Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißgeräten (Kühlschränke, Waschautomaten und Stand-Elektroherde) für das Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißgeräten (Kühlschränke, Waschautomaten und Stand-Elektroherde) für das Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Hamm europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißgeräten (Kühlschränke, Waschautomaten und Stand-Elektroherde) für das Amt für Integration, Ausländer- und...”
Titel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißgeräten (Kühlschränke, Waschautomaten und Stand-Elektroherde) für das Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Hamm
VgV/EU/23/038
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißgeräten (Kühlschränke, Waschautomaten und Stand-Elektroherde) für das Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Hamm europaweit aus.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Kühlschränken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Küchenmöbel📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ausländer- und Flüchtlingsamt Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Kühlschränken
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrages zu den Konditionen dieser Ausschreibung für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrages zu den Konditionen dieser Ausschreibung für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten vor. Die Option wird spätestens zum 31.07.2024 schriftlich bekanntgegeben.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Waschautomaten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Waschautomaten
Dauer
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Stand-Elektroherden
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Stand-Elektroherden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2020 bis 2022) über die Durchführung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2020 bis 2022) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.4.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Angebotsabgabe ist sowohl durch einzelne Bieter als auch durch Bietergemeinschaften zulässig.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Angebotsabgabe ist sowohl durch einzelne Bieter als auch durch Bietergemeinschaften zulässig.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben, sofern darin zugleich eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache liegt. Gleiches gilt, für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Fallen ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Die Abrechnung/Verwendungsnachweisführung hat im Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Eine Bietergemeinschaft hat über die, für die zu vergebene Leistung erforderliche Eignung zu verfügen und diese wie ein Einzelbieter nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-25
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-25
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
“A.) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach...”
A.) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
B.) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) einzureichen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen" einzureichen.
C.) Auf besondere Anforderung sind bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe ist die unterzeichnete "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen" nach Vordruck für das andere Unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
D.) Auf besondere Anforderung sind die Nachweise als Original vorzulegen, Angaben in den Eigenerklärungen sind nachzuweisen.
E.) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
F.) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
G.) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung
2. Bewerbungsbedingungen
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
5. Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD98Q
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 121-384285
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: : Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 25/07/2023
Ortszeit: 06:00
Neuer Wert
Text: Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 06:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Tag: 15/08/2023
Neuer Wert
Text: Tag: 23/08/2023
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 25/07/2023
Ortszeit: 06:00
Neuer Wert
Text: Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 06:00
Quelle: OJS 2023/S 124-390582 (2023-06-27)