Für die Polizei Niedersachsen (Werkstätten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der sechs Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizeiakademie) sowie der Polizei der Freien Hansestadt Bremen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Be-triebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen, BMW usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst Artikel der folgenden Warengruppen: Betriebsstoffe (Öle und Schmierstoffe), Verbrauchsstoffe, Kfz-Ersatz- und Verschleißteile, Werkstattgerät. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalogs bzw. einer Artikelliste des Bieters inkl. der jeweils pro Produktgruppe gewährten Rabatte einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Weitere Abrufberechtigte für diese Rahmenvereinbarung werden die 6 Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademien und die Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen sein. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial
Referenznummer: 0068-KFZ/2026-03.230
Kurze Beschreibung:
Für die Polizei Niedersachsen (Werkstätten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der sechs Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizeiakademie) sowie der Polizei der Freien Hansestadt Bremen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Be-triebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen, BMW usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst Artikel der folgenden Warengruppen: Betriebsstoffe (Öle und Schmierstoffe), Verbrauchsstoffe, Kfz-Ersatz- und Verschleißteile, Werkstattgerät. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalogs bzw. einer Artikelliste des Bieters inkl. der jeweils pro Produktgruppe gewährten Rabatte einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Weitere Abrufberechtigte für diese Rahmenvereinbarung werden die 6 Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademien und die Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen sein. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Für die Polizei Niedersachsen (Werkstätten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der sechs Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizeiakademie) sowie der Polizei der Freien Hansestadt Bremen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Be-triebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen, BMW usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst Artikel der folgenden Warengruppen: Betriebsstoffe (Öle und Schmierstoffe), Verbrauchsstoffe, Kfz-Ersatz- und Verschleißteile, Werkstattgerät. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalogs bzw. einer Artikelliste des Bieters inkl. der jeweils pro Produktgruppe gewährten Rabatte einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Weitere Abrufberechtigte für diese Rahmenvereinbarung werden die 6 Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademien und die Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen sein. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ersatzteile für Lastkraftwagen, Lieferwagen und Personenkraftwagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 200 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 0068-KFZ/2026-03.230
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsorte sind die genannten Werkstätten der ZPD NI und der Polizei Bremen sowie die jeweils in der Bestellung genannten Adressen der Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizei-akademien des Landes Niedersachsen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auf-traggeber bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auf-traggeber bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wunschsortiment
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-06 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-06 10:01:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu den üblichen Dienstzeiten zu Beratungszwecken verfügbar ist und über eine entsprechende Expertise im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial verfügt. Der Bieter hat auf die Eignung des von ihm hierfür eingesetzten Personals einzugehen. Als geeignetes Personal werden Außendienstmitarbeiter angesehen, die über einen entsprechenden Ausbildungshintergrund im KFZ-Bereich verfügen (z.B. KFZ-Meister) und / oder eine langjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) als Außendienstmitarbeiter im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial nachweisen können. Dieser Nachweis hat im Rahmen der Konzeptdarstellung zu erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu den üblichen Dienstzeiten zu Beratungszwecken verfügbar ist und über eine entsprechende Expertise im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial verfügt. Der Bieter hat auf die Eignung des von ihm hierfür eingesetzten Personals einzugehen. Als geeignetes Personal werden Außendienstmitarbeiter angesehen, die über einen entsprechenden Ausbildungshintergrund im KFZ-Bereich verfügen (z.B. KFZ-Meister) und / oder eine langjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) als Außendienstmitarbeiter im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial nachweisen können. Dieser Nachweis hat im Rahmen der Konzeptdarstellung zu erfolgen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter mindestens zwei Referenzen unter Angabe von Fuhrparkgrößen, Mitarbeiterzahl, des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer näher zu beschreiben und darzustellen. Die ausgewählten Referenzen müssen in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Volumen entsprechen. Das Volumen der Referenz hat einen Mindestumsatz von 500.000 EUR (Nettojahresumsatz) vorzuweisen. Die Darstellung hat auf einer separaten, selbsterstellten Anlage zu erfolgen, welche mit Angebotsabgabe einzureichen ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter mindestens zwei Referenzen unter Angabe von Fuhrparkgrößen, Mitarbeiterzahl, des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer näher zu beschreiben und darzustellen. Die ausgewählten Referenzen müssen in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Volumen entsprechen. Das Volumen der Referenz hat einen Mindestumsatz von 500.000 EUR (Nettojahresumsatz) vorzuweisen. Die Darstellung hat auf einer separaten, selbsterstellten Anlage zu erfolgen, welche mit Angebotsabgabe einzureichen ist.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 173-618061 (2026-09-04)