Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme einschließlich Betriebssoftware (on premise) und begleitender Serviceleistungen (insbesondere Einweisung, Montageleistungen und technischer Support / IT Support).
Für sämtliche für den Betrieb der Schließsysteme durch die EVL erforderlichen IT-Leistungen (insbesondere Software, Implementierung, Customizing, Schulung, Pflege, Support) wird nach Zuschlagserteilung - auf der Grundlage der des Angebotes der Zuschlagsempfängerin und des hierfür einschlägigen EVB-IT-Vertrages sowie unter Beteiligung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) - ein Nachtrag zur Rahmenvereinbarung geschlossen. Hierdurch dürfen keine Zusatzkosten für die EVL und die ivl ausgelöst werden. Alle relevanten Kostenpositionen sind in die vorliegende Rahmenvereinbarung einzukalkulieren.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf:
- 4.250 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 1.725 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 500 Stück Transponder
- 100 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 775 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 20 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 50 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 60 Stück Router mit Zubehör
- 15 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht nicht. Es werden die folgenden, verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 8 Jahren):
- 9.500 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 11.400 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 950 Stück Transponder
- 225 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 4.000 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 400 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 400 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 400 Stück Router mit Zubehör
- 400 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die termingerechte Ausführung der Lieferung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der EVL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 4 der Rahmenvereinbarungen angeführten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).