Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Referenznummer: 022-RV-KFP/2026-03.351
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Boote📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 400 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 022-RV-KFP/2026-03.351
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Der Erfüllungsort ist jeweils die Polizei in Hannover, Meppen, Nienburg und Scharnebeck. Der konkrete Erfüllungsort wird in der jeweiligen Bestellung angegeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Sollten bewertungsrelevante Angaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden diese gemäß § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert, da sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Das betroffene Kriterium wird in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Sollten bewertungsrelevante Angaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden diese gemäß § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert, da sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Das betroffene Kriterium wird in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter über eine beheizbare, trockene und windfreie Halle zu verfügen. Entsprechende Angaben hierzu sind in der Tabelle unter I. d) in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" vorzunehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter über eine beheizbare, trockene und windfreie Halle zu verfügen. Entsprechende Angaben hierzu sind in der Tabelle unter I. d) in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" vorzunehmen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter eine Referenz-liste mit mindestens 3 Referenzen über wesentliche, in den letzten fünf Jahren erbrachten (fertigstellte und abgenommene) Leistungen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit im Umfang muss jede Referenz mindestens die Lieferung eines (1) Bootes umfassen, welches die nachfolgenden technischen Kriterien (Art) erfüllt: - Behördenfahrzeug oder vergleichbares Spezialboot mit hoheitlichem oder sicherheitsrelevantem Aufgabenprofil (z. B. Rettungsdienst, Wasserrettung, polizeiliche Aufgaben). - Binneneinsatz oder vergleichbare geschützte Gewässer. - ALU-Rumpf. - Länge mindestens 13 m. - Mehrmotorenanlage (mind. 2 Dieselmaschinen) mit einer Gesamtleistung von mindestens 400 PS. - Halbgleiterbauweise, Geschwindigkeit mindestens 35 km/h. Die Referenzliste muss Angaben zum Auftragswert, zum Auftragsumfang, zum Auftragszeitraum sowie zum Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter eine Referenz-liste mit mindestens 3 Referenzen über wesentliche, in den letzten fünf Jahren erbrachten (fertigstellte und abgenommene) Leistungen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit im Umfang muss jede Referenz mindestens die Lieferung eines (1) Bootes umfassen, welches die nachfolgenden technischen Kriterien (Art) erfüllt: - Behördenfahrzeug oder vergleichbares Spezialboot mit hoheitlichem oder sicherheitsrelevantem Aufgabenprofil (z. B. Rettungsdienst, Wasserrettung, polizeiliche Aufgaben). - Binneneinsatz oder vergleichbare geschützte Gewässer. - ALU-Rumpf. - Länge mindestens 13 m. - Mehrmotorenanlage (mind. 2 Dieselmaschinen) mit einer Gesamtleistung von mindestens 400 PS. - Halbgleiterbauweise, Geschwindigkeit mindestens 35 km/h. Die Referenzliste muss Angaben zum Auftragswert, zum Auftragsumfang, zum Auftragszeitraum sowie zum Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, sowie mindestens 2.000.000,00 EUR für Sachschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, sowie mindestens 2.000.000,00 EUR für Sachschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaften Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber je Boot maximal drei Anzahlungen zu leisten. Diese Anzahlungen leistet der Auftraggeber jeweils Zug um Zug gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe der vereinbarten Anzahlung. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschen Recht unterliegt. Die jeweilige Bürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung jeweils der ersten, zweiten und dritten Teilrechnung dem jeweiligen Auftraggeber (s. Ziffer 2.7. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)) vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Bürgschaftsurkunden sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer die Leistungen erfolgreich erbracht hat. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des vom Auftraggeber bestimmten, ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung (Teil A) für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Bankbürgschaften Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber je Boot maximal drei Anzahlungen zu leisten. Diese Anzahlungen leistet der Auftraggeber jeweils Zug um Zug gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe der vereinbarten Anzahlung. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschen Recht unterliegt. Die jeweilige Bürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung jeweils der ersten, zweiten und dritten Teilrechnung dem jeweiligen Auftraggeber (s. Ziffer 2.7. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)) vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Bürgschaftsurkunden sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer die Leistungen erfolgreich erbracht hat. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des vom Auftraggeber bestimmten, ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung (Teil A) für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. - Der Auftragnehmer schließt auf eigene Kosten eine Vollkasko-Baurisikoversicherung für die gesamte Bauzeit bis zur Abnahme aller vier Boote ab (inkl. Stapellauf und Probefahrten). - Zahlungskonditionen gemäß der Vergabeunterlagen
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. - Der Auftragnehmer schließt auf eigene Kosten eine Vollkasko-Baurisikoversicherung für die gesamte Bauzeit bis zur Abnahme aller vier Boote ab (inkl. Stapellauf und Probefahrten). - Zahlungskonditionen gemäß der Vergabeunterlagen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRFZ3#
Mit dem Angebot sind Muster zur Farbgestaltung und Auswahl der Materialien für den Innenausbau gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) kostenfrei einzureichen. Die Musterstücke sind mittels gesonderter Übersendung per Post bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu übersenden. Der Bieter hat hierfür die Musterstücke mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber zu versehen. Die Muster sind an die folgende Adresse (Adressaufkleber liegt den Verfahrensunterlagen bei) zu versenden: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Podbielskistr. 166 30177 Hannover Bitte beachten Sie, dass die A n g e b o t s u n t e r l a g e n ausschließlich e l e k t r o n i s c h über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Musterstücken sind k e i n e Angebotsunterlagen beizufügen! Die Angebotsmuster verbleiben bis zur Zuschlagserteilung bei der Polizeidirektion Oldenburg, WSPI. Nach Zuschlagserteilung werden die Muster der nicht bezuschlagten Bieter auf Verlangen an diese zurückgeschickt. Ist eine Rücksendung erwünscht, übermittelt der Bieter seine Muster mit Rücksendeschein. Die Muster des bezuschlagten Bieters verbleiben bei der Polizeidirektion Oldenburg, WSPI.
Mit dem Angebot sind Muster zur Farbgestaltung und Auswahl der Materialien für den Innenausbau gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) kostenfrei einzureichen. Die Musterstücke sind mittels gesonderter Übersendung per Post bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu übersenden. Der Bieter hat hierfür die Musterstücke mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber zu versehen. Die Muster sind an die folgende Adresse (Adressaufkleber liegt den Verfahrensunterlagen bei) zu versenden: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Podbielskistr. 166 30177 Hannover Bitte beachten Sie, dass die A n g e b o t s u n t e r l a g e n ausschließlich e l e k t r o n i s c h über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Musterstücken sind k e i n e Angebotsunterlagen beizufügen! Die Angebotsmuster verbleiben bis zur Zuschlagserteilung bei der Polizeidirektion Oldenburg, WSPI. Nach Zuschlagserteilung werden die Muster der nicht bezuschlagten Bieter auf Verlangen an diese zurückgeschickt. Ist eine Rücksendung erwünscht, übermittelt der Bieter seine Muster mit Rücksendeschein. Die Muster des bezuschlagten Bieters verbleiben bei der Polizeidirektion Oldenburg, WSPI.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 085-302655 (2026-04-30)