Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter / Bewerber des Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft erklärt,
- dass sein Unternehmen nicht gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstpßen hat,
- dass ein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, nicht die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und nicht seine Tätigkeit eingestellt hat,
- dass keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
- dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass seine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist.
- dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen nach § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen. d. h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden ist,
- dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigungen von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monatenoder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden sind.
Der Bieter / Bewerber / das Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
- Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bieters äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bieter unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
- Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bieter / Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bieter / Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.