Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Bauschutt

Die Stadtreiniger Kassel - Eigenbetrieb der Stadt Kassel

Übernahme und Verwertung von Bauschutt AVV-Schlüssel 17 01 07, 17 01 01, 17 01 02 und 17 01 03
sowie
Übernahme und zeitweise Lagerung asbestbelasteten Bauschutts AVV-Schlüssel 17 01 06*, 17 06 05*

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2023-FW-012
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt AVV-Schlüssel 17 01 07, 17 01 01, 17 01 02 und 17 01 03 sowie Übernahme und zeitweise Lagerung asbestbelasteten Bauschutts AVV-Schlüssel 17 01 06*, 17 06 05*
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Stadtreiniger Kassel - Eigenbetrieb der Stadt Kassel
Postanschrift: Am Lossewerk 15
Postleitzahl: 34123
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kassel.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@kassel.de 📧
Telefon: +49 5617877078 📞
Fax: +49 5617876280 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/126576 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/126576 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-05 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 170-535267
ABl. S-Ausgabe: 170

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt AVV-Schlüssel 17 01 07, 17 01 01, 17 01 02 und 17 01 03
sowie
Übernahme und zeitweise Lagerung asbestbelasteten Bauschutts AVV-Schlüssel 17 01 06*, 17 06 05*
Bauschutt aus/von nach dem 31.10.1993 errichteten Gebäuden, da. 2500 Mg/a, diese sind als Monochargen (z.B. Fliesen, Ziegel, Beton, Keramik) anzunehmen.
Damit eine kontinuierliche Entsorgung unseres Bauschutts gewährleistet ist, kann dieser Vertrag mit
zwei Vertragspartnern geschlossen werden. Die beiden Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bekommen den Zuschlag für ca. 1.250 Mg Bauschutt.
Diese Mengen sind geschätzt und können variieren.
Bauschutt aus/von vor dem 31.10.1993 errichteten Gebäuden, ca. 400 Mg/a (geschätzt, da keine Daten vorliegen).Damit eine kontinuierliche Entsorgung unseres Bauschutts gewährleistet ist, kann dieser Vertrag mit zwei Vertragspartnern geschlossen werden. Die beiden Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bekommen den Zuschlag für 200 Mg Bauschutt.
Mehr anzeigen
Die Anlieferung des Bauschutts erfolgt in Containern (10 - 20 cbm) sowie in Big-Bags (1 cbm).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die bis drei Monate
vor Vertragsende eingegangen sein muss, den Vertrag optional zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.10.2027.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übernahme und Verwertung an zwei Übernahmestellen im Stadtgebiet Kassel
oder in einer maximalen Entfernung von 10 km außerhalb der Stadtgrenzen.
Der Auftraggeber liefert den Bauschutt zur Übernahmestelle im
vorgegebenen Bereich an, da ein darüber hinausgehender Transport für den
Auftraggeber unwirtschaftlich ist.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Nachweis zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: elktronisch über RIB Vergabeplattform

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt - Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/126576 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rechnungen an: rechnung@stadtreiniger.de

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 170-535267 (2023-08-31)