Der OOWV beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Reinigung und TV-Inspektionen von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen und den zugehörigen -schächte und -leitungen im Verbandsgebiet zu schließen. Diese beinhaltet neben den flächendeckenden TV-Inspektionen auch Einzelaufträge für ungeplante TV-Inspektionen z.B. zur Untersuchung und Feststellung möglicher Schäden bzw. Schadensursachen, etwa nach einer Versackung im Straßenbereich, zur Vorbereitung geplanter Straßenbaumaßnahmen, im Rahmen von Gewährleistungsbefahrungen sowie für diverse Stundenlohnaufträge der Betriebsstellen des OOWV. Einzelaufträge, die mit einer Gesamthaltungslänge von unter 500 m beauftragt werden, sind über die Stundenpositionen abzurechnen. (Werden SWK, RWK und MWK zusammen in einem Einzelauftrag abgerufen, so werden die Haltungslängen zusammengerechnet. Bei der Gesamthaltungslänge rechnen wir Leitungslängen nicht mit ein.) Die Ausschreibung besteht aus mehreren Losen, welche sich jeweils auf eine Region des OOWV-Verbandsgebiets beziehen. Einige Positionen gelten für SW- / MW- und/oder RW-Kanäle, hier gilt in den einzelnen Kommunen nur das dort vorhandene System, welches durch den OOWV betrieben wird. Die hier beschriebenen Leistungen der TV-Inspektion beziehen sich auf die Feststellung des Kanalzustands. Der Auftrag "flächendeckende" TV-Inspektion wird vom OOWV als Arbeitsvorrat zur Verfügung gestellt. Für kurzfristige, ungeplante Einzelaufträge sind die Arbeiten an der flächendeckenden TV-Inspektion zu unterbrechen. Im Rahmen der Feststellung von Betriebsstörungen / Schäden kann hier in Abstimmung mit dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung des OOWV auf eine vorherige Kanalreinigung verzichtet werden. Die Reinigung von Asbestzementrohren ist nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses. An- und Abfahrten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Zusätzlich auftretende Fahrtzeiten zwischen den Einsatzorten aufgrund von Einzelmaßnahmen werden über die Stundenpositionen vergütet.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von TV-Inspektionen in Abwasserkanalnetzen des OOWV
Referenznummer: 2026-04741
Kurze Beschreibung:
Der OOWV beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Reinigung und TV-Inspektionen von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen und den zugehörigen -schächte und -leitungen im Verbandsgebiet zu schließen. Diese beinhaltet neben den flächendeckenden TV-Inspektionen auch Einzelaufträge für ungeplante TV-Inspektionen z.B. zur Untersuchung und Feststellung möglicher Schäden bzw. Schadensursachen, etwa nach einer Versackung im Straßenbereich, zur Vorbereitung geplanter Straßenbaumaßnahmen, im Rahmen von Gewährleistungsbefahrungen sowie für diverse Stundenlohnaufträge der Betriebsstellen des OOWV. Einzelaufträge, die mit einer Gesamthaltungslänge von unter 500 m beauftragt werden, sind über die Stundenpositionen abzurechnen. (Werden SWK, RWK und MWK zusammen in einem Einzelauftrag abgerufen, so werden die Haltungslängen zusammengerechnet. Bei der Gesamthaltungslänge rechnen wir Leitungslängen nicht mit ein.)
Die Ausschreibung besteht aus mehreren Losen, welche sich jeweils auf eine Region des OOWV-Verbandsgebiets beziehen. Einige Positionen gelten für SW- / MW- und/oder RW-Kanäle, hier gilt in den einzelnen Kommunen nur das dort vorhandene System, welches durch den OOWV betrieben wird.
Die hier beschriebenen Leistungen der TV-Inspektion beziehen sich auf die Feststellung des Kanalzustands. Der Auftrag "flächendeckende" TV-Inspektion wird vom OOWV als Arbeitsvorrat zur Verfügung gestellt. Für kurzfristige, ungeplante Einzelaufträge sind die Arbeiten an der flächendeckenden TV-Inspektion zu unterbrechen. Im Rahmen der Feststellung von Betriebsstörungen / Schäden kann hier in Abstimmung mit dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung des OOWV auf eine vorherige Kanalreinigung verzichtet werden.
