Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los A bis E) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los A: Stihl Artikel
Los B: Sonderkraftstoff 4 Takt
Los C: Sägekettenhaftöl Bio
Los D: Sägekettenhaftöl synthetisch
Los E: Sonderkraftstoff Zweitakt
Los A bezieht sich ausschließlich auf Produkte des Herstellers Stihl. Gem. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV ist dies zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungs- sowie Garantieansprüchen der bei den Landesdienst-stellen bereits verwendeten Handwerkzeugen des Herstellers Stihl zwingend notwendig.
Die Lose B bis E sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl
016 - RV-LGP/2022-03.321-1”
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los A bis E) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los A: Stihl Artikel
Los B: Sonderkraftstoff 4 Takt
Los C: Sägekettenhaftöl Bio
Los D: Sägekettenhaftöl synthetisch
Los E: Sonderkraftstoff Zweitakt
Los A bezieht sich ausschließlich auf Produkte des Herstellers Stihl. Gem. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV ist dies zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungs- sowie Garantieansprüchen der bei den Landesdienst-stellen bereits verwendeten Handwerkzeugen des Herstellers Stihl zwingend notwendig.
Die Lose B bis E sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 981 673 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stihl Betriebsstoffe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los A bis E) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los A: Stihl Artikel
Los B: Sonderkraftstoff 4 Takt
Los C: Sägekettenhaftöl Bio
Los D: Sägekettenhaftöl synthetisch
Los E: Sonderkraftstoff Zweitakt
Los A bezieht sich ausschließlich auf Produkte des Herstellers Stihl. Gem. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV ist dies zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungs- sowie Garantieansprüchen der bei den Landesdienst-stellen bereits verwendeten Handwerkzeugen des Herstellers Stihl zwingend notwendig.
Die Lose B bis E sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 758 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres halbes Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen halben Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zweitakt Sonderkraftstoff
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 82 800 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Viertakt Sonderkraftstoff
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 27 250 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sägekettenhaftöl biologisch
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 13 080 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sägekettenhaftöl synthetisch
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 143 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter werden gebeten, die Anlagen zu den Angeboten wie nachstehend aufgeführt zu nummerieren.
1. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. (Vordruck ist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter werden gebeten, die Anlagen zu den Angeboten wie nachstehend aufgeführt zu nummerieren.
1. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. (Vordruck ist beigefügt)
2. ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
3. ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen (Vordruck ist beigefügt)
4. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
5. Eigenerklärung zum Urheberrecht
6. Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen
7. Eigenerklärung zur Entsorgung und zum Transport für Los A bzw. für Los B bis E
8. Nachweis in Form einer Eigenerklärung zu der Übernahme der Haftung des Auftragnehmers für Schäden an den Geräten, die auf den verwendeten Kraftstoff zurückzuführen sind gem. Ziff. 2.6 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) für Los B bis E
9. Technische Datenblätter mit Kenndaten der angebotenen Produkte zu jedem Los A bis E
10. Losspezifische Nachweise in Form von nicht beglaubigten Kopien:
Los A (gem. Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)):
- Prüfzertifikat nach KWF-Test 2T Sonderkraftstoff oder Eigenklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind für Pos. 1
- Prüfzertifikat nach KWF-Test 4T Sonderkraftstoff oder Eigenklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind für Pos. 2
- Zertifizierung nach dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach RAL-ZU 48 oder alternativ ein vergleichbares Zertifikat nach OECD 301 (für Pos. 3)
- Eigenklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind für Pos. 3 und 4
Los B (gem. Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)): - Prüfzertifikat nach KWF-Test 4T Sonderkraftstoff oder Eigenklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind
Los C (gem. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)): - Zertifizierung nach dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach RAL-ZU 48 oder alternativ ein vergleichbares Zertifikat nach OECD 301
- Eigenklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind
Los D (gem. Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)): - Prüfzertifikat nach KWF oder Eigenerklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind
Los E (gem. Ziff. 7 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)): - Prüfzertifikat nach KWF-Test 2T Sonderkraftstoff oder Eigenerklärung, dass die Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-03
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDX3E
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."