Rahmenvereinbarung über die Durchführung einer motormanuellen Holzernte inkl. Holzbringung in der Reviergruppe Egge-Nord des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Wald und Holz NRW

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Auftragnehmern über die Durchführung von insgesamt jährlich maximal 6.000 fm o. R. (3.000 fm o. R. Garantiemenge / 3.000 fm o. R. Optionsmenge) motormanuelle Holzernte (MMHE) inkl. Holzbringung abzuschließen, aufgeteilt auf die Forstbetriebsbezirke Altenbeken und Kempen des Regionalforstamtes Hochstift. Es werden revierweise insgesamt zwei räumlich voneinander unabhängige Lose (Los 1 MMHE und Holzbringung in Altenbeken / Los 2 MMHE und Holzbringung in Kempen) gebildet. Die expliziten Aufteilungen des Auftragsgegenstandes sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 "Losaufteilung" zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-08-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung einer motormanuellen Holzernte inkl. Holzbringung in der Reviergruppe Egge-Nord des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Referenznummer: 2026/12/009
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Auftragnehmern über die Durchführung von insgesamt jährlich maximal 6.000 fm o. R. (3.000 fm o. R. Garantiemenge / 3.000 fm o. R. Optionsmenge) motormanuelle Holzernte (MMHE) inkl. Holzbringung abzuschließen, aufgeteilt auf die Forstbetriebsbezirke Altenbeken und Kempen des Regionalforstamtes Hochstift. Es werden revierweise insgesamt zwei räumlich voneinander unabhängige Lose (Los 1 MMHE und Holzbringung in Altenbeken / Los 2 MMHE und Holzbringung in Kempen) gebildet. Die expliziten Aufteilungen des Auftragsgegenstandes sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 "Losaufteilung" zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Motormanuelle Holzernte und Holbringung im FBB Altenbeken
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Auftragnehmern über die Durchführung von insgesamt jährlich maximal 6.000 fm o. R. (3.000 fm o. R. Garantiemenge / 3.000 fm o. R. Optionsmenge) motormanuelle Holzernte (MMHE) inkl. Holzbringung abzuschließen, aufgeteilt auf die Forstbetriebsbezirke Altenbeken und Kempen des Regionalforstamtes Hochstift. Es werden revierweise insgesamt zwei räumlich voneinander unabhängige Lose (Los 1 MMHE und Holzbringung in Altenbeken / Los 2 MMHE und Holzbringung in Kempen) gebildet. Die expliziten Aufteilungen des Auftragsgegenstandes sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 "Losaufteilung" zu entnehmen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen (Anlagen .......) zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung sind der Leistungsbeschreibung ebenfalls Revierkarten (Anlage .....)beigefügt. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, potentielle Flächen vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Termine können ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW über den Bereich Kommunikation im Vergabemarktplatz vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass jedem potentiellen Bieter aus organisatorischen Gründen nur ein Terminvorschlag unterbreitet wird. Die Frist zur Einreichung von Terminanfragen für Ortsbesichtigungen endet sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Absagen zu vereinbarten Terminen sind der Zentralen Vergabestelle spätestens 24 h vorher schriftlich über den Kommunikationsbereich zu übermitteln. Die Rahmenvereinbarung ist sachlich abschließend. Nicht genannte Leistungen dürfen nicht aus ihr abgerufen werden.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der Auftragnehmer hat diverse Anforderungen an die Leistungserbringung zu erfüllen, die in den AGB Forst NRW, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind, vorausgesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Als Haupterfüllungsort gilt jeweils der gesamte Forstbetriebsbezirk, nach Maßgabe der Revierleitung. Zur Orientierung werden hierfür die Adressen genannt, bitte beachten Sie zusätzlich die Übersichtskarte (Anlage) der Leistungsbeschreibung.
