Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Bringung inkl. Kölner Verfahren in fünf Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft
Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über motormanuelle Holzernte und Bringung im Kölner Verfahren, Vorlieferung mit dem Pferd, Rückung per Forwarder/Tragrückeschlepper in den Forstbetriebsbezirken Aulgasse, Rodder, Eckenhagen-Wiehltalsperre, Hardt und Siebengebirge des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen.
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die losübergreifende Leistungsbeschreibung, die losbezogenen Leistungsverzeichnisse und die AGB Forst NRW verwiesen,
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 2023/04/015
Kurze Beschreibung:
“Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über motormanuelle Holzernte und...”
Kurze Beschreibung
Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über motormanuelle Holzernte und Bringung im Kölner Verfahren, Vorlieferung mit dem Pferd, Rückung per Forwarder/Tragrückeschlepper in den Forstbetriebsbezirken Aulgasse, Rodder, Eckenhagen-Wiehltalsperre, Hardt und Siebengebirge des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-04 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 191-596452
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
“Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht...”
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2023/S 191-596452 (2023-09-29)