Die Deutsche Bundesbank - nachstehend BBk - beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk und weitere Auftraggeber an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zugelassene Banknotendruckereien zu vergeben (Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main gestellt werden.). Der Rahmenvereinbarungspartner stellt dabei nicht nur für die BBk, sondern auch für andere Auftraggeber, die die BBk entsprechend bevollmächtigt haben (derzeit Hrvatska Narodna Banka, Latvijas Banka und Lietuvos Bankas sowie künftig ggf. weitere Nationale Zentralbanken des Eurosystems), Euro-Banknoten her. Empfänger der Banknoten können neben den Auftraggebern selbst auch andere Notenbanken des Eurosystems sein. Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk und die anderen Auftraggeber ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Zeitraum für die Lieferbereitstellung der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Banknoten
Referenznummer: RAV-H10/2023
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Bundesbank - nachstehend BBk - beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk und weitere Auftraggeber an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zugelassene Banknotendruckereien zu vergeben (Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main gestellt werden.). Der Rahmenvereinbarungspartner stellt dabei nicht nur für die BBk, sondern auch für andere Auftraggeber, die die BBk entsprechend bevollmächtigt haben (derzeit Hrvatska Narodna Banka, Latvijas Banka und Lietuvos Bankas sowie künftig ggf. weitere Nationale Zentralbanken des Eurosystems), Euro-Banknoten her. Empfänger der Banknoten können neben den Auftraggebern selbst auch andere Notenbanken des Eurosystems sein.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk und die anderen Auftraggeber ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Zeitraum für die Lieferbereitstellung der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Die Deutsche Bundesbank - nachstehend BBk - beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk und weitere Auftraggeber an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zugelassene Banknotendruckereien zu vergeben (Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main gestellt werden.). Der Rahmenvereinbarungspartner stellt dabei nicht nur für die BBk, sondern auch für andere Auftraggeber, die die BBk entsprechend bevollmächtigt haben (derzeit Hrvatska Narodna Banka, Latvijas Banka und Lietuvos Bankas sowie künftig ggf. weitere Nationale Zentralbanken des Eurosystems), Euro-Banknoten her. Empfänger der Banknoten können neben den Auftraggebern selbst auch andere Notenbanken des Eurosystems sein.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk und die anderen Auftraggeber ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Zeitraum für die Lieferbereitstellung der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Banknoten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Banknoten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a) Weitere Informationen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung.
b) Anfragen sind grundsätzlich schriftlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de an die Deutsche Bundesbank zu richten und müssen spätestens bis 18.07.2023, 24.00 Uhr vorliegen. Danach eingehende Anfragen können grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
c) Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerber und Kontaktstelle wird über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform abgewickelt.
d) Der Teilnahmeantrag ist auf der o. a. Vergabeplattform im betreffenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y636X7N
a) Weitere Informationen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung.
b) Anfragen sind grundsätzlich schriftlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de an die Deutsche Bundesbank zu richten und müssen spätestens bis 18.07.2023, 24.00 Uhr vorliegen. Danach eingehende Anfragen können grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
c) Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerber und Kontaktstelle wird über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform abgewickelt.
d) Der Teilnahmeantrag ist auf der o. a. Vergabeplattform im betreffenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y636X7N
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Bundesbank - nachstehend BBk - beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk und weitere Auftraggeber an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zugelassene Banknotendruckereien zu vergeben (Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main gestellt werden.). Der Rahmenvereinbarungspartner stellt dabei nicht nur für die BBk, sondern auch für andere Auftraggeber, die die BBk entsprechend bevollmächtigt haben (derzeit Hrvatska Narodna Banka, Latvijas Banka und Lietuvos Bankas sowie künftig ggf. weitere Nationale Zentralbanken des Eurosystems), Euro-Banknoten her. Empfänger der Banknoten können neben den Auftraggebern selbst auch andere Notenbanken des Eurosystems sein.
Die Deutsche Bundesbank - nachstehend BBk - beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk und weitere Auftraggeber an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zugelassene Banknotendruckereien zu vergeben (Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main gestellt werden.). Der Rahmenvereinbarungspartner stellt dabei nicht nur für die BBk, sondern auch für andere Auftraggeber, die die BBk entsprechend bevollmächtigt haben (derzeit Hrvatska Narodna Banka, Latvijas Banka und Lietuvos Bankas sowie künftig ggf. weitere Nationale Zentralbanken des Eurosystems), Euro-Banknoten her. Empfänger der Banknoten können neben den Auftraggebern selbst auch andere Notenbanken des Eurosystems sein.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk und die anderen Auftraggeber ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Zeitraum für die Lieferbereitstellung der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk und die anderen Auftraggeber ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Zeitraum für die Lieferbereitstellung der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Die BBk beabsichtigt, mit dieser Rahmenvereinbarung die Menge an Euro-Banknoten zu beschaffen, die ihr und den anderen Auftraggebern aufgrund der diesbezüglichen Allokationsentscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank zugeteilt wurden sowie Sonderprojekte des Eurosystems durchzuführen. Angaben zu den Mengen und Stückelungen an Euro-Banknoten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Diese sowie die Losaufteilung und weitere relevante Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderungen mitgeteilt. In den letzten Jahren hat die BBk jährlich zwischen etwa 800 Mio. und 1,5 Mrd. Banknoten, aufgeteilt in bis zu drei Losen im Umfang von jeweils etwa 300 bis 700 Mio. Banknoten, beschafft.
