Beschreibung der Beschaffung
a) Hosting und Hosting-Support:
Die monatlichen Kosten für Hosting und Hosting-Support sind anzugeben und werden monatlichabgerechnet.
b) Arbeitspakete/Entwicklungskontingente:
Nach Abstimmmung der Inhalte mit dem Auftraggeber bietet der Auftragnehmer jeweils verbindlich für das kommende Jahr ein Leistungspaket für agile Softwareentwicklung für das Weiterbildungsportal mit einem geschätzten Zeitkontingent an. Dazu gehören Weiterentwicklungen und System-Support. Die Anforderungen für diese Innovationen werden im Laufe des Jahres konkretisiert, nach Bedarf vom Auftraggeber abgerufen und dann nach agiler Methodik in die Umsetzung eingebracht.
Das angebotene Entwicklungsbudget dient sowohl der softwareseitigen Wartung und Instandhaltung des Systems als auch für die Implementierung von mit dem Auftraggeber abgestimmten und angestrebten Innovationen bzw. Arbeitspaketen.
Die Anforderungen an die genannten Arbeitspakete werden näher beschrieben und mit geschätzten Kontigenten in Personentagen versehen.
c) Zusatzkontingent / flexibles Bündel:
Neben den Arbeitspaketen wird ein "flexibles Bündel" für kleinere Anpassungen, die sich nicht kompakt in ein Arbeitspaket zusammenfassen lassen, als regelmäßiges Zusatzkontingent angeboten:
Die agile Softwareentwicklung gestattet dem Auftraggeber eine kurzfristige und intervenierende Formulierung und Priorisierung der Anforderungen für eine in der Entwicklung befindlichen Software. Auch können kurzfristige Wartungsanforderungen schnell befriedigt werden. Die Einzelanforderungen werden beispielsweise in einem online zur Verfügung gestellten Ticket-System formuliert, organisiert und abgearbeitet und sind vom Auftraggeber freizugeben.
Der Abruf der Leistungen kann flexibel in Form von Einzelbeauftragungen durch den Auftraggeber erfolgen. Die Nachweise für die Arbeiten des flexiblen Bündels werden in Einzelstunden geführt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt quartalsweise; hiervon kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Die Rechnungen werden als rechnungsbegründende Unterlagen zugesandt.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Vertragslaufzeit von vier Jahren ungefähr 300 Personentage (1 Tag entspricht 8 Arbeitsstunden) für Entwicklungs- und Zusatzkontingent aufgeführten Punkte anfallen. Dies entspricht insgesamt 2.400 Stunden.
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Nicht genutzte Stunden sollen nicht als Guthaben angesammelt werden. Innerhalb eines Tätigkeitsnachweises werden die Stunden im viertelstündlichen Turnus aufgeschlüsselt und dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnung als rechnungsbegründende Unterlage zugesandt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt quartalsweise.
Maximalabnahmemenge:
Die Maximalabnahmemenge wird angegeben mit 480 Personentagen (3.840 Stunden).
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG / Bezugsberechtigte hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Mit Erreichen der Maximalabnahmemenge ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Abrufe aus dem Rahmenvertrag anzunehmen. Der Auftraggeber hat bei Erreichen der Maximalabnahmemenge das Recht, den Rahmenvertrag vor Erreichen der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.