Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen
durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Referenznummer: Ia2/06/26
Kurze Beschreibung:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor.
Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert.
Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt.
Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen.
Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation.
Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor.
Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert.
Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt.
Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen.
Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation.
Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 80df861a-d26f-468e-af5e-67eeb1983bed
Zusätzliche Informationen:
1) Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich
elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin
zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen.
Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Weitere Mindestanforderungen an das Angebot
2) Die jeweiligen Lizenzen sind der AG unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren bzw. nach Zugang
des jeweiligen Beitritts/Einzelauftrags bereit zu stellen (Mindestanforderung).
1) Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich
elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin
zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen.
Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Weitere Mindestanforderungen an das Angebot
2) Die jeweiligen Lizenzen sind der AG unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren bzw. nach Zugang
des jeweiligen Beitritts/Einzelauftrags bereit zu stellen (Mindestanforderung).
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Postleitzahl: 51067
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre (Anfangslaufzeit) zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung, mithin insgesamt 4 Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreibt die Lieferleistung europaweit
im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV aus.
Unter Berücksichtigung der durch die kurzfristig erforderliche Bereitstellung
der Lizenzen begründeten zeitlichen Erfordernisse, sind die vorbenannten
Leistungen nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen,
sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich. Daher wird die Angebotsfrist auf
angemessene 15 Tage festgelegt.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreibt die Lieferleistung europaweit
im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV aus.
Unter Berücksichtigung der durch die kurzfristig erforderliche Bereitstellung
der Lizenzen begründeten zeitlichen Erfordernisse, sind die vorbenannten
Leistungen nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen,
sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich. Daher wird die Angebotsfrist auf
angemessene 15 Tage festgelegt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-08 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.]
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung
"Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil" und die
"Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" gesondert auch
vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem
Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur
Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer
gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu
Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register
bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten
Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/
des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen,
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG
(Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe
(Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe
(Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen
und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/ der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.]
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung
"Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil" und die
"Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" gesondert auch
vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem
Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur
Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer
gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu
Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register
bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten
Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/
des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen,
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG
(Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe
(Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe
(Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen
und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/ der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in
dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise
dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.]
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen der Jahre 2023, 2024 und 2025.
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit
vergleichbaren Leistungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in
dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise
dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.]
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen der Jahre 2023, 2024 und 2025.
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit
vergleichbaren Leistungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.]
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der
Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen -soweit sie von
einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und
Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert
werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung
Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a.
Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers
(Formular Erklärung zu den Referenzen).
Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
1. Von den vorzulegenden drei Referenzen muss eine
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
erfassen (Mindestanforderung).
2. Von den vorzulegenden drei Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
• für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus
erfassen (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre
erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft /
Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag
nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines
Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft /
eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle
als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Von den vorzulegenden drei Referenzen muss eine
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
erfassen (Mindestanforderung).
2. Von den vorzulegenden drei Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
• für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus
erfassen (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre
erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.]
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der
Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen -soweit sie von
einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und
Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert
werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung
Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a.
Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers
(Formular Erklärung zu den Referenzen).
Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
1. Von den vorzulegenden drei Referenzen muss eine
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
erfassen (Mindestanforderung).
2. Von den vorzulegenden drei Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
• für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus
erfassen (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre
erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft /
Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag
nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines
Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft /
eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle
als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Von den vorzulegenden drei Referenzen muss eine
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
erfassen (Mindestanforderung).
2. Von den vorzulegenden drei Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
• die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen
dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen
Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke
• für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus
erfassen (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre
erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von
der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Genehmigung oder
Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge“ zugeordnet.]
1. Formular Erklärung Microsoft Partnerstatus
Der Bieter hat über den Microsoft Partnerstatus Licensing Solution Partner (LSP)
und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland zu verfügen
(Mindestanforderung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von
der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Genehmigung oder
Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge“ zugeordnet.]
1. Formular Erklärung Microsoft Partnerstatus
Der Bieter hat über den Microsoft Partnerstatus Licensing Solution Partner (LSP)
und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland zu verfügen
(Mindestanforderung).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Microsoft Partnerstatus Licensing Solution Partner (LSP) und
Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland (Mindestanforderung).
Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem.
§ 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen
des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des
Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden
Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein
Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist,
soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem.
§ 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen
des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des
Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden
Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein
Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist,
soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 084-298191 (2026-04-29)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-07) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 69ab0c1f-1a5c-44d5-9abf-63a15c3d5e93
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Korrektur am 07.05.2026 wurden die Verfahrens_Angebotsbedingungen_Lizenzen, die EVB-IT digital Rahmenvereinbarung sowie die Leistungsbeschreibung einschl. Preisangaben in einer Änderungsfassung bereitgestellt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 42153f5f-126b-4ab5-a88b-b7ed5849c5e7-01
Quelle: OJS 2026/S 089-317859 (2026-05-07)