Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden. Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden. Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Vorsorgekuren
Referenznummer: V0296/2026
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden.
Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden.
Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden.
Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden.
Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Stadt: Bremerhaven
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2030
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028 mit der einseitigen Option seitens des AG den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr bis max. 31.12.2030 zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht von dem AG drei Monate vorher gekündigt wird.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028 mit der einseitigen Option seitens des AG den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr bis max. 31.12.2030 zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht von dem AG drei Monate vorher gekündigt wird.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Ja
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postleitzahl: .
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-11 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-11 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Immobilien Bremen
Vergabemanagement
Langenstraße 10-12
28195 Bremen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-11 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen für die Leistungserbringung angebotene stationäre Einrichtung über ein gültiges Zertifikat nach § 37 Abs. 3 SGB IX auf Grundlage eines auf Ebene der BAR anerkannten Qualitätsmanagementverfahrens oder über einen gleichwertigen Nachweis verfügt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Zertifikats nach § 37 Abs. 3 SGB IX auf Grundlage eines auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannten Qualitätsmanagementverfahrens.
Alternativ werden gleichwertige Bescheinigungen anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass das zugrunde liegende Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre medizinische Rehabilitationseinrichtungen nach § 37 SGB IX erfüllt.
Soweit der Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder einer veröffentlichten Nachfolgefassung geführt wird, muss aus dem Zertifikat oder aus ergänzenden Unterlagen eindeutig hervorgehen, dass die Zertifizierung die angebotene Einrichtung und den für die Leistungserbringung relevanten Leistungsbereich umfasst und die Anforderungen nach § 37 Abs. 3 SGB IX erfüllt. Mit dem Angebot ist das gültige Zertifikat einzureichen.
2. Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V verfügt. Mit dem Angebot ist der Versorgungsvertrag einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen für die Leistungserbringung angebotene stationäre Einrichtung über ein gültiges Zertifikat nach § 37 Abs. 3 SGB IX auf Grundlage eines auf Ebene der BAR anerkannten Qualitätsmanagementverfahrens oder über einen gleichwertigen Nachweis verfügt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Zertifikats nach § 37 Abs. 3 SGB IX auf Grundlage eines auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannten Qualitätsmanagementverfahrens.
Alternativ werden gleichwertige Bescheinigungen anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass das zugrunde liegende Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre medizinische Rehabilitationseinrichtungen nach § 37 SGB IX erfüllt.
Soweit der Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder einer veröffentlichten Nachfolgefassung geführt wird, muss aus dem Zertifikat oder aus ergänzenden Unterlagen eindeutig hervorgehen, dass die Zertifizierung die angebotene Einrichtung und den für die Leistungserbringung relevanten Leistungsbereich umfasst und die Anforderungen nach § 37 Abs. 3 SGB IX erfüllt. Mit dem Angebot ist das gültige Zertifikat einzureichen.
2. Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V verfügt. Mit dem Angebot ist der Versorgungsvertrag einzureichen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, dass in den letzten 3 Jahren die 3 angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart.
Der Leistungszeitraum pro Referenz muss mindestens 12 Monate betragen.
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
• Erfahrungen in der stationären rehabilitativen, vorsorgemedizinischen oder vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Behandlung von Polizei- und/oder Feuerwehrbeamten im Schichtdienst oder von vergleichbaren Einsatz- und Sicherheitsberufen mit regelmäßiger Schicht- bzw. Wechseldienstbelastung.
• Der medizinische Leistungsinhalt der Referenz muss dem Leistungsinhalt einer qualifizierten Rehabilitationsklinik vergleichbar sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass in den letzten 3 Jahren die 3 angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart.
Der Leistungszeitraum pro Referenz muss mindestens 12 Monate betragen.
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
• Erfahrungen in der stationären rehabilitativen, vorsorgemedizinischen oder vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Behandlung von Polizei- und/oder Feuerwehrbeamten im Schichtdienst oder von vergleichbaren Einsatz- und Sicherheitsberufen mit regelmäßiger Schicht- bzw. Wechseldienstbelastung.
• Der medizinische Leistungsinhalt der Referenz muss dem Leistungsinhalt einer qualifizierten Rehabilitationsklinik vergleichbar sein.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigten verfügt. Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gegliedert nach Beschäftigungsart muss angegeben werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigten verfügt. Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gegliedert nach Beschäftigungsart muss angegeben werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, über die Anzahl der beschäftigten Führungskräfte.
Die für die Leitung vorgesehenen Personen müssen benannt werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unteraufträgen an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bieter ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unteraufträgen an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bieter ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 1.000.000,00 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person.
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall.
Eine Kopie der aktuell gültigen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen.
oder
dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen wird.
Eine Kopie der aktuellen Bescheinigungen des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (nicht älter als 3 Monate).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 1.000.000,00 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person.
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall.
Eine Kopie der aktuell gültigen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen.
oder
dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen wird.
Eine Kopie der aktuellen Bescheinigungen des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (nicht älter als 3 Monate).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Einzureichen sind Bescheinigungen, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (von ein oder zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Mitarbeiter/-innen versichert sind) (jeweils nicht älter als 3 Monate) sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzver-fahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
oder
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einzureichen sind Bescheinigungen, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (von ein oder zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Mitarbeiter/-innen versichert sind) (jeweils nicht älter als 3 Monate) sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzver-fahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
oder
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit dem anteiligen Umsatz der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes ihres Unternehmens ausmacht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit dem anteiligen Umsatz der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes ihres Unternehmens ausmacht.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist eine Bescheinigung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen (falls zutreffend) im Berufsregister eingetragen ist.
Ein Auszug aus dem Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen (falls zutreffend) im Handelsregister eingetragen ist.
Ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Angebot einzureichen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB…
… vorliegen.
… vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu richten, spätestens bis zum 29.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt.
Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten.
Telefonische sowie Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu richten, spätestens bis zum 29.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt.
Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten.
Telefonische sowie Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +4942136159796📞
Fax: +4942149632311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-465607 (2026-07-06)