Die Universität Bielefeld benötigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 6 VGV über Leistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Universität Bielefeld nebst Management Letters für die Geschäftsjahre 2023 bis längstens 2027 sowie der benötigten Beratung in Einzelfragen. Der Vertrag wird zunächst für die zu prüfenden Jahresabschlüsse 2023 und 2024 nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen abgeschlossen. Optional ist die Prüfung des Migrationskonzeptes und der Datenmigration inklusive Überleitung im Rahmen der Umstellung auf S/4HANA vorgesehen. Die Vertragslaufzeit kann einmal um drei weitere Geschäftsjahre auf maximal 5 Jahre verlängert werden. Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung von Bilanzabschlüssen
Referenznummer: 504-2023-07
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bielefeld benötigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 6 VGV über Leistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Universität Bielefeld nebst Management Letters für die Geschäftsjahre 2023 bis längstens 2027 sowie der benötigten Beratung in Einzelfragen. Der Vertrag wird zunächst für die zu prüfenden Jahresabschlüsse 2023 und 2024 nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen abgeschlossen. Optional ist die Prüfung des Migrationskonzeptes und der Datenmigration inklusive Überleitung im Rahmen der Umstellung auf S/4HANA vorgesehen. Die Vertragslaufzeit kann einmal um drei weitere Geschäftsjahre auf maximal 5 Jahre verlängert werden. Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Die Universität Bielefeld benötigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 6 VGV über Leistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Universität Bielefeld nebst Management Letters für die Geschäftsjahre 2023 bis längstens 2027 sowie der benötigten Beratung in Einzelfragen. Der Vertrag wird zunächst für die zu prüfenden Jahresabschlüsse 2023 und 2024 nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen abgeschlossen. Optional ist die Prüfung des Migrationskonzeptes und der Datenmigration inklusive Überleitung im Rahmen der Umstellung auf S/4HANA vorgesehen. Die Vertragslaufzeit kann einmal um drei weitere Geschäftsjahre auf maximal 5 Jahre verlängert werden. Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-24 📅
Datum des Beginns: 2023-10-17 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 099-307443
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien:
30 % Preis
70 % Qualitätskriterien: 40 % Auftragskonzept und 30 % Präsentation
zum Bewertungskriterium der Präsentation:
Die Präsentation soll einen zeitlichen Umfang von 20 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation wird vor einem Gremium bestehend aus drei Vertreter*innen aus dem Dezernat F sowie ggf. zusätzlich maximal drei Mitglieder des Hochschulrates voraussichtlich am 22.08.2023 in Präsenz an der Universität Bielefeld stattfinden. Dieses Gremium wird dann auch die fachliche Bewertung vornehmen.
Es wird für die Präsentationen sichergestellt, dass das Gremium für alle Bieter gleich besetzt sein wird. Mit Versenden der Einladungen für die Präsentationen wird den betroffenen Bietern bekanntgegeben, ob und wie viele Mitglieder des Hochschulrates an den Präsentationen als zusätzliche Mitglieder des Gremiums teilnehmen. Die Präsentationen finden unter Anwesenheit einer*s Mitarbeitenden aus der Zentralen Beschaffung statt.
Die Bieter werden gebeten, sich den o.a. Tag freizuhalten.
Da u.a. die persönliche Vorstellung der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in im Präsentationstermin bewertet wird, ist die Anwesenheit dieser Person zwingend erforderlich. Das Nichterscheinen der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in am Präsentationstermin führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes! Ein Ersatztermin kann nicht angeboten werden.
Die Einladungen zu den Präsentationsterminen mit der Mitteilung der jeweils genauen Uhrzeit und des Raumes werden nach der Angebotsöffnung (voraussichtlich Anfang August 2023) an die betroffenen Bieter über den Vergabemarktplatz.NRW verschickt.
Hinweis 1:
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro abzufragen.
Hinweis 2:
Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
Hinweis 3 - Schätzmenge für die Beratung in Einzelfragen:
Die Schätzmenge liegt bei 20 Stunden je Jahr.
Hinweis 4 - Höchstmenge für die Beratung in Einzelfragen:
Die Höchstmenge dieser Beratungsleistung über die maximale Vertragslaufzeit beträgt 150 Stunden. Mit Erreichen der Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung für die Beratung in Einzelfragen.
Hinweis 5 - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1RM1HEPJ
Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien:
30 % Preis
70 % Qualitätskriterien: 40 % Auftragskonzept und 30 % Präsentation
zum Bewertungskriterium der Präsentation:
Die Präsentation soll einen zeitlichen Umfang von 20 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation wird vor einem Gremium bestehend aus drei Vertreter*innen aus dem Dezernat F sowie ggf. zusätzlich maximal drei Mitglieder des Hochschulrates voraussichtlich am 22.08.2023 in Präsenz an der Universität Bielefeld stattfinden. Dieses Gremium wird dann auch die fachliche Bewertung vornehmen.
