Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Abruflieferungen von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung der TU Berlin
OV-063-23”
Produkte/Dienstleistungen: Persönliche Ausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferleistung - Rahmenvereinbarung über die Abruflieferungen von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung der TU Berlin” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Die Abgabe eines Angebots ist für ein oder mehrere Lose möglich. Eine Loslimitierung erfolgt
nicht. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit max. 3...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Die Abgabe eines Angebots ist für ein oder mehrere Lose möglich. Eine Loslimitierung erfolgt
nicht. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit max. 3 Rahmenvertragspartner*in
abgeschlossen werden, um die Belieferung der TU Berlin von persönlicher Schutzausrüstung
(PSA) und Arbeitsbekleidung zu sichern.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 1 beinhaltet Arbeitsschuhe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Persönliche Ausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Berlin 10623 Berlin Es müssen alle Liegenschaften der TU Berlin mit PSA/Arbeitsbekleidung beliefert werden können.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferleistung - Rahmenvereinbarung über die Abruflieferungen von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung der TU Berlin” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 2 beinhaltet Arbeitskleidung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 3 beinhaltet Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Gehör-, Atem und Kopfschutz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 4 beinhaltet Schweißerzubehör
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 5 beinhaltet Elektrikerzubehör
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 6 beinhaltet Labor-/Arztschutzkleidung,
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- Detaillierte Übersicht (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der /die Bieter reicht mit seinem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Detaillierte Übersicht (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der /die Bieter reicht mit seinem Angebot einen Auszug aus seinem Artikelkatalog (max. 30 Artikel) inkl. der geforderten Mindestprodukte mit Produktbeschreibung (siehe Preisblatt des jeweiligen Loses) ein. Die Auftraggeberin behält sich vor, entsprechende Informationen/Zertifikate zu Artikeln im Zuge der Zuschlagsfindung nachzufordern.
- Referenzen (EK): (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben über mindestens 1 Referenz. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen vergleichbarer Art der letzten 3 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn das Unternehmen für andere öffentliche oder/und für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber mit einem ähnlichen Auftragsvolumen PSA und Arbeitskleidung im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Die Referenz muss jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/ Behörde, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsdaten und sind in das Preisblatt OV-063-23 einzutragen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Preisblatt (ZK) (mit dem Angebot vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Preisblatt vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
- Anbieterdarstellung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in hat dem Angebot seine Unternehmensvorstellung in das Preisblatt OV-063-23 vollständig einzutragen. Folgende Angaben müssen enthalten sein: Firmenbezeichnung, Vertretungsberechtigte, Firmenanschrift, ggf. Niederlassung für Anprobe, Kontakt (Ansprechperson), Telefon, E-Mail, Homepage.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Öffnung
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1M0ZLEGX”
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1M0ZLEGX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Quelle: OJS 2023/S 152-484498 (2023-08-04)