Die BBk beabsichtigt, mit dieser Rahmenvereinbarung die Menge an Euro-Banknoten zu beschaffen, die ihr und den anderen Auftraggebern aufgrund der diesbezüglichen Allokationsentscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank zugeteilt wurden sowie Sonderprojekte des Eurosystems durchzuführen. Angaben zu den Mengen und Stückelungen an Euro-Banknoten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Diese sowie die Losaufteilung und weitere relevante Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderungen mitgeteilt. In den letzten Jahren hat die BBk jährlich zwischen etwa 800 Mio. und 1,5 Mrd. Banknoten, aufgeteilt in bis zu drei Losen im Umfang von jeweils etwa 300 bis 700 Mio. Banknoten, beschafft.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Frei Grenze Ursprungsland. Die Banknoten sind frei Grenze Ursprungsland zu liefern. Grenze Ursprungsland ist der Ort, an dem die Bundesbank (BBk) die Banknoten für sich oder einen anderen Auftraggeber übernimmt und deren Sicherheit mit eigenen Mitteln oder mit den ihr gesetzlich zur Amtshilfe verpflichteten Behörden gewährleisten kann. Bei einem Produktions-standort außerhalb Deutschlands ist dies ein internationaler Flughafen im Ursprungsland, bei einem Produktionsstandort innerhalb Deutschlands ist dies der Produktionsstandort. Abweichend hiervon kann der Auftragnehmer die Banknoten der BBk auf deren Aufforderung auch bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands auch am Produktionsstandort zur Verfügung stellen.
Frei Grenze Ursprungsland. Die Banknoten sind frei Grenze Ursprungsland zu liefern. Grenze Ursprungsland ist der Ort, an dem die Bundesbank (BBk) die Banknoten für sich oder einen anderen Auftraggeber übernimmt und deren Sicherheit mit eigenen Mitteln oder mit den ihr gesetzlich zur Amtshilfe verpflichteten Behörden gewährleisten kann. Bei einem Produktions-standort außerhalb Deutschlands ist dies ein internationaler Flughafen im Ursprungsland, bei einem Produktionsstandort innerhalb Deutschlands ist dies der Produktionsstandort. Abweichend hiervon kann der Auftragnehmer die Banknoten der BBk auf deren Aufforderung auch bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands auch am Produktionsstandort zur Verfügung stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV);
2) Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU oder, falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZRA) - ggf. auch Kopie - nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung über den Bewerber - nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
2) Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU oder, falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZRA) - ggf. auch Kopie - nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung über den Bewerber - nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
3) Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB
4) Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Auf Basis des Grundsatzes der Unternehmensfortführung erstellte und von Wirtschaftsprüfern testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Auf Basis des Grundsatzes der Unternehmensfortführung erstellte und von Wirtschaftsprüfern testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
2) Eigenerklärung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 5 Mio. EUR pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. Oder Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit o.g. Summen. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Eigenerklärung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 5 Mio. EUR pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. Oder Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit o.g. Summen. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.).
Mindeststandards:
1) Bei öffentlichen Druckereien im Sinne von Art. 1 Nr. 4 der Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 13. November 2014, zur Errichtung des Produktions- und Beschaffungssystems des Eurosystems (EZB/2014/44 in der durch Leitlinie EZB/2017/31 vom 27. Oktober 2017 und Leitlinie EZB/2021/56 vom 17. Dezember 2021 geänderten Fassung) Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages
1) Bei öffentlichen Druckereien im Sinne von Art. 1 Nr. 4 der Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 13. November 2014, zur Errichtung des Produktions- und Beschaffungssystems des Eurosystems (EZB/2014/44 in der durch Leitlinie EZB/2017/31 vom 27. Oktober 2017 und Leitlinie EZB/2021/56 vom 17. Dezember 2021 geänderten Fassung) Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages
a. ihre Tätigkeiten in Bezug auf den Druck der Euro-Banknoten finanziell vollständig von ihren sonstigen Tätigkeiten getrennt sind, um zu gewährleisten, dass keine unmittelbare oder mittelbare staatliche Beihilfe erfolgt, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union unvereinbar ist;
a. ihre Tätigkeiten in Bezug auf den Druck der Euro-Banknoten finanziell vollständig von ihren sonstigen Tätigkeiten getrennt sind, um zu gewährleisten, dass keine unmittelbare oder mittelbare staatliche Beihilfe erfolgt, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union unvereinbar ist;
b. eine vollständige Trennung zwischen ihrer Rechnungslegung und der Rechnungslegung ihrer jeweiligen öffentlichen Stelle besteht;
c. sie die gesamten Kosten der administrativen und organisatorischen Unterstützung, die sie von ihrer jeweiligen öffentlichen Stelle erhalten haben, zurückerstatten.
Die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über die Einhaltung dieses Grundsatzes der Unabhängigkeit darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 15 Monate sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Allgemeine Darstellung der Unternehmens- bzw. Konzernstruktur und detaillierte Angaben (z.B. Lage, Infrastruktur, Polizeianbindung) über den vorgesehenen Produktionsstandort (Druck- und Lagerstätte);
2) Eigenerklärung, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Unterauftragnehmer eingesetzt werden. Eine Teilnahme in Form einer Unterauftragnehmerschaft oder Bewerbergemeinschaft ist für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Die Vergabe von Unteraufträgen im Rahmen von Einzelaufträgen an andere Banknotendruckereien, die ebenfalls Rahmenvereinbarungspartner sind, wird in den jeweiligen Auftragsunterlagen geregelt.
2) Eigenerklärung, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Unterauftragnehmer eingesetzt werden. Eine Teilnahme in Form einer Unterauftragnehmerschaft oder Bewerbergemeinschaft ist für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Die Vergabe von Unteraufträgen im Rahmen von Einzelaufträgen an andere Banknotendruckereien, die ebenfalls Rahmenvereinbarungspartner sind, wird in den jeweiligen Auftragsunterlagen geregelt.
Mindeststandards:
1