Es wird für die Präsentationen sichergestellt, dass das Gremium für alle Bieter gleich besetzt sein wird. Mit Versenden der Einladungen für die Präsentationen wird den betroffenen Bietern bekanntgegeben, ob und wie viele Mitglieder des Hochschulrates an den Präsentationen als zusätzliche Mitglieder des Gremiums teilnehmen. Die Präsentationen finden unter Anwesenheit einer*s Mitarbeitenden aus der Zentralen Beschaffung statt.
Die Bieter werden gebeten, sich den o.a. Tag freizuhalten.
Da u.a. die persönliche Vorstellung der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in im Präsentationstermin bewertet wird, ist die Anwesenheit dieser Person zwingend erforderlich. Das Nichterscheinen der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in am Präsentationstermin führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes! Ein Ersatztermin kann nicht angeboten werden.
Die Einladungen zu den Präsentationsterminen mit der Mitteilung der jeweils genauen Uhrzeit und des Raumes werden nach der Angebotsöffnung (voraussichtlich Anfang August 2023) an die betroffenen Bieter über den Vergabemarktplatz.NRW verschickt.
Hinweis 1:
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro abzufragen.
Hinweis 2:
Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
Hinweis 3 - Schätzmenge für die Beratung in Einzelfragen:
Die Schätzmenge liegt bei 20 Stunden je Jahr.
Hinweis 4 - Höchstmenge für die Beratung in Einzelfragen:
Die Höchstmenge dieser Beratungsleistung über die maximale Vertragslaufzeit beträgt 150 Stunden. Mit Erreichen der Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung für die Beratung in Einzelfragen.
Hinweis 5 - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1RM1HEPJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bielefeld beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 nebst Management Letters und Beratung in Einzelfragen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die zu prüfende Geschäftsjahre 2023 und 2024 geschlossen.
Die Universität Bielefeld beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 nebst Management Letters und Beratung in Einzelfragen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die zu prüfende Geschäftsjahre 2023 und 2024 geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung kann anschließend von der Universität Bielefeld einmal um drei weitere zu prüfende Geschäftsjahre nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen verlängert werden, sofern die Universität Bielefeld die Rahmenvereinbarung bis spätestens am 30.09.2025 verlängert. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hängt von der Zustimmung des Hochschulrates ab. Die Sitzung findet üblicherweise Ende September eines jeden Jahres statt. Vorher ist keine Ausübung der Verlängerungsoption seitens der Universität Bielefeld möglich. Insofern kann ein Verlängerungsschreiben erst kurz vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen (spätestens jedoch am 30.09.2025).
Die Rahmenvereinbarung kann anschließend von der Universität Bielefeld einmal um drei weitere zu prüfende Geschäftsjahre nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen verlängert werden, sofern die Universität Bielefeld die Rahmenvereinbarung bis spätestens am 30.09.2025 verlängert. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hängt von der Zustimmung des Hochschulrates ab. Die Sitzung findet üblicherweise Ende September eines jeden Jahres statt. Vorher ist keine Ausübung der Verlängerungsoption seitens der Universität Bielefeld möglich. Insofern kann ein Verlängerungsschreiben erst kurz vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen (spätestens jedoch am 30.09.2025).
Darüber hinaus behält sich die Universität Bielefeld innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit die Option vor, die erforderliche Prüfung des Migrationskonzeptes sowie der Datenübernahmen inklusive der Überleitung auf S/4HANA vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus behält sich die Universität Bielefeld innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit die Option vor, die erforderliche Prüfung des Migrationskonzeptes sowie der Datenübernahmen inklusive der Überleitung auf S/4HANA vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann von der Universität Bielefeld einmal um drei weitere zu prüfende Geschäftsjahre nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen verlängert werden, sofern die Universität Bielefeld die Rahmenvereinbarung bis spätestens am 30.09.2025 verlängert. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hängt von der Zustimmung des Hochschulrates ab. Die Sitzung findet üblicherweise Ende September eines jeden Jahres statt. Vorher ist keine Ausübung der Verlängerungsoption seitens der Universität Bielefeld möglich. Insofern kann ein Verlängerungsschreiben erst kurz vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen (spätestens jedoch am 30.09.2025).
Die Rahmenvereinbarung kann von der Universität Bielefeld einmal um drei weitere zu prüfende Geschäftsjahre nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen verlängert werden, sofern die Universität Bielefeld die Rahmenvereinbarung bis spätestens am 30.09.2025 verlängert. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hängt von der Zustimmung des Hochschulrates ab. Die Sitzung findet üblicherweise Ende September eines jeden Jahres statt. Vorher ist keine Ausübung der Verlängerungsoption seitens der Universität Bielefeld möglich. Insofern kann ein Verlängerungsschreiben erst kurz vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen (spätestens jedoch am 30.09.2025).
