Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, vorzunehmende Belieferung der Auftraggeberin mit a) bis zu 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern sowie 600 Infusionsständern sowie b) die optionale Entsorgung von bis zu 600 im Bestand der Auftraggeberin befindlichen Klinikbetten Maximal können unter der Rahmenvereinbarung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen hinsichtlich der Anzahl von 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern und 600 Infusionsständern abgerufen werden. Die zuvor angegebenen Mengen stellen somit den Maximalwert der unter dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge dar. Eine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin besteht nicht. Der Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer in Kraft. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 48 Monate nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung, wenn nicht zuvor durch die vollständige Erbringung der Vertragsleistung eine Beendigung eingetreten ist.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klinikbetten
Referenznummer: Ia2/02/26
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, vorzunehmende Belieferung der Auftraggeberin mit
a) bis zu 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern sowie 600 Infusionsständern sowie
b) die optionale Entsorgung von bis zu 600 im Bestand der Auftraggeberin befindlichen Klinikbetten
Maximal können unter der Rahmenvereinbarung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen hinsichtlich der Anzahl von 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern und 600 Infusionsständern abgerufen werden. Die zuvor angegebenen Mengen stellen somit den Maximalwert der unter dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge dar. Eine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer in Kraft.
Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 48 Monate nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung, wenn nicht zuvor durch die vollständige Erbringung der Vertragsleistung eine Beendigung eingetreten ist.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, vorzunehmende Belieferung der Auftraggeberin mit
a) bis zu 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern sowie 600 Infusionsständern sowie
b) die optionale Entsorgung von bis zu 600 im Bestand der Auftraggeberin befindlichen Klinikbetten
Maximal können unter der Rahmenvereinbarung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen hinsichtlich der Anzahl von 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern und 600 Infusionsständern abgerufen werden. Die zuvor angegebenen Mengen stellen somit den Maximalwert der unter dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge dar. Eine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer in Kraft.
Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 48 Monate nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung, wenn nicht zuvor durch die vollständige Erbringung der Vertragsleistung eine Beendigung eingetreten ist.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Krankenhausbetten📦 Beschreibung
Interne Kennung: de38547c-fd19-4409-ac19-cc9cd7ad1413
Zusätzliche Informationen:
1) Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich
elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftrag-
geberin zurichten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte
erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind
unbeachtlich.
Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
2) Erstlieferung: Die ersten 50 Klinikbetten sowie
50 Patientenaufrichter, 50 Namensschilder und
50 Infusionsständer der Gesamtmenge sind innerhalb
von 8 Wochen nach Zugang der Mitteilung über
die Zuschlagserteilung fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern.
3) Bereitzustellende Zusatzmengen während der Vertragslaufzeit:
Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren ab
Zuschlagserteilung sind weiterhin zusätzlich folgende Mengen
durch den Auftragnehmer anzubieten:
• 550 Klinikbetten
• 550 Patientenaufrichter
• 550 Namensschilder
• 550 Infusionsständer
Der Auftraggeberin steht das einseitige Recht zu, die zuvor
genannten Mengen ganz oder teilweise – in mehreren Abrufen –
abzurufen.
4) Abrufmodalitäten: Pro Vertragsjahr werden bis zu 150
Klinikbetten sowie Zubehör abgerufen. Jeder Abruf erfolgt in
Chargen von mindestens 50 Stück und höchstens 150 Stück.
Die abgerufenen Produkte sind jeweils innerhalb von 8 Wochen
nach Zugang der Mitteilung über den jeweiligen Abruf fehlerfrei
an die AG zu liefern.
1) Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich
elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftrag-
geberin zurichten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte
erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind
unbeachtlich.
Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
2) Erstlieferung: Die ersten 50 Klinikbetten sowie
50 Patientenaufrichter, 50 Namensschilder und
50 Infusionsständer der Gesamtmenge sind innerhalb
von 8 Wochen nach Zugang der Mitteilung über
die Zuschlagserteilung fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern.
3) Bereitzustellende Zusatzmengen während der Vertragslaufzeit:
Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren ab
Zuschlagserteilung sind weiterhin zusätzlich folgende Mengen
durch den Auftragnehmer anzubieten:
• 550 Klinikbetten
• 550 Patientenaufrichter
• 550 Namensschilder
• 550 Infusionsständer
Der Auftraggeberin steht das einseitige Recht zu, die zuvor
genannten Mengen ganz oder teilweise – in mehreren Abrufen –
abzurufen.
