Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist Schulträgerin von fünf Grundschulen an acht Standorten sowie vier weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. Die vorliegende Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (inklusive Zubehör) für diese Schulstandorte. Gleichzeitig wird damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit eine Standardisierung der eingesetzten Lösungen an den Schulen angestrebt. Aus der Vielzahl möglicher Kombinationen bzgl. der Anzeige- und Interaktionsgeräte hat diese Rahmenvereinbarung drei unterschiedliche Ausbauvarianten zum Gegenstand: • Position 1: Anzeige- und Interaktionsgerät WhiteBoard • Position 2: Anzeige- und Interaktionsgerät DisplayBoard • Position 3: Anzeige- und Interaktionsgerät KonferenzBoard
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Plantafeln oder Zubehör
Kurze Beschreibung:
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist Schulträgerin von fünf Grundschulen an acht Standorten sowie vier weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. Die vorliegende Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (inklusive Zubehör) für diese Schulstandorte. Gleichzeitig wird damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit eine Standardisierung der eingesetzten Lösungen an den Schulen angestrebt.
Aus der Vielzahl möglicher Kombinationen bzgl. der Anzeige- und Interaktionsgeräte hat diese Rahmenvereinbarung drei unterschiedliche Ausbauvarianten zum Gegenstand:
• Position 1: Anzeige- und Interaktionsgerät WhiteBoard
• Position 2: Anzeige- und Interaktionsgerät DisplayBoard
• Position 3: Anzeige- und Interaktionsgerät KonferenzBoard
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist Schulträgerin von fünf Grundschulen an acht Standorten sowie vier weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. Die vorliegende Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (inklusive Zubehör) für diese Schulstandorte. Gleichzeitig wird damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit eine Standardisierung der eingesetzten Lösungen an den Schulen angestrebt.
Aus der Vielzahl möglicher Kombinationen bzgl. der Anzeige- und Interaktionsgeräte hat diese Rahmenvereinbarung drei unterschiedliche Ausbauvarianten zum Gegenstand:
• Position 1: Anzeige- und Interaktionsgerät WhiteBoard
• Position 2: Anzeige- und Interaktionsgerät DisplayBoard
• Position 3: Anzeige- und Interaktionsgerät KonferenzBoard
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Plantafeln oder Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Videoprojektoren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochsauerlandkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis- und Hochschulstadt Meschede
Postanschrift: Franz-Stahlmecke-Platz 2
Postleitzahl: 59872
Postort: Meschede
Kontakt
Internetadresse: http://www.meschede.de🌏
E-Mail: philipp.kersting@meschede.de📧
Telefon: +49 291/205-103📞
Fax: +49 291/205-5103 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E44649932🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-30 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-394818
ABl. S-Ausgabe: 124
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist Schulträgerin von fünf Grundschulen an acht Standorten sowie vier weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. Die vorliegende Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (inklusive Zubehör) für diese Schulstandorte. Gleichzeitig wird damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit eine Standardisierung der eingesetzten Lösungen an den Schulen angestrebt.
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist Schulträgerin von fünf Grundschulen an acht Standorten sowie vier weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. Die vorliegende Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (inklusive Zubehör) für diese Schulstandorte. Gleichzeitig wird damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit eine Standardisierung der eingesetzten Lösungen an den Schulen angestrebt.
Aus der Vielzahl möglicher Kombinationen bzgl. der Anzeige- und Interaktionsgeräte hat diese Rahmenvereinbarung drei unterschiedliche Ausbauvarianten zum Gegenstand:
• Position 1: Anzeige- und Interaktionsgerät WhiteBoard
• Position 2: Anzeige- und Interaktionsgerät DisplayBoard
• Position 3: Anzeige- und Interaktionsgerät KonferenzBoard
Geschätzter Gesamtwert: 294 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 294 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Keine
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59872 Meschede
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
1. die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsschreiben (Vergabeunterlage B1).
2. eine Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in der EU oder dem EWR befugten Versicherer.
Zur Nachweisführung ist eine Erklärung eines zum Geschäftsbetrieb in der EU oder dem EWR befugten Versicherers vorzulegen, in der entweder das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe unten) oder die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bestätigt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Nachweisführung ist eine Erklärung eines zum Geschäftsbetrieb in der EU oder dem EWR befugten Versicherers vorzulegen, in der entweder das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe unten) oder die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bestätigt wird.
Mindeststandards:
Zu 1.) Der Jahresgesamtumsatz darf entweder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 500.000 € liegen.
Zu 2.) Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss für Personenschäden bei mindestens 1 Mio. Euro liegen und für Sachschäden bei mindestens 250.000 €.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Referenzen über die Lieferung und Montage von Anzeige- und Interaktionsgeräten mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 250.000 € in den letzten 3 Jahren (Stichtag 01.07.2020); bei Rahmenvereinbarungen zählt das Gesamtliefervolumen.
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Referenzen über die Lieferung und Montage von Anzeige- und Interaktionsgeräten mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 250.000 € in den letzten 3 Jahren (Stichtag 01.07.2020); bei Rahmenvereinbarungen zählt das Gesamtliefervolumen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Referenzliste (Vergabeunterlage B2).
Mindeststandards:
Es müssen mindestens drei Referenzen nachgewiesen werden, die sämtliche oben genannten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Keine
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind – zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen – folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Die elektronische Rechnungsstellung wird als X-Rechnung oder PDF-Datei erwünscht:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str.9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis- und Hochschulstadt Meschede
Postanschrift: Franz-Stahlmecke-Platz 2
Postort: Meschede
Postleitzahl: 59872
Telefon: +49 2912050📞
Quelle: OJS 2023/S 124-394818 (2023-06-27)