Rahmenvereinbarung über die Entschlammung der Kurparkteiche der Stadt Hamm

Stadt Hamm, Tiefbau- und Grünflächenamt

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über die Entschlammung der Kurparkteiche europaweit aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2023-09/193
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über die Entschlammung der Kurparkteiche europaweit aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasserbehandlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Tiefbau- und Grünflächenamt
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: submission@stadt.hamm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRY1EBHH42V/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRY1EBHH42V 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 225-708081
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bieter hat die Entschlammung der Kurparkteiche zu erbringen.
Die Entschlammung der gefüllten Teiche hat mittels Boot, Saugleitung, Aufbereitung der Sedimente und Wasserrückführung erfolgen. Hierzu ist das Schlammgut in Grobgut, Sand und Schlamm zu sedimentieren und vor Abtransport und Entsorgung zu entwässern.
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Um den Eingriff in die Teiche und den Kurpark so gering wie möglich zu halten, muss die Entnahme der Sedimente des Teichs mit schwimmender Technik mit Wasserrückgewinnung erfolgen, mechanisches Ausbaggern (z.B. Langarmbagger) ist nicht zulässig.
Dauer: 5 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kurpark Hamm 59071 Hamm Die Kurparkteiche liegen parallel zum Datteln-Hamm-Kanal im Kurpark der Stadt Hamm und werden durch den Kanal nördlich begrenzt. Westlich der Teiche verläuft die Fährstraße, von der eine Zuwegung zum Westufer der Teiche abgeht.
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Für die Schlammentwässerung stehen nur zwei Brach-Flächen zur Verfügung (ca 4.000 m2), die sich westlich der Fährstraße und parallel zur Adenauerallee befinden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Erklärungen einzureichen:
(1.1) Erklärung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck).
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
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Mindeststandards:
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 3.000.000 EUR
Sachschäden: 3.000.000 EUR
Vermögensschäden: 3.000.000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
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Vergleichbare Leistungen sind:
- Teichentschlammung von Stadtteichen mit mechanischer Schlammentwässerung
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 06:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamm
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRY1EBHH42V/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 05915-31001-76
Kontaktperson: Frau Brohl
Telefon: +49 2381-179853 📞
Fax: +49 2381-172852 📠
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU)
2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum
Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
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(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4.2) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU)
2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) bei Einschaltung von Nachunternehmern: Den vom Nachunternehmer unterzeichneten Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(2.2) bei Einschaltung von Nachunternehmern: Den vom Nachunternehmer unterzeichneten Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Anlagen 1, 2 und 3
(5.3) Bewerbungsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1EBHH42V

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 225-708081 (2023-11-17)