Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
a) Referenzen über Transportdienstleistungen in, innerhalb oder aus Staaten, welche explizit unter Leistungsmerkmal 1 der Leistungsbeschreibung mit * als Mindestanforderung genannt sind. Dies sind: Elfenbeinküste, Tunesien, Albanien Ukraine, Irak und Syrien.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (Transportdienstleistungen in, innerhalb oder aus Staaten, welche explizit unter Leistungsmerkmal 1 der Leistungsbeschreibung mit * als Mindestanforderung genannt sind. Dies sind: Elfenbeinküste, Tunesien, Albanien Ukraine, Irak und Syrien.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Zuständige Kontaktstelle des Auftraggebers
- Auftragsdatum
- Transportdauer in Tagen
- Ursprungsland/Stadt
- Zielland/Stadt
- Auftragswert
- Art des transportierten Gutes und Menge/Volumen
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist die Vorlage "11 Nachweis Referenzen Transportdienstleistungen ausgewählte Staaten" zu verwenden.
b) Referenzen über Transportdienstleistungen der unter Leistungsmerkmal 6 der Leistungsbeschreibung genannten Gefahrgüter. Dies sind: Güter der ADR-Gefahrgutklassen 1 bis 9, Treibstoffe, Technische Gase, Batterien, Öle- und Schmierstoffe, Medikamente, Munition und Sprengstoff.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (dies sind Transportdienstleistungen von: Gütern der ADR-Gefahrgutklassen 1 bis 9, Treibstoffen, Technische Gasen, Batterien, Öle- und Schmierstoffen, Medikamenten, Munition und Sprengstoffen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Zuständige Kontaktstelle des Auftraggebers
- Auftragsdatum
- Transportdauer in Tagen
- Ursprungsland/Stadt
- Zielland/Stadt
- Auftragswert
- Art des transportierten Gefahrgutes und Menge/Volumen; UN Nummer
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist die Vorlage "12 Nachweis Referenzen Transportdienstleistungen Gefahrgüter" zu verwenden.
Es sind jeweils nur 4 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.