Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000 Stück p.a., verteilt auf 19 Produkte, aus den Kategorien Scheren, Pinzetten, Klemmen und sonstigen Instrumentarium.
Die Vereinbarung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 weitere Monate.
Die zentrale Anlieferstelle ist das Logistikzentrum der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten
Ia2/27/23
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Verbrauchsartikel📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000...”
Kurze Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000 Stück p.a., verteilt auf 19 Produkte, aus den Kategorien Scheren, Pinzetten, Klemmen und sonstigen Instrumentarium.
Die Vereinbarung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 weitere Monate.
Die zentrale Anlieferstelle ist das Logistikzentrum der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Verbrauchsartikel📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000 Stück p.a., verteilt auf 19 Produkte, aus den Kategorien Scheren, Pinzetten, Klemmen und sonstigen Instrumentarium.
Die Vereinbarung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 Monate.
Die zentrale Anlieferstelle ist das Logistikzentrum der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität anhand von Testmustern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50%
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50%
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 Monate.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
2. Im Fall einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 4 - Erklärung der Bietergemeinschaft)
3. Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn ein Nachunternehmer eingesetzt wird) (Formular 5 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegenstand der Ausschreibung ist; jeweils bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegenstand der Ausschreibung ist; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formular 1 - Erklärung über das Umsatzvolumen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Datenblätter der angebotenen Artikel. Die Dateien sind mit Positionsbezug und Produktnamen zu benennen. Beispiel: Datenblatt Pos. 1 chirurgische...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Datenblätter der angebotenen Artikel. Die Dateien sind mit Positionsbezug und Produktnamen zu benennen. Beispiel: Datenblatt Pos. 1 chirurgische Schere
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 2 - Erklärung zu den Referenzen) :
(i) Die benannte Referenzleistung umfasst die Lieferung von Einmalinstrumenten
(ii)Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als drei Jahre zurückliegen
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (Formular 3 - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz)
4. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 Russland (Formblatt: 0523 – Eigenerklärung Sanktionspaket)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-29
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-29
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 146-466809 (2023-07-27)