Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) mit einer Schutzweste
Referenznummer: 2026-BALM-VgSt-003
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen.
Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen.
Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutz- und Sicherheitskleidung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-BALM-VgSt-003
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ort der Leistungserbringung ist im Regelfall die Zentrale des BALM in der Werderstr. 34, 50672 Köln sowie die bundesweiten Außenstellen und deren dezentraler Zuständigkeitsbereich.
Die Lieferung der Schutzwesten erfolgt im Regelfall an die Außenstellen und bei Bedarf an die Zentrale in Köln.
Ort der Leistungserbringung ist im Regelfall die Zentrale des BALM in der Werderstr. 34, 50672 Köln sowie die bundesweiten Außenstellen und deren dezentraler Zuständigkeitsbereich.
Die Lieferung der Schutzwesten erfolgt im Regelfall an die Außenstellen und bei Bedarf an die Zentrale in Köln.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 96 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
4 Jahre Vertragslaufzeit mit zweimaliger Möglichkeit der Vertragsverlängerung um jeweils 2 Jahre.
Begründung: Abstimmung mit dem Auftragnehmer über das finale Design, Größenabnahme durch individuelle Vermessung, Rollout unter Beachtung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes und Gewährleistung der Ausstattung mit Ersatzteilen sowie einheitliche Handhabung für die Einlage der Schutzpakete.
4 Jahre Vertragslaufzeit mit zweimaliger Möglichkeit der Vertragsverlängerung um jeweils 2 Jahre.
Begründung: Abstimmung mit dem Auftragnehmer über das finale Design, Größenabnahme durch individuelle Vermessung, Rollout unter Beachtung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes und Gewährleistung der Ausstattung mit Ersatzteilen sowie einheitliche Handhabung für die Einlage der Schutzpakete.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-13 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Festlegung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist gemäß § 21 Abs. 6 VgV durch den besonderen Gegenstand der Beschaffung gerechtfertigt.Hierzu zählen insbesondere: Abstimmung mit dem Auftragnehmer über das finale Design, Größenabnahme durch individuelle Vermessung, Rollout unter Beachtung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (auch bei Neueinstellungen) und Gewährleistung der Ausstattung mit Ersatzteilen sowie einheitliche Handhabung für die Einlage der Schutzpakete; Garantie und Lebenszyklus des Produktes (idR 5-10 Jahre). Zudem erfordert der geplante Zertifizierungsprozess nach ISO 20471 eine längere Amortisationsphase für den Auftragnehmer, was sich mindernd auf die Angebotspreise auswirkt
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Festlegung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist gemäß § 21 Abs. 6 VgV durch den besonderen Gegenstand der Beschaffung gerechtfertigt.Hierzu zählen insbesondere: Abstimmung mit dem Auftragnehmer über das finale Design, Größenabnahme durch individuelle Vermessung, Rollout unter Beachtung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (auch bei Neueinstellungen) und Gewährleistung der Ausstattung mit Ersatzteilen sowie einheitliche Handhabung für die Einlage der Schutzpakete; Garantie und Lebenszyklus des Produktes (idR 5-10 Jahre). Zudem erfordert der geplante Zertifizierungsprozess nach ISO 20471 eine längere Amortisationsphase für den Auftragnehmer, was sich mindernd auf die Angebotspreise auswirkt
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-13 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-03 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 600.000 EUR (netto) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 600.000 EUR (netto) nachzuweisen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
1
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR
Sachschäden: mind. 3.000.000 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
1
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR
Sachschäden: mind. 3.000.000 EUR
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• Ausstattung von öffentlichen Auftraggebern (gem. § 99 GWB) mit Schutzwesten
• Individuelle Vermessung und Anfertigung der Schutzwesten
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• Ausstattung von öffentlichen Auftraggebern (gem. § 99 GWB) mit Schutzwesten
• Individuelle Vermessung und Anfertigung der Schutzwesten
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Das Bestehen eingerichteter Umweltmanagementmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Das Bestehen eingerichteter Umweltmanagementmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
+ 4 weitere
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben den
Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere
Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen
(Anschreiben, Bewerbungs- und Vertragsbedingungen) sowie die
Bekanntmachung müssen nach Download durch die Bieter auf Vollständigkeit
und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den
Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder
sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes
Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf hin.
Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht
berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende
Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Das BALM weist ausdrücklich darauf hin, dass die nachstehend benannte
Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB als
unzulässig abweisen wird, wenn
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle
wenden:
Die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabeunterlagen
(Anschreiben, Bewerbungs- und Vertragsbedingungen) sowie die
Bekanntmachung müssen nach Download durch die Bieter auf Vollständigkeit
und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den
Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder
sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes
Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf hin.
Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht
berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende
Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Das BALM weist ausdrücklich darauf hin, dass die nachstehend benannte
Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB als
unzulässig abweisen wird, wenn
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle
wenden:
Die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-370856 (2026-05-28)