Die Reinigung von Asbestzementrohren ist nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses.
An- und Abfahrten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Zusätzlich auftretende Fahrtzeiten zwischen den Einsatzorten aufgrund von Einzelmaßnahmen werden über die Stundenpositionen vergütet.
Der OOWV beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Reinigung und TV-Inspektionen von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen und den zugehörigen -schächte und -leitungen im Verbandsgebiet zu schließen. Diese beinhaltet neben den flächendeckenden TV-Inspektionen auch Einzelaufträge für ungeplante TV-Inspektionen z.B. zur Untersuchung und Feststellung möglicher Schäden bzw. Schadensursachen, etwa nach einer Versackung im Straßenbereich, zur Vorbereitung geplanter Straßenbaumaßnahmen, im Rahmen von Gewährleistungsbefahrungen sowie für diverse Stundenlohnaufträge der Betriebsstellen des OOWV. Einzelaufträge, die mit einer Gesamthaltungslänge von unter 500 m beauftragt werden, sind über die Stundenpositionen abzurechnen. (Werden SWK, RWK und MWK zusammen in einem Einzelauftrag abgerufen, so werden die Haltungslängen zusammengerechnet. Bei der Gesamthaltungslänge rechnen wir Leitungslängen nicht mit ein.)
Die Ausschreibung besteht aus mehreren Losen, welche sich jeweils auf eine Region des OOWV-Verbandsgebiets beziehen. Einige Positionen gelten für SW- / MW- und/oder RW-Kanäle, hier gilt in den einzelnen Kommunen nur das dort vorhandene System, welches durch den OOWV betrieben wird.
Die hier beschriebenen Leistungen der TV-Inspektion beziehen sich auf die Feststellung des Kanalzustands. Der Auftrag "flächendeckende" TV-Inspektion wird vom OOWV als Arbeitsvorrat zur Verfügung gestellt. Für kurzfristige, ungeplante Einzelaufträge sind die Arbeiten an der flächendeckenden TV-Inspektion zu unterbrechen. Im Rahmen der Feststellung von Betriebsstörungen / Schäden kann hier in Abstimmung mit dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung des OOWV auf eine vorherige Kanalreinigung verzichtet werden.
Die Reinigung von Asbestzementrohren ist nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses.
An- und Abfahrten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Zusätzlich auftretende Fahrtzeiten zwischen den Einsatzorten aufgrund von Einzelmaßnahmen werden über die Stundenpositionen vergütet.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Interne Kennung: 01
Titel: Region 1, Landkreis Vechta
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Instandhaltung des Abwassernetzes macht in regelmäßigen Abständen die Vergabe von Aufträgen über Kanalreinigungsarbeiten und der optischen TV-Inspektion erforderlich.Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag.
Weitere Informationen sind den Unterlagen zur Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Die Instandhaltung des Abwassernetzes macht in regelmäßigen Abständen die Vergabe von Aufträgen über Kanalreinigungsarbeiten und der optischen TV-Inspektion erforderlich.Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag.
Weitere Informationen sind den Unterlagen zur Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des OOWV, siehe Vergabeunterlagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesermarsch
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Voraussichtlich 2029
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Laufzeit:
01.01.2027 bis 31.12.2028 zzgl. 1 Jahr Verlängerungsoption bis 31.12.2029
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 02
Titel: Region 2, Landkreis Cloppenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 03
Titel: Region 3, Landkreis Oldenburg / Diepholz
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 04
Titel: Region 4, Stadt Oldenburg und Gemeinde Apen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 05
Titel: Region 5, Landkreis Wesermarsch
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 06
Titel: Region 6, Landkreis Friesland / Wittmund
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 07
Titel: Region 7, Landkreis Aurich
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Gem. §51 SektVO
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Tariftreue-Erklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte legen Sie dem Angebot das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "251028_Erklärung_Tariftreue__4_NTVergG" bei (siehe Vergabeunterlagen). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist die Erklärung auch durch diese unterschrieben vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Tariftreue-Erklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte legen Sie dem Angebot das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "251028_Erklärung_Tariftreue__4_NTVergG" bei (siehe Vergabeunterlagen). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist die Erklärung auch durch diese unterschrieben vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYTTL34RK1#
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.
Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.
Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 183-653298 (2026-09-21)