4) Abrufmodalitäten: Pro Vertragsjahr werden bis zu 150
Klinikbetten sowie Zubehör abgerufen. Jeder Abruf erfolgt in
Chargen von mindestens 50 Stück und höchstens 150 Stück.
Die abgerufenen Produkte sind jeweils innerhalb von 8 Wochen
nach Zugang der Mitteilung über den jeweiligen Abruf fehlerfrei
an die AG zu liefern.
Postleitzahl: 51109
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehendgeforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“
zugeordnet.]
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/
die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines
anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter
5.1.9 aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil,
Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder
zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares
Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs-oder Herkunftslandes
(Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und
des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer
Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die
Bildung der Bietergemeinschaft
(Formular - Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123,124 Abs. 1GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB
genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/
des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe
(Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehendgeforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“
zugeordnet.]
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/
die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines
anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter
5.1.9 aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil,
Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder
zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares
Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs-oder Herkunftslandes
(Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und
des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer
Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die
Bildung der Bietergemeinschaft
(Formular - Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123,124 Abs. 1GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB
genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/
des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe
(Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in
dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem
Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.]
Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe),so sind die Erklärungen -
soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem
beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht -
von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur
Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen
betragen (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden
und Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen
betragen (Mindestanforderung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in
dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem
Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.]
Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe),so sind die Erklärungen -
soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem
beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht -
von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur
Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen
betragen (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden
und Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen
betragen (Mindestanforderung).
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem
von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die
nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem
Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.]
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen der Jahre 2023, 2024 und 2025.
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem
von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die
nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem
Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.]
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen der Jahre 2023, 2024 und 2025.
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem
von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die
nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.]
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe),
so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken
sind - von diesem beizubringen / zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht -
von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung
zur Berufsausübung Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich
u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers
(Formular Erklärung zu den Referenzen).
Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind
Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen
jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Lieferung von mindestens 150 Klinikbetten
(ii) Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht
worden sein.
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft /
Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend
hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags,
den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft
/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat,
ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich
u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers
(Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen
nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die
nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen
(Mindestanforderung):
(i) Lieferung von mindestens 150 Klinikbetten
(ii) Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem
von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die
nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.]
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe),
so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken
sind - von diesem beizubringen / zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht -
von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung
zur Berufsausübung Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich
u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers
(Formular Erklärung zu den Referenzen).
Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind
Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen
jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Lieferung von mindestens 150 Klinikbetten
(ii) Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht
worden sein.
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft /
Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend
hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags,
den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft
/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat,
ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich
u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers
(Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen
nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die
nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen
(Mindestanforderung):
(i) Lieferung von mindestens 150 Klinikbetten
(ii) Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der
„Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden
Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal
wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise
dem Kriterium „Durchschnittliche jährliche Belegschaft“ zugeordnet.]
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit
der Jahre 2023, 2024 und 2025. (Formular Erklärung zur allgemeinen
und besonderen personellen Leistungsfähigkeit).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der
„Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden
Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal
wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise
dem Kriterium „Durchschnittliche jährliche Belegschaft“ zugeordnet.]
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit
der Jahre 2023, 2024 und 2025. (Formular Erklärung zur allgemeinen
und besonderen personellen Leistungsfähigkeit).
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie
in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal
wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung
der Qualität“ zugeordnet.]
1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem
Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen
Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Nachweis über eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
nach ISO 13485 ff. oder über ein gleichwertiges, die Anforderungen
der ISO 13485 ff. erfüllendes Zertifikat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie
in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal
wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung
der Qualität“ zugeordnet.]
1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem
Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen
Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Nachweis über eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
nach ISO 13485 ff. oder über ein gleichwertiges, die Anforderungen
der ISO 13485 ff. erfüllendes Zertifikat.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags
gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von
Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags
gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von
Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-291812 (2026-04-24)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Korrektur am 12.05.2026 wurde die Leistungsbeschreibung
in einer Änderungsfassung bereitgestellt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 115350de-73d6-4861-b22b-442252898c74-01
Quelle: OJS 2026/S 093-332718 (2026-05-12)