Beschreibung der Optionen:
Innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit behält sich die Universität Bielefeld die Option vor, die erforderliche Prüfung des Migrationskonzeptes sowie der Datenübernahmen inklusive der Überleitung auf S/4HANA vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit behält sich die Universität Bielefeld die Option vor, die erforderliche Prüfung des Migrationskonzeptes sowie der Datenübernahmen inklusive der Überleitung auf S/4HANA vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register gem. Punkt 2.1.3 der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der*des mandatsverantwortliche*n Wirtschaftsprüfer*in zur Bestellung als Wirtschaftsprüfer gem. Punkt 2.1.5 (1) der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- unterschriebene Eigenerklärung zur Unabhängigkeit der*des Wirtschaftsprüfer*in (der bereitgestellte Vordruck ist zu verwenden) gem. Punkt 2.1.5 (2) der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- unterschriebene Eigenerklärung zur Unabhängigkeit der*des Wirtschaftsprüfer*in (der bereitgestellte Vordruck ist zu verwenden) gem. Punkt 2.1.5 (2) der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- unterschriebene Eigenerklärung zur externen Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens (der bereitgestellte Vordruck ist zu verwenden) gem. Punkt 2.1.5 (3) der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- unterschriebene Eigenerklärung zur externen Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens (der bereitgestellte Vordruck ist zu verwenden) gem. Punkt 2.1.5 (3) der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen, Das Formular im Anhang 523 EU ist zu verwenden (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftversicherung mit den genannten Mindestanforderungen gem. Punkt 2.1.4 der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Einreichen von geeigneten Referenzen (der bereitgestellte Vordruck ist zu verwenden) gem. Punkt 2.1.5 (4) der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
-Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) und
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bestellung als Wirtschaftsprüfer*in gem. der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern mindestens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb zulassen. Gibt es mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Bewerbern, so erfolgt die Auswahl nach der Höhe der erreichten Punkte nach den unter Punkt 2.4 in den Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) aufgeführten objektiven und nicht diskriminierenden Auswahlkriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern mindestens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb zulassen. Gibt es mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Bewerbern, so erfolgt die Auswahl nach der Höhe der erreichten Punkte nach den unter Punkt 2.4 in den Besonderen Bewerbungsbedingungen (Verfahrensbeschreibung) aufgeführten objektiven und nicht diskriminierenden Auswahlkriterien.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen werden, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen werden, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Gewährleistung des Wettbewerbs, von der Nachnominierung geeigneter Bewerber Gebrauch zu machen, für den Fall, dass zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber von der Beteiligung im Angebotsverfahren absehen.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Gemäß Zif. 6.2.6 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein Wechsel des Abschlussprüfers nach fünf aufeinanderfolgenden geprüften Jahresabschlüssen erfolgen. Daher ist es sinnvoll im vorliegenden Fall statt einer Rahmenvereinbarung für vier Jahre, eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abzuschließen. Auch bei einer verlängerten Vertragsdauer wird aufgrund der Wechselnotwendigkeit dem Sinn und Zweck des Vergaberechts Sorge getragen. Gem. VV zu § 12 HWFVO Zif. 10.2.3 hat eine Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens spätestens nach 5 Jahren zu erfolgen. Eine Recherche zu anderen vergleichbaren Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in NRW (insbesondere Hochschulen) hat außerdem seitens der Vergabestelle ergeben, dass eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren üblich ist.
