Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie
nachstehende Kriterien erfüllen:
-Ausführung von SIPO bzw. SAKRA Tätigkeiten in einem Verkehrsunternehmen
2. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten zwei Geschäftsjahren des Bieters müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen:
Für Los 1 = 27, Für Los 2 = 43, Für Los 3 = 15., Für Los 4 = 45.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
3. a) Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern der lezten zwei Geschäftsjahren des Bieters welche die Mindestanforderung an einzusetzenden Sicherungsposten (Los 1 bis 3 & Los 4) erfüllen müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen: Für Los 1 = 14, Für Los 2 = 31, Für Los 3 = 8, Für Los 4 = 30.
Für die Lose 1 bis 4 muss die oben geforderte Anzahl an Mitarbeitern folgende Mindestanforderungen für Sicherungsposten erfüllen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse. Fließend in Wort und Schrift, damit fachbezogene Texte zu konkreten und abstrakten Themen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften und betriebliches Regelwerk) gelesen und eindeutig verstanden werden können. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass die eindeutige Verständigung gewährleistet ist (z.B. Meldung bei LISI).
- Fähigkeit zum eindeutigen Verstehen, Niederschreiben und Weitergeben von Betriebsvorschriften, Weisungen der Sicherungsaufsicht sowie fernmündlichen, fahrdienstlichen Weisungen.
-Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 6 Monate Erfahrung (nicht Betriebszugehörigkeit) mit Arbeiten im Gleisbereich bei laufendem Verkehr (keine SIPO und/oder SAKRA Erfahrung notwendig)
- Bahnärztliches Tauglichkeitszeugnis gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 "Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen"
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
3. b) Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern der lezten drei Geschäftsjahren des Bieters welche die Mindestanforderung an einzusetzenden Sicherungsaufsichtskräften erfüllen, müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen:Für Los 1 = 8, Für Los 2 = 17, Für Los 3 = 4, Für Los 4 = 10.
Für die Lose 1 bis 3 muss die oben geforderte Anzahl an Mitarbeitern folgende Mindestanforderungen für Sicherungsaufsichtskräfte erfüllen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse. Fließend in Wort und Schrift, damit fachbezogene Texte zu konkreten und abstrakten Themen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften und betriebliches Regelwerk) gelesen und eindeutig verstanden werden können. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass die eindeutige Verständigung gewährleistet ist (z.B. Meldung bei LISI).
- Fähigkeit zum eindeutigen Verstehen, Niederschreiben und Weitergeben von Betriebsvorschriften, Weisungen der Sicherungsaufsicht sowie fernmündlichen, fahrdienstlichen Weisungen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Mindestens 3 Jahre Erfahrung (nicht Betriebszugehörigkeit) mit Arbeiten im Gleisbereich bei laufendem Verkehr (keine SIPO und/oder SAKRA Erfahrung notwendig)
- Nachweisbare Absolvierte Ausbildung zum Sicherungsposten für den Einsatz bei Bahnen nach BOStrab oder EBO
- Nachweislich mindestens 6 Monate Erfahrung als Sicherungsposten
- Bahnärztliches Tauglichkeitszeugnis gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 "Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen"
Für das Los 4 muss die oben geforderte Anzahl an Mitarbeitern folgende Mindestanforderungen für Sicherungsaufsichtskräfte erfüllen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse. Fließend in Wort und Schrift, damit fachbezogene Texte zu konkreten und abstrakten Themen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften und betriebliches Regelwerk) gelesen und eindeutig verstanden werden können. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass die eindeutige Verständigung gewährleistet ist (z.B. Meldung bei LISI).
- Fähigkeit zum eindeutigen Verstehen, Niederschreiben und Weitergeben von Betriebsvorschriften, Weisungen der Sicherungsaufsicht sowie fernmündlichen, fahrdienstlichen Weisungen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Mindestens 1 Jahr Erfahrung (nicht Betriebszugehörigkeit) mit Arbeiten im Gleisbereich bei laufendem Verkehr (keine SIPO und/oder SAKRA Erfahrung notwendig)
- Nachweisbare Absolvierte Ausbildung zum Sicherungsposten für den Einsatz bei Bahnen nach BOStrab oder EBO
- Nachweislich mindestens 3 Monate Erfahrung als Sicherungsposten
- Bahnärztliches Tauglichkeitszeugnis gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 "Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen"
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
4. Die einzusetzenden Sicherungposten bzw. Sicherungsaufischtskräfte müssen die o.g. jeweiligen Mindestanforderungen über den gesamten Vertragszeitraum erfüllen.