Gegenstand dieser Ausschreibung ist die maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen auf Kreisstraßen 2026-2029 für die Kreisstraßenmeistereien (KSM) Nord in Bersenbrück und Süd in Bissendorf Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen. Die einzelnen Bestellungen erfolgen ohne formelles Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen nach den hier vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Die angegebenen Mengen sind Schätzmengen, basierend auf dem bisherigen Durchschnittsverbrauch für zwei Jahre. Eine zielgenaue Angabe für eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen kann nicht garantiert werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal drei Jahre. Der Auftrag beginnt spätestens am 01.12.2026 und endet spätestens am 30.11.2029 bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück
Referenznummer: LKOS 2026 - 194
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen auf Kreisstraßen 2026-2029 für die Kreisstraßenmeistereien (KSM) Nord in Bersenbrück und Süd in Bissendorf
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen. Die einzelnen Bestellungen erfolgen ohne formelles Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen nach den hier vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Die angegebenen Mengen sind Schätzmengen, basierend auf dem bisherigen Durchschnittsverbrauch für zwei Jahre. Eine zielgenaue Angabe für eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen kann nicht garantiert werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal drei Jahre. Der Auftrag beginnt spätestens am 01.12.2026 und endet spätestens am 30.11.2029 bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen auf Kreisstraßen 2026-2029 für die Kreisstraßenmeistereien (KSM) Nord in Bersenbrück und Süd in Bissendorf
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen. Die einzelnen Bestellungen erfolgen ohne formelles Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen nach den hier vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Die angegebenen Mengen sind Schätzmengen, basierend auf dem bisherigen Durchschnittsverbrauch für zwei Jahre. Eine zielgenaue Angabe für eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen kann nicht garantiert werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal drei Jahre. Der Auftrag beginnt spätestens am 01.12.2026 und endet spätestens am 30.11.2029 bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LKOS 2026 - 194
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: vgl. Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisstraßenmeisterei Süd
Auf dem Specken 2
49143 Bissendorf
Kreisstraßenmeisterei Nord
Bramscher Straße 70
49593 Bersenbrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-22 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist mit dem
Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist mit dem
Angebot einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal drei Jahre. Der Auftrag beginnt spätestens am 01.12.2026 und endet spätestens am 30.11.2029 bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen.
2. Einzureichende Unterlagen: Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist mit dem
Angebot einzureichen.
1. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal drei Jahre. Der Auftrag beginnt spätestens am 01.12.2026 und endet spätestens am 30.11.2029 bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen.
2. Einzureichende Unterlagen: Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist mit dem
Angebot einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT2PJQJ5D#
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 14.07.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 14.07.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 117-423253 (2026-06-18)