Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See.
Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See.
Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-22 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 183-573232
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Aufgrund eines benötigten Gremiumsbeschluss wird die Zuschlags- und Bindefrist auf den 29.12.2023 festgesetzt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See.
Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Informationen über Lose: Es können Angebote für Los 1 bis Los 4 abgegeben werden.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Feringasee
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Feringasee.
Das Mähgut bleibt am Feringasee zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Teilweise ist das Gras am Feringasee aufgrund des starken Wachstums und des gehäuft anfallenden Gänsekotes nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Feringasee beträgt ca. 155.500 m².
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Landkreis München kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2027).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Heimstettener See
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Bolzplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Heimstettener See.
Das Mähgut bleibt am Heimstettener See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Die Fläche der Liegewiesen am Heimstettener See beträgt ca. 43.100 m².
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Unterschleißheimer See
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See.
Das Mähgut bleibt am Unterschleißheimer See zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Teilweise ist das Gras am Unterschleißheimer See aufgrund des starken Wachstums nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Unterschleißheimer See beträgt ca. 50.100 m².
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Unterföhringer See
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterföhringer See.
Das Mähgut bleibt am Unterföhringer See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Die Fläche der Liegewiesen am Unterföhringer See beträgt ca. 34.000 m².
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
85774 Unterföhring
85609 Aschheim
85716 Unterschleißheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 183-573232 (2023-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten in den Erholungsgebieten des Landkreises München
Referenznummer: 23/2-RVMaehLaub
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene
Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene
Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
1️⃣
Interne Kennung: 23/2-RVMaehLaub
Titel: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten - Feringasee (Los 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Feringasee. Das Mähgut bleibt am Feringasee zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Teilweise ist das Gras am Feringasee aufgrund des starken Wachstums und des gehäuft anfallenden Gänsekotes nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Feringasee beträgt ca. 155.500 m².
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Feringasee. Das Mähgut bleibt am Feringasee zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Teilweise ist das Gras am Feringasee aufgrund des starken Wachstums und des gehäuft anfallenden Gänsekotes nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Feringasee beträgt ca. 155.500 m².
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postleitzahl: 85774
Stadt: Unterföhring
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Landkreis München kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2027).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten - Heimstettener See (Los 2)
Menge: 0
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Bolzplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Heimstettener See. Das Mähgut bleibt am Heimstettener See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Die Fläche der Liegewiesen am Heimstettener See beträgt ca. 43.100 m².
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Bolzplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Heimstettener See. Das Mähgut bleibt am Heimstettener See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Die Fläche der Liegewiesen am Heimstettener See beträgt ca. 43.100 m².
Postleitzahl: 85609
Stadt: Aschheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten - Unterschleißheimer See (Los 3)
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See. Das Mähgut bleibt am Unterschleißheimer See zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Teilweise ist das Gras am Unterschleißheimer See aufgrund des starken Wachstums nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Unterschleißheimer See beträgt ca. 50.100 m².
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See. Das Mähgut bleibt am Unterschleißheimer See zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Teilweise ist das Gras am Unterschleißheimer See aufgrund des starken Wachstums nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Unterschleißheimer See beträgt ca. 50.100 m².
Postleitzahl: 85716
Stadt: Unterschleißheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten - Unterföhringer See (Los 4)
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterföhringer See. Das Mähgut bleibt am Unterföhringer See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Die Fläche der Liegewiesen am Unterföhringer See beträgt ca. 34.000 m².
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterföhringer See. Das Mähgut bleibt am Unterföhringer See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich. Die Fläche der Liegewiesen am Unterföhringer See beträgt ca. 34.000 m².
Zusätzliche Informationen:
Nach Aufhebung von Los 4 im Vergabeverfahren, wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter den Bietern von Los 4 im genannten Vergabeverfahren durchgeführt. Da es sich beim Ursprungsverfahren um ein europaweites Verfahren handelte, wurde hier trotz des geringen Auftragswertes ein europaweites Verfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV gewählt.
Nach Aufhebung von Los 4 im Vergabeverfahren, wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter den Bietern von Los 4 im genannten Vergabeverfahren durchgeführt. Da es sich beim Ursprungsverfahren um ein europaweites Verfahren handelte, wurde hier trotz des geringen Auftragswertes ein europaweites Verfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV gewählt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: 85774 Unterföhring; Los 2: 85609 Aschheim; Los 3: 85716 Unterschleißheim; Los 4: 85774 Unterföhring
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Klinger GmbH - Vertrag Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-18 📅
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben ✅ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Klinger GmbH - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Klinger GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE352339722
Postanschrift: Matterhornstr. 21a
Postleitzahl: 81825
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@klingergmbh.de📧
Telefon: 0151 546 77 400📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Angebots: Klinger GmbH - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Kennung des Angebots: Klinger GmbH - Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
4️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt München
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: München
Postort: 81541
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de📧
Telefon: +49 89 62211634📞
Fax: +49 89 6221441634 📠
URL: https://www.landkreis-muenchen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 573232-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt;
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt;
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 006-013615 (2024-01-08)