Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein. Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen. Geschätzte Abnahmemenge der einzelnen Fahrzeuglose für die gesamte Vertragslaufzeit: Los 1: 60 Fahrzeuge (Utilities m FustKw (M/kurz), silber/blau) Los 2: 9 Fahrzeuge (Utilities s FustKw (M/BAB), silber/blau) Los 3: 65 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M), silber/blau) Los 4: 45 Fahrzeuge (Kompaktklasse le FustKW (K/n), neutral) Los 5: 35 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M/n), neutral) . Gesamtmenge: 214 Fahrzeuge. . Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen: Los 1: 70 Fahrzeuge Los 2: 12 Fahrzeuge Los 3: 75 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 40 Fahrzeuge . Höchstmengen: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem erreichen der Gesamtmenge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen.
Geschätzte Abnahmemenge der einzelnen Fahrzeuglose für die gesamte Vertragslaufzeit:
Los 1: 60 Fahrzeuge (Utilities m FustKw (M/kurz), silber/blau)
Los 2: 9 Fahrzeuge (Utilities s FustKw (M/BAB), silber/blau)
Los 3: 65 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M), silber/blau)
Los 4: 45 Fahrzeuge (Kompaktklasse le FustKW (K/n), neutral)
Los 5: 35 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M/n), neutral)
.
Gesamtmenge: 214 Fahrzeuge.
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Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen:
Los 1: 70 Fahrzeuge
Los 2: 12 Fahrzeuge
Los 3: 75 Fahrzeuge
Los 4: 50 Fahrzeuge
Los 5: 40 Fahrzeuge
.
Höchstmengen:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem erreichen der Gesamtmenge.
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen.
Geschätzte Abnahmemenge der einzelnen Fahrzeuglose für die gesamte Vertragslaufzeit:
Los 1: 60 Fahrzeuge (Utilities m FustKw (M/kurz), silber/blau)
Los 2: 9 Fahrzeuge (Utilities s FustKw (M/BAB), silber/blau)
Los 3: 65 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M), silber/blau)
Los 4: 45 Fahrzeuge (Kompaktklasse le FustKW (K/n), neutral)
Los 5: 35 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M/n), neutral)
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Gesamtmenge: 214 Fahrzeuge.
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Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen:
Los 1: 70 Fahrzeuge
Los 2: 12 Fahrzeuge
Los 3: 75 Fahrzeuge
Los 4: 50 Fahrzeuge
Los 5: 40 Fahrzeuge
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Höchstmengen:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem erreichen der Gesamtmenge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-639265
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen.
Geschätzte Abnahmemenge der einzelnen Fahrzeuglose für die gesamte Vertragslaufzeit:
Los 1: 60 Fahrzeuge (Utilities m FustKw (M/kurz), silber/blau)
Los 2: 9 Fahrzeuge (Utilities s FustKw (M/BAB), silber/blau)
Los 3: 65 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M), silber/blau)
Los 4: 45 Fahrzeuge (Kompaktklasse le FustKW (K/n), neutral)
Los 5: 35 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M/n), neutral)
Gesamtmenge: 214 Fahrzeuge.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen:
Los 1: 70 Fahrzeuge
Los 2: 12 Fahrzeuge
Los 3: 75 Fahrzeuge
Los 4: 50 Fahrzeuge
Los 5: 40 Fahrzeuge
Höchstmengen:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem erreichen der Gesamtmenge.
Bezeichnung des Loses: Utilities m FustKw (M/kurz)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Landespolizeiamt).
60 Stück Funkstreifenwagen, Utility silber/blau, 5-Sitzer m FustKw (M/kurz).
Bereitstellung von Test-/ Erprobungsfahrzeugen
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann der Auftraggeber auf den Test/die Erprobung verzichten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einer einmaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026).
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 24 Monate.
Bezeichnung des Loses: Utilities s FustKw (M/BAB)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 9 Stück Funkstreifenwagen, Utility silber/blau, 5-Sitzer s FustKw (M/BAB)
Bezeichnung des Loses: Utilities FustKw (M)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 65 Stück Funkstreifenwagen, Utility silber/blau, 7-Sitzer m FustKw (M)
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse le FustKw (K/n)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: 45 Stück Funkstreifenwagen der Kompaktklasse, Kombi, neutral, le FustKw (K/n)
Bezeichnung des Loses: Utilities FustKw (M/n)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 35 Stück Funkstreifenwagen, Utility neutral, 7-Sitzer m FustKw (M/n)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (hier: Lieferung von Funkstreifenwagen), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (hier: Lieferung von Funkstreifenwagen), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der
Auftragsvergabe noch keine Verträge mit den Unterauftragnehmern bestehen.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung
(Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
5. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Lieferung von Funkstreifenwagen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Lieferung von Funkstreifenwagen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer ZV-P2-23-1261000-4121.7 bis spätestens 04. Dezember 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder E-Mail: mirco.mohrdieck@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer ZV-P2-23-1261000-4121.7 bis spätestens 04. Dezember 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder E-Mail: mirco.mohrdieck@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
9. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
9. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
10. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis (pro Los).
11. Ausgefülltes Preisblatt als Excel-Datei (pro Los).
12. Übersicht der vom Hersteller autorisierten Service-Werkstätten mit mindestens 30 Werkstätten in Schleswig-Holstein.
13. Die für sämtliche Prüfungen, Wartungen und Reparaturen in einer polizeieigenen Kfz-Werkstatt erforderlichen Sonderwerkzeuge und Messeinrichtungen müssen im Angebot mit Preis- und Bezugsquellenangaben aufgelistet werden.
14. Eigenerklärung, dass der Hersteller sich mit sämtlichen in den polizeieigenen Kfz-Werkstätten durchgeführten Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten einverstanden erklärt.
15. Eigenerklärung, über die Lieferfähigkeit von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang beim Auftragnehmer.
16. Einreichung einer Erklärung über die Sicherstellung einer Ausrüstung mit Testgeräten / EDV-Hardware und die fortlaufende Versorgung mit Werkstattliteratur (EDV-Software, Fehlersuchprogramme usw.). Die hierfür entstehenden Kosten für eine Werkstatt sind im Angebot anzugeben.
16. Einreichung einer Erklärung über die Sicherstellung einer Ausrüstung mit Testgeräten / EDV-Hardware und die fortlaufende Versorgung mit Werkstattliteratur (EDV-Software, Fehlersuchprogramme usw.). Die hierfür entstehenden Kosten für eine Werkstatt sind im Angebot anzugeben.
17. Schulungen für die Mitarbeiter der Kfz.- Werkstätten des Auftragsgebers sind anzubieten. Im Angebot sind Preise und Schulungsorte (ggf. Inhouse- Seminare) anzugeben.
18. Eine detaillierte Übersicht des Autoherstellers über die Ausstattung vom Basisfahrzeug muss zum Abgleich der Mindestanforderungen mit eingereicht werden.
19. Detaillierte Ausbaubeschreibung unter der Benennung der wesentlichen Ausbaukomponenten mit Benennung des Herstellers und des Typs.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Herr Alexander Böttcher, Düsternbrooker Weg 92
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431-599-1661📞
E-Mail: mirco.mohrdieck@gmsh.de📧
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 203-639265 (2023-10-16)