Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen
Referenznummer: HWSB21_AL_RV_V007
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet.
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermessungsarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 225 500 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Brachtenbecke
Geschätzter Wert ohne MwSt: 187 500 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 - Gewässer: Brachtenbecke Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 1: Planungsbegleitende Vermessung 25 Maßnahmen; Bauvermessung 25 Maßnahmen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Postleitzahl: 58762
Stadt: Altena
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis
🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge des Projekts.
Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge des Projekts.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne
Geschätzter Wert ohne MwSt: 179 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 - Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 2: Planungsbegleitende Vermessung 23 Maßnahmen; Bauvermessung 23 Maßnahmen
Los 2 - Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 2: Planungsbegleitende Vermessung 23 Maßnahmen; Bauvermessung 23 Maßnahmen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Nette - Unterlauf
Geschätzter Wert ohne MwSt: 263 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3-Gewässer: Nette Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 3: Planungsbegleitende Vermessung 35 Maßnahmen; Bauvermessung 35 Maßnahmen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Nette - Oberlauf
Geschätzter Wert ohne MwSt: 185 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 4: Planungsbegleitende Vermessung 31 Maßnahmen; Bauvermessung 31 Maßnahmen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Rahmede
Geschätzter Wert ohne MwSt: 411 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Los 5 - Gewässer: Rahmede Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen: Los 5: Planungsbegleitende Vermessung 60 Maßnahmen; Bauvermessung 60 Maßnahmen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Altena
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-21 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Altena
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit dem Angebot: Erklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaft reicht Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präquali-fizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit dem Angebot: Erklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaft reicht Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präquali-fizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Wichtiger Hinweis: Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Wichtiger Hinweis: Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die Eignung u.a. am jährlichen Gesamtumsatz der Bieter je Los. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023). Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine Umsatzzahlen vorliegen, hat der Bewerber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall sind ersatzweise die Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022 anzugeben. Hierbei gilt folgender Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahren gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV je Jahr: - Los 1-5: jeweils 100.000 EUR netto Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die Eignung u.a. am jährlichen Gesamtumsatz der Bieter je Los. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023). Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine Umsatzzahlen vorliegen, hat der Bewerber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall sind ersatzweise die Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022 anzugeben. Hierbei gilt folgender Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahren gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV je Jahr: - Los 1-5: jeweils 100.000 EUR netto Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Als Mindestanforderungen an die Eignung gilt, - dass es sich bei den technischen Fachkräften um Vermessungstechniker (abgeschlossene Ausbildung oder gleichwertiger Abschluss) handelt. - mind. zwei Vermessungstechniker je Los eingesetzt werden. Der Nachweis ist jeweils durch Eigenerklärung zu erbringen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei Bietergemeinschaft reicht eine Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Als Mindestanforderungen an die Eignung gilt, - dass es sich bei den technischen Fachkräften um Vermessungstechniker (abgeschlossene Ausbildung oder gleichwertiger Abschluss) handelt. - mind. zwei Vermessungstechniker je Los eingesetzt werden. Der Nachweis ist jeweils durch Eigenerklärung zu erbringen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei Bietergemeinschaft reicht eine Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um vergleichbare Referenzleistungen handeln. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Fünf-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. - Referenzbeschreibung Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Weiter gilt: Die Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen müssen die Referenzen auch zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Das sind die Referenzen in der Regel, wenn sie folgenden Inhalten genügen (Mindestanforderungen): - mindestens zwei Referenzprojekte, in denen die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung", gemäß Anlage 1.4 HOAI erbracht wurden, und - mindestens ein Referenzprojekt, in dem die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 des Leistungsbilds "Bauvermessung", gemäß Anlage 1.4 HOAI erbracht wurden. Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter auf dem Musterformular im Angebotsschreiben anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bieter ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit dem Angebot: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um vergleichbare Referenzleistungen handeln. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Fünf-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. - Referenzbeschreibung Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Weiter gilt: Die Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen müssen die Referenzen auch zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Das sind die Referenzen in der Regel, wenn sie folgenden Inhalten genügen (Mindestanforderungen): - mindestens zwei Referenzprojekte, in denen die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung", gemäß Anlage 1.4 HOAI erbracht wurden, und - mindestens ein Referenzprojekt, in dem die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 des Leistungsbilds "Bauvermessung", gemäß Anlage 1.4 HOAI erbracht wurden. Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter auf dem Musterformular im Angebotsschreiben anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bieter ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung ist mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot oder spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nach Angebotsfrist) im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, - Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen. - Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten nicht für die Nachunternehmer.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung ist mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot oder spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nach Angebotsfrist) im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, - Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen. - Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten nicht für die Nachunternehmer.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung zur Eignungsleihe Ziffer 3 in der Anlage 8.2- VgV - ANG - Erklärung zur Teilnahmeform Der Bieter hat der Vergabestelle auf gesonderte Anforderung (nach Angebotsfrist) nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorlegt. Hierzu wird die Vergabestelle bei beabsichtigter Eignungsleihe gesondert nachfolgende Erklärungen und Nachweise anfordern: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung betreffend die zu leihende Eignung (vgl. zu den Anforderungen zuvor) Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung zur Eignungsleihe Ziffer 3 in der Anlage 8.2- VgV - ANG - Erklärung zur Teilnahmeform Der Bieter hat der Vergabestelle auf gesonderte Anforderung (nach Angebotsfrist) nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorlegt. Hierzu wird die Vergabestelle bei beabsichtigter Eignungsleihe gesondert nachfolgende Erklärungen und Nachweise anfordern: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung betreffend die zu leihende Eignung (vgl. zu den Anforderungen zuvor) Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (aus technischen an dieser Stelle gebündelt dargestellt). Zudem Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (aus technischen an dieser Stelle gebündelt dargestellt). Zudem Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 8.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.2) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. 8.2). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 8.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.2) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. 8.2). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-510247 (2026-07-21)