Beschreibung der Beschaffung
Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Planungsleistungen im Bereich Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI für Einfache Baumaßnahmen gemäß Abschnitt D der RBBau des Pools 01 Obersten Bundesbehörden in Berlin sucht das BBR geeignete Büros.
Pool EB-OB01:
BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
BMF - Bundesministerium der Finanzen,
BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
BMJ - Bundesministerium der Justiz,
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
BMEL - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Die Bauaufgaben umfassen sowohl Sanierungen sowie Instandsetzungen oder Instandhaltungen von Gebäudeteilbereichen als auch kleinere Neubaumaßnahmen. Einige Maßnahmen werden im laufenden Betrieb umgesetzt. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz und enthalten teilweise Sondernutzungen mit repräsentativem Charakter. Die Kostengrößen pro Einzelmaßnahmen liegen voraussichtlich zwischen 150.000 und 6 Mio. EUR (netto). Das Gesamtkostenvolumen (KG 100-700) aller Baummaßnahmen beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 31 Mio. EUR (netto).
Die notwendigen Leistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben werden. Die Aufträge für die jeweiligen Baumaßnahmen sollen grundsätzlich als Einzelaufträge an einen Partner der Rahmenvereinbarung vergeben werden.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VgV in 2 Stufen durch:
- Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
- Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 10 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 - Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Preiswettbewerb zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind.
Bei geschätzten voraussichtlichen anrechenbaren Kosten der Objektplanung Gebäude und Innenräume von ≥ 500.000 € sowie erhöhtem Komplexitätsgrad der konkreten Baumaßnahme gelten neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien sowie Mindestanforderungen an das Projektteam, siehe III.1.3) Projektteam. Nach einem zusätzlichen Gespräch erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien, die in der Auswertungsmatrix Stufe 3 benannt werden.
Die voraussichtlichen Einzelaufträge umfassen Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 sowie besondere Leistungen.
Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 - objektkonkret) festgelegt. Der objektkonkrete Einzelauftrag erfolgt stufenweise in den unter Ziffer 4.2 der Rahmenvereinbarung dargestellten fünf Leistungsstufen. Ein Rechtsanspruch - nach Übertragung einer Leistungsstufe - auf Übertragung nachfolgender Leistungsstufen oder Teilen davon besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder einzelne Leistungsbereiche zu beschränken.
Der Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ca. 02/2024.
Die Beauftragung der Planungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2024 bis 2028 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen.
Bei Rahmenvereinbarungen Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: 3.611.000,00 Euro netto bzw. 4.297.100,00 Euro brutto
Die Bearbeitung einzelner Projekte erfordert die erfolgreiche Überprüfung der Stufe Ü2 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (§ 9 SÜG) für einen mit der Planung und Bauausführung befassten Personen oder der Stufe Ü2 gem. Sabotageschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG) für alle Personen mit Zutrittsberechtigung zu den Baustellen und Bestandsgebäuden. Soweit bei den mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiten bislang keine erfolgreiche Überprüfung der Stufe Ü 2 vorliegt, genügt es für das Vergabeverfahren, wenn eine entsprechende Erklärung unterzeichnet wird, dass die Bereitschaft einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung der angegebenen Mitarbeiter besteht. Es wird jedoch klargestellt, dass der Abschluss des Rahmenvertrages und hieraus resultierender Einzelaufträge nur unter Bedingung gemäß § 158 BGB geschlossen werden, dass die Überprüfung der Stufe Ü 2 erfolgreich abgeschlossen werden kann bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nicht widerrufen wird.