Für die Werkstätten der ZPD NI und der Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei des Landes Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Betriebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck und Anlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzteile für Lastkraftwagen, Lieferwagen und Personenkraftwagen
Referenznummer: 0117-DLG/2023-03.212
Kurze Beschreibung:
“Für die Werkstätten der ZPD NI und der Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die...”
Kurze Beschreibung
Für die Werkstätten der ZPD NI und der Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei des Landes Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Betriebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck und Anlagen zu entnehmen.
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2023/S 179-561867 (2023-09-13)