Gemäß Zif. 6.2.6 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein Wechsel des Abschlussprüfers nach fünf aufeinanderfolgenden geprüften Jahresabschlüssen erfolgen. Daher ist es sinnvoll im vorliegenden Fall statt einer Rahmenvereinbarung für vier Jahre, eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abzuschließen. Auch bei einer verlängerten Vertragsdauer wird aufgrund der Wechselnotwendigkeit dem Sinn und Zweck des Vergaberechts Sorge getragen. Gem. VV zu § 12 HWFVO Zif. 10.2.3 hat eine Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens spätestens nach 5 Jahren zu erfolgen. Eine Recherche zu anderen vergleichbaren Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in NRW (insbesondere Hochschulen) hat außerdem seitens der Vergabestelle ergeben, dass eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren üblich ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Gemäß Zif. 6.2.6 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein Wechsel des Abschlussprüfers nach fünf aufeinanderfolgenden geprüften Jahresabschlüssen erfolgen. Daher ist es sinnvoll im vorliegenden Fall statt einer Rahmenvereinbarung für vier Jahre, eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abzuschließen. Auch bei einer verlängerten Vertragsdauer wird aufgrund der Wechselnotwendigkeit dem Sinn und Zweck des Vergaberechts Sorge getragen. Gem. VV zu § 12 HWFVO Zif. 10.2.3 hat eine Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens spätestens nach 5 Jahren zu erfolgen. Eine Recherche zu anderen vergleichbaren Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in NRW (insbesondere Hochschulen) hat außerdem seitens der Vergabestelle ergeben, dass eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren üblich ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Gemäß Zif. 6.2.6 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein Wechsel des Abschlussprüfers nach fünf aufeinanderfolgenden geprüften Jahresabschlüssen erfolgen. Daher ist es sinnvoll im vorliegenden Fall statt einer Rahmenvereinbarung für vier Jahre, eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abzuschließen. Auch bei einer verlängerten Vertragsdauer wird aufgrund der Wechselnotwendigkeit dem Sinn und Zweck des Vergaberechts Sorge getragen. Gem. VV zu § 12 HWFVO Zif. 10.2.3 hat eine Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens spätestens nach 5 Jahren zu erfolgen. Eine Recherche zu anderen vergleichbaren Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in NRW (insbesondere Hochschulen) hat außerdem seitens der Vergabestelle ergeben, dass eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren üblich ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2025 oder falls von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird in 2028
Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien:
30 % Preis
70 % Qualitätskriterien: 40 % Auftragskonzept und 30 % Präsentation
zum Bewertungskriterium der Präsentation:
Die Präsentation soll einen zeitlichen Umfang von 20 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation wird vor einem Gremium bestehend aus drei Vertreter*innen aus dem Dezernat F sowie ggf. zusätzlich maximal drei Mitglieder des Hochschulrates voraussichtlich am 22.08.2023 in Präsenz an der Universität Bielefeld stattfinden. Dieses Gremium wird dann auch die fachliche Bewertung vornehmen.
Die Präsentation soll einen zeitlichen Umfang von 20 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation wird vor einem Gremium bestehend aus drei Vertreter*innen aus dem Dezernat F sowie ggf. zusätzlich maximal drei Mitglieder des Hochschulrates voraussichtlich am 22.08.2023 in Präsenz an der Universität Bielefeld stattfinden. Dieses Gremium wird dann auch die fachliche Bewertung vornehmen.
Es wird für die Präsentationen sichergestellt, dass das Gremium für alle Bieter gleich besetzt sein wird. Mit Versenden der Einladungen für die Präsentationen wird den betroffenen Bietern bekanntgegeben, ob und wie viele Mitglieder des Hochschulrates an den Präsentationen als zusätzliche Mitglieder des Gremiums teilnehmen. Die Präsentationen finden unter Anwesenheit einer*s Mitarbeitenden aus der Zentralen Beschaffung statt.
Es wird für die Präsentationen sichergestellt, dass das Gremium für alle Bieter gleich besetzt sein wird. Mit Versenden der Einladungen für die Präsentationen wird den betroffenen Bietern bekanntgegeben, ob und wie viele Mitglieder des Hochschulrates an den Präsentationen als zusätzliche Mitglieder des Gremiums teilnehmen. Die Präsentationen finden unter Anwesenheit einer*s Mitarbeitenden aus der Zentralen Beschaffung statt.
Die Bieter werden gebeten, sich den o.a. Tag freizuhalten.
Da u.a. die persönliche Vorstellung der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in im Präsentationstermin bewertet wird, ist die Anwesenheit dieser Person zwingend erforderlich. Das Nichterscheinen der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in am Präsentationstermin führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes! Ein Ersatztermin kann nicht angeboten werden.
Da u.a. die persönliche Vorstellung der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in im Präsentationstermin bewertet wird, ist die Anwesenheit dieser Person zwingend erforderlich. Das Nichterscheinen der*des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer*in am Präsentationstermin führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes! Ein Ersatztermin kann nicht angeboten werden.
Die Einladungen zu den Präsentationsterminen mit der Mitteilung der jeweils genauen Uhrzeit und des Raumes werden nach der Angebotsöffnung (voraussichtlich Anfang August 2023) an die betroffenen Bieter über den Vergabemarktplatz.NRW verschickt.
Hinweis 1:
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro abzufragen.
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro abzufragen.
Hinweis 2:
Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
Hinweis 3 - Schätzmenge für die Beratung in Einzelfragen:
Die Schätzmenge liegt bei 20 Stunden je Jahr.
Hinweis 4 - Höchstmenge für die Beratung in Einzelfragen:
Die Höchstmenge dieser Beratungsleistung über die maximale Vertragslaufzeit beträgt 150 Stunden. Mit Erreichen der Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung für die Beratung in Einzelfragen.
Hinweis 5 - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1RM1HEPJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 099-307443 (2023-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 279 550 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge