Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 4-Rad Behältern 660L MGB und 1100L MGB für den Zeitraum vom 01.12.2023 - 30.11.2024 zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten
Ziel dieser Ausschreibung, ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 660l Müllgroßbehälter und 1100l Müllgroßbehälter zu einem Festpreis, für einen Zeitraum von 12 Monaten. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 12/2023, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfalltonnen
Referenznummer: 100.31-6234
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieser Ausschreibung, ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 660l Müllgroßbehälter und 1100l Müllgroßbehälter zu einem...”
Kurze Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung, ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 660l Müllgroßbehälter und 1100l Müllgroßbehälter zu einem Festpreis, für einen Zeitraum von 12 Monaten. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 12/2023, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfalltonnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abfalltonnen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-542103
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
“Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des...”
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
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Quelle: OJS 2023/S 173-542103 (2023-09-04)