Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, ist der führende kommunale IT-Dienstleister im Land Brandenburg mit sämtlichen Brandenburger Kommunen als seine Mitglieder. Die Aufgabe des ZV DIKOM besteht darin, seine Mitglieder bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen - sowohl im Hinblick auf digitale Bürgerdienste als auch Optimierung interner Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise und Schulen im Land Brandenburg nachhaltig digitaler und effizienter zu gestalten. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software. Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg
Referenznummer: DIKOM-2026-002
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, ist der führende kommunale IT-Dienstleister im Land Brandenburg mit sämtlichen Brandenburger Kommunen als seine Mitglieder. Die Aufgabe des ZV DIKOM besteht darin, seine Mitglieder bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen - sowohl im Hinblick auf digitale Bürgerdienste als auch Optimierung interner Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise und Schulen im Land Brandenburg nachhaltig digitaler und effizienter zu gestalten.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software.
Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg.
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, ist der führende kommunale IT-Dienstleister im Land Brandenburg mit sämtlichen Brandenburger Kommunen als seine Mitglieder. Die Aufgabe des ZV DIKOM besteht darin, seine Mitglieder bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen - sowohl im Hinblick auf digitale Bürgerdienste als auch Optimierung interner Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise und Schulen im Land Brandenburg nachhaltig digitaler und effizienter zu gestalten.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software.
Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Softwarepakete und Computersysteme📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: DIKOM-2026-002
Beschreibung der Beschaffung:
"Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Einführung, Pflege und den Support einer modernen, zukunftsfähigen und cloudbasierten Kita-Software für die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg. Die vertragliche Regellaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Abfrage der angebotenen Leistungen ist flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen ausgerichtet. Die beiden nachfolgenden Lizenzmodelle kommen hierfür in Betracht:
1. Kaufmodell: einmaliger Erwerb der Lizenzen inklusive anschließender Softwarepflege und Wartung
2. Mietmodell: laufende softwarebasierte Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit
Die zu beschaffene Gesamtlösung muss den administrativen Lebenszyklus im Bereich der Kindertagesbetreuung digital abbilden. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Städten/Gemeinden/Ämter und den Landkreisen muss die Softwarelösung zwingend eine funktionale Differenzierung abbilden können:
Kommunale Ebene (Städte, Gemeinde und Ämter): vollständige Verwaltung der Kindertagesstätten (u.a. Platzvergabe, Bedarfsplanung, Stammdatenverwaltung, Vertrags- und Beitragswesen, digitale Kassenschnittstellen sowie Eltern- und Trägerportale).
Kreisebene (Landkreise): spezifische Fachanwendung zur Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung der Kindertagespflegepersonen sowie der Steuerung der entsprechenden Pflegeplätze.
Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Integration einer App-Lösung zur direkten, sicheren und datenschutzkonformen Kommunikation zwischen den Einrichtungen, den pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die detaillierten funktionalen und technischen Anforderungen sowie der genaue Leistungsumfang sind vollumfänglich der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog zu entnehmen."
"Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Einführung, Pflege und den Support einer modernen, zukunftsfähigen und cloudbasierten Kita-Software für die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg. Die vertragliche Regellaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Abfrage der angebotenen Leistungen ist flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen ausgerichtet. Die beiden nachfolgenden Lizenzmodelle kommen hierfür in Betracht:
1. Kaufmodell: einmaliger Erwerb der Lizenzen inklusive anschließender Softwarepflege und Wartung
2. Mietmodell: laufende softwarebasierte Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit
Die zu beschaffene Gesamtlösung muss den administrativen Lebenszyklus im Bereich der Kindertagesbetreuung digital abbilden. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Städten/Gemeinden/Ämter und den Landkreisen muss die Softwarelösung zwingend eine funktionale Differenzierung abbilden können:
Kommunale Ebene (Städte, Gemeinde und Ämter): vollständige Verwaltung der Kindertagesstätten (u.a. Platzvergabe, Bedarfsplanung, Stammdatenverwaltung, Vertrags- und Beitragswesen, digitale Kassenschnittstellen sowie Eltern- und Trägerportale).
Kreisebene (Landkreise): spezifische Fachanwendung zur Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung der Kindertagespflegepersonen sowie der Steuerung der entsprechenden Pflegeplätze.
Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Integration einer App-Lösung zur direkten, sicheren und datenschutzkonformen Kommunikation zwischen den Einrichtungen, den pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die detaillierten funktionalen und technischen Anforderungen sowie der genaue Leistungsumfang sind vollumfänglich der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog zu entnehmen."
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: nach Ablauf der Rahmenvereinbarung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt mit Zuschlag; sie endet mit Ablauf von 48 Monaten.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 72 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt mit Zuschlag; sie endet mit Ablauf von 48 Monaten.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 72 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht der Auftraggeber Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Ber (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Ber (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:
quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:
quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Vereinbarung Einhaltung AG / AN Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Vereinbarung Einhaltung AN / NU Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes/signiertes Formblatt und Angebotsschreiben
- IT-Sicherheits- und DSGVO-Konformitätskonzept
- Anwendungs- und Benutzerberechtigungskonzept
- Konzept zum Patch-Änderungs- und Updatemanagement
- Schulungskonzept
- Altdaten-Migrationskonzept
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S. § 48 (2) VgV
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Vereinbarung Einhaltung AG / AN Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Vereinbarung Einhaltung AN / NU Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes/signiertes Formblatt und Angebotsschreiben
- IT-Sicherheits- und DSGVO-Konformitätskonzept
- Anwendungs- und Benutzerberechtigungskonzept
- Konzept zum Patch-Änderungs- und Updatemanagement
- Schulungskonzept
- Altdaten-Migrationskonzept
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S. § 48 (2) VgV
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat…
… nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen).
… nach:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
… nach:
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
… nach:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… nach:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen…
… seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
… seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
… nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… nicht zahlungsunfähig ist.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht…
… die Tätigkeit eingestellt hat.
… zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
#Bekanntmachungs-ID: CXVVYYDYTWGWLYEH#
Der Verweis oder das Beifügen von eigenen AGB des Bieters oder die Abänderung von Zahlungsbedingungen werden kein Vertragsbestandteil bei Zuschlagserteilung. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Auftraggebers.
Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Der Verweis oder das Beifügen von eigenen AGB des Bieters oder die Abänderung von Zahlungsbedingungen werden kein Vertragsbestandteil bei Zuschlagserteilung. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Auftraggebers.
Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-445258 (2026-06-26)