Postanschrift: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hochstift, Forstbetriebsbezirk Altenbeken, Sandweg 49
Postleitzahl: 33175
Stadt: Bad Lippspringe
Postanschrift: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hochstift, Forstbetriebsbezirk Kempen, Altenbekener Str. 274
Postleitzahl: 32805
Stadt: Horn-Bad Meinberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Lippe 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob es sich um einen wiederkehrenden Auftrag handeln wird. Sollte dies der Fall sein, gilt Folgendes: Leistungszeitraum aktuell: 01.10.2026 - 30.09.2027. optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2027, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Sommer 2028/2029/2030
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Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit vom voraussichtlich 01.10.2026 bis zum 31.09.2027 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. (endgültiges Vertragsendende: 31.09.2030)
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen. Über die losbezogene Garantiemenge in Höhe von 3.000 fm o. R. je Vertragsjahr beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine losbezogene Optionsmenge in Höhe von 3.000 fm o. R. bzw. je Vertragsjahr. Sie kann im Bedarfsfall (bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit) zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit für beide Lose zwischen 0 und maximal 3.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung"). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der o. g. Garantiemengen. Sollte die vereinbarte Garantiemenge durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht ausgeschöpft werden, kann die Vertragslaufzeit während der Vertragslaufzeit einvernehmlich und einmalig um bis zu 50 % der ursprünglichen Laufzeit bzw. maximal sechs Monate verlängert werden. In dieser Verlängerung kann nur die noch ausstehende Garantiemenge abgerufen werden. Sofern eine Optionsmenge Teil des Vertrages war, wird diese hinfällig. Eine Erhöhung der Garantiemenge aufgrund der verlängerten Laufzeit entsteht nicht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf diese Verlängerungsoption. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen. Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Motormanuelle Holzernte und Holbringung im FBB Kempen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder ggf. fehlerhafte Unterlagen oder Informationen nachzufordern. Ein Nachfordern von Unterlagen oder Informationen, die die (Wirtschaftlichkeits-) Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch unzulässig.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
531_EU_-_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular; Einreichung, insofern Bietergemeinschaft vorliegt
Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): docx-Vordruck
533 a EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533 b EU_Nachweis Unterauftragnehmer (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534 a EU_Erklaerung Eignungsleihe (OPTIONAL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534 b EU_Erklärung Eigungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eines der unter "Eignungskriterien" genannten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung - Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen: Forstwirt(in). Der Nachweis hierzu ist dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorzulegen. Alternativ entspricht auch eine gleichwertige Qualifikation der Eignung. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen und unaufgefordert mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Beurteilung über die Zulässigkeit der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von der vorstehend aufgeführten Qualifikation (Forstwirt(in) oder gleichwertig) abgesehen werden. Der Auftragnehmer muss gewährleisten und auf Verlangen zeitnah nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer verfügt über folgende Nachweise und wird diese dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorlegen: - Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), - Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), - Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), - für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.: - Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung - Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat seine Eignung unter anderem anhand einer Eigenerklärung zur Eignung sowie einer Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW nachzuweisen und beide Dokumente mit Angebotsabgabe ausgefüllt und unaufgefordert einzureichen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer Folgendes erfüllen und nach Angebotsabgabe und nach Aufforderung durch die Vergabestelle einreichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Der Auftragnehmer verfügt über folgende Versicherungen und wird dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise hierzu zeitnah vorlegen: - gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), - ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.: - Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung - Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer verfügt über mind. eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate und reicht einen entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert mit Angebotsabgabe ein: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung). nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen: - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.: - Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung - Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
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Zertifikat über Qualifikation im forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Bereich - Der Auftragnehmer entspricht den Eignungen gemäß AGB Forst NRW und hat eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ) - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Der Auftragnehmer hat zudem seine Eignung mit Einreichung einer vollständig ausgefüllten Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW, so wie der Bestätigung über die technische Ausstattung mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - Preisblätter / Angebotsblätter (Vordrucke) - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 /Formular) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Eines der unter "Eignungskriterien" genannten Zertifikate
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wald und Holz NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05515-10001-65
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@wald-und-holz.nrw.de 📧
Telefon: +49 25191797-190 📞
Fax: +49 25191797-100 📠
URL: http://www.wald-und-holz.nrw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3YTW4PNGLC/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3YTW4PNGLC 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3YTW4PNGLC 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YTW4PNGLC# Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool, bzw. webbasiert auf dem im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF-Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF-Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 120-431719 (2026-06-23)