Rahmenvereinbarung über die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasserproben auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und PSM-Metaboliten
Gemäß Handbuch technische Gewässeraufsicht sind jedes Jahr eine definierte Anzahl von Messstellen Grund- bzw. Oberflächenwasser auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und Metaboliten zu untersuchen. Die Untersuchungen dienen sowohl der Erfüllung gesetzlicher Monitoringerfordernisse als auch der langfristigen Umweltbeobachtung. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt, Los 1: "Gruppe PSM-A“ und Los 2: "Gruppe PSM-B“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasserproben auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und PSM-Metaboliten
2023000515”
Titel
Rahmenvereinbarung über die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasserproben auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und PSM-Metaboliten
2023000515
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Produkte/Dienstleistungen: Untersuchung anderer Verschmutzungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gemäß Handbuch technische Gewässeraufsicht sind jedes Jahr eine definierte Anzahl von Messstellen Grund- bzw. Oberflächenwasser auf Rückstände von...”
Kurze Beschreibung
Gemäß Handbuch technische Gewässeraufsicht sind jedes Jahr eine definierte Anzahl von Messstellen Grund- bzw. Oberflächenwasser auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und Metaboliten zu untersuchen. Die Untersuchungen dienen sowohl der Erfüllung gesetzlicher Monitoringerfordernisse als auch der langfristigen Umweltbeobachtung. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt, Los 1: "Gruppe PSM-A“ und Los 2: "Gruppe PSM-B“.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1„Gruppe PSM-A“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Untersuchung anderer Verschmutzungen📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM) und PSM-Metaboliten gemäß der Parameterlisten für die „Gruppe PSM-A“ in Wasserproben (Grundwasser,...”
Beschreibung der Beschaffung
Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM) und PSM-Metaboliten gemäß der Parameterlisten für die „Gruppe PSM-A“ in Wasserproben (Grundwasser, Fließgewässer und Seen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Dem AG steht die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr zu.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Dem AG steht die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr zu.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2"Gruppe PSM-B"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM) und PSM-Metaboliten gemäß der Parameterlisten für die „Gruppe PSM-B“ in Wasserproben (Grundwasser,...”
Beschreibung der Beschaffung
Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM) und PSM-Metaboliten gemäß der Parameterlisten für die „Gruppe PSM-B“ in Wasserproben (Grundwasser, Fließgewässer und Seen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Gültige Akkreditierung für die verwendeten Analysenverfahren
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-20
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2023/S 183-573409 (2023-09-19)
Ergänzende Angaben (2023-10-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 183-573409
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 20.10.2023
Ortszeit: 11:00
Neuer Wert
Text: Tag: 25.10.2023
Ortszeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 20.10.2023
Ortszeit: 11:00
Neuer Wert
Text: Tag: 25.10.2023
Ortszeit: 11:00
Quelle: OJS 2023/S 203-633497 (2023-10-17)