung des Projektteams - Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die gesamte Vertragslaufzeit hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe eine Projektleitung sowie eine stellvertretende Projektleitung zu benennen.
Die benannten Personen sind grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit für diese Leistungserbringung einzusetzen. Ein Austausch ist nur aus wichtigem Grund und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig; die Ersatzperson muss über mindestens gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
Beide Personen sind durch Vorlage einer Kurzvita vorzustellen. Die Kurzvita hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Name,
- aktuelles Tätigkeits- bzw. Arbeitsgebiet,
- Ausbildung,
- fachliche Qualifikationen,
- relevante Berufserfahrung,
- sonstige für die Auftragsausführung einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen.
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit haben die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung benannten Personen jeweils ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwissenschaften, Hydrologie oder einer vergleichbaren einschlägigen Fachrichtung nachzuweisen. Als Nachweis ist die Vorlage einer Kopie des jeweiligen Studienabschlusses ausreichend.
Weiterhin hat der Bieter nachzuweisen, dass mindestens einer der beiden oben benannten Personen (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung) bereits in der Funktion "Projektleitung" beschäftigt bzw. eingesetzt wurde.
Zum Nachweis sind hierzu mindestens zwei Referenzprojekte darzustellen, die innerhalb der letzten sechs Jahre (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen inhaltlich die Entwicklung von Hochwasservorhersagesystemen zum Gegenstand gehabt haben.
Auf einem gesonderten Beiblatt sind für jedes Referenzprojekt mindestens folgende Angaben zu machen:
- Bezeichnung des Projekts,
- Auftraggeber,
- Leistungszeitraum,
- Rolle/Funktion der benannten Projektleitung im Projekt,
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit Bezug zur Entwicklung von Hochwasservorhersagesystemen.
Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 10 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen.
Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Projektleiter bzw. die Stellvertretung des Projektleiters hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstellung des Projektteams - Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die gesamte Vertragslaufzeit hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe eine Projektleitung sowie eine stellvertretende Projektleitung zu benennen.
Die benannten Personen sind grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit für diese Leistungserbringung einzusetzen. Ein Austausch ist nur aus wichtigem Grund und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig; die Ersatzperson muss über mindestens gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
Beide Personen sind durch Vorlage einer Kurzvita vorzustellen. Die Kurzvita hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Name,
- aktuelles Tätigkeits- bzw. Arbeitsgebiet,
- Ausbildung,
- fachliche Qualifikationen,
- relevante Berufserfahrung,
- sonstige für die Auftragsausführung einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen.
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit haben die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung benannten Personen jeweils ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwissenschaften, Hydrologie oder einer vergleichbaren einschlägigen Fachrichtung nachzuweisen. Als Nachweis ist die Vorlage einer Kopie des jeweiligen Studienabschlusses ausreichend.
Weiterhin hat der Bieter nachzuweisen, dass mindestens einer der beiden oben benannten Personen (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung) bereits in der Funktion "Projektleitung" beschäftigt bzw. eingesetzt wurde.
Zum Nachweis sind hierzu mindestens zwei Referenzprojekte darzustellen, die innerhalb der letzten sechs Jahre (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen inhaltlich die Entwicklung von Hochwasservorhersagesystemen zum Gegenstand gehabt haben.
Auf einem gesonderten Beiblatt sind für jedes Referenzprojekt mindestens folgende Angaben zu machen:
- Bezeichnung des Projekts,
- Auftraggeber,
- Leistungszeitraum,
- Rolle/Funktion der benannten Projektleitung im Projekt,
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit Bezug zur Entwicklung von Hochwasservorhersagesystemen.
Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 10 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen.
Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Projektleiter bzw. die Stellvertretung des Projektleiters hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.
Vorstellung des Projektteams - Weitere Mitarbeitende (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Projektmitarbeitenden sowie eine Darstellung der Organisation des Projektteams einschließlich der Aufgabenzuordnung auf die einzelnen Personen einzureichen. Das Projektteam muss aus mindestens zwei projektmitarbeitenden Personen bestehen.
Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens eine der benannten Projektmitarbeitenden in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte (gem. Unternehmensreferenzen (s. Ziffer 17.2 Ziffer d) der Ausschreibungsbestimmungen) mitgewirkt hat. Hierzu ist die jeweilige Funktion und der konkrete Aufgabenbereich innerhalb des Referenzprojekts darzustellen.
Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über Fachkenntnisse verfügen, die hinsichtlich Umfang, Art und Weise mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
Dabei müssen innerhalb des Projektteams die für die jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlichen Kenntnisse abgedeckt sein, insbesondere in den Bereichen Datenverarbeitung und Hydrologie.
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung des eingesetzten Personals ist für jede benannte Person eine aussagekräftige Darstellung der Qualifikationen vorzulegen. Diese hat insbesondere die projektbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen und kann beispielsweise durch Studiennachweise, Zeugnisse, Zertifikate oder vergleichbare Nachweise erfolgen. Dies schließt die Nennung von vergleichbaren Projekten ein, in denen die jeweils vorgesehene Person bereits in dem für sie vorgesehenen Aufgabenbereich tätig war. Dabei ist insbesondere die ausgeübte Funktion, die wesentlichen Aufgaben sowie der Zeitraum der Tätigkeit anzugeben.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.
Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Dabei muss die jeweilige Ersatzperson über mindestens gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstellung des Projektteams - Weitere Mitarbeitende (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Projektmitarbeitenden sowie eine Darstellung der Organisation des Projektteams einschließlich der Aufgabenzuordnung auf die einzelnen Personen einzureichen. Das Projektteam muss aus mindestens zwei projektmitarbeitenden Personen bestehen.
Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens eine der benannten Projektmitarbeitenden in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte (gem. Unternehmensreferenzen (s. Ziffer 17.2 Ziffer d) der Ausschreibungsbestimmungen) mitgewirkt hat. Hierzu ist die jeweilige Funktion und der konkrete Aufgabenbereich innerhalb des Referenzprojekts darzustellen.
Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über Fachkenntnisse verfügen, die hinsichtlich Umfang, Art und Weise mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
Dabei müssen innerhalb des Projektteams die für die jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlichen Kenntnisse abgedeckt sein, insbesondere in den Bereichen Datenverarbeitung und Hydrologie.
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung des eingesetzten Personals ist für jede benannte Person eine aussagekräftige Darstellung der Qualifikationen vorzulegen. Diese hat insbesondere die projektbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen und kann beispielsweise durch Studiennachweise, Zeugnisse, Zertifikate oder vergleichbare Nachweise erfolgen. Dies schließt die Nennung von vergleichbaren Projekten ein, in denen die jeweils vorgesehene Person bereits in dem für sie vorgesehenen Aufgabenbereich tätig war. Dabei ist insbesondere die ausgeübte Funktion, die wesentlichen Aufgaben sowie der Zeitraum der Tätigkeit anzugeben.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.
Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Dabei muss die jeweilige Ersatzperson über mindestens gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungen selbst sind dem Auftraggeber (AG) jeweils mindestens zwei Wochen vor Rechnungsstellung zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach Erklärung der Abnahme durch den AG und beträgt 30 Tage netto. Bei angebotenem Skonto hat der AG die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Die Abrechnung von erbrachten (Teil-)Leistungen gem. Pos. 2 a+b im Leistungsverzeichnis (LV) erfolgt quartalsweise. Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen. Evtl. Vor-Ort-Schulung (gem. Pos. 4 des LV) sind mit der nächsten Quartalsrechnung abzurechnen.
Die Leistungen gem. Pos. 1 und 3 des LV sind 1xjährlich (zum 15.06. des Vertragsjahres) abzurechnen.
Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder
1. per E-Mail
oder
2. als E-Rechnung
eingereicht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Leistungen selbst sind dem Auftraggeber (AG) jeweils mindestens zwei Wochen vor Rechnungsstellung zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach Erklärung der Abnahme durch den AG und beträgt 30 Tage netto. Bei angebotenem Skonto hat der AG die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Die Abrechnung von erbrachten (Teil-)Leistungen gem. Pos. 2 a+b im Leistungsverzeichnis (LV) erfolgt quartalsweise. Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen. Evtl. Vor-Ort-Schulung (gem. Pos. 4 des LV) sind mit der nächsten Quartalsrechnung abzurechnen.
Die Leistungen gem. Pos. 1 und 3 des LV sind 1xjährlich (zum 15.06. des Vertragsjahres) abzurechnen.
Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder
1. per E-Mail
oder
2. als E-Rechnung
eingereicht werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für diese Rahmenvereinbarung (RV) wird insges. eine Höchstgrenze von 400.000 EUR brutto vereinbart . Dieser Betrag stellt die Obergrenze aller im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen Abrufe über die gesamte Vertragslaufzeit dar. Sobald dieser Betrag erreicht ist, endet die Wirksamkeit der RV auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Weitere Abrufe sind dann unzulässig.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % des Gesamtvolumens, also 320.000 EUR brutto, erreicht sind.
Eine Abnahmeverpflichtung seitens des AG besteht nicht. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung einer Mindestabnahmemenge.
Die Beauftragung der Leistungen gem. Leistungsbeschreibung kann nur in dem Umfang erfolgen, wie dem LANUK NRW Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Erstellungs- und Pflegevertrages, einschl. den dazugehörigen Anlagen vergeben
Für diese Rahmenvereinbarung (RV) wird insges. eine Höchstgrenze von 400.000 EUR brutto vereinbart . Dieser Betrag stellt die Obergrenze aller im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen Abrufe über die gesamte Vertragslaufzeit dar. Sobald dieser Betrag erreicht ist, endet die Wirksamkeit der RV auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Weitere Abrufe sind dann unzulässig.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % des Gesamtvolumens, also 320.000 EUR brutto, erreicht sind.
Eine Abnahmeverpflichtung seitens des AG besteht nicht. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung einer Mindestabnahmemenge.
Die Beauftragung der Leistungen gem. Leistungsbeschreibung kann nur in dem Umfang erfolgen, wie dem LANUK NRW Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Erstellungs- und Pflegevertrages, einschl. den dazugehörigen Anlagen vergeben
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTVLE8C60#
a) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
b) Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
a) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
b) Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 106-383034 (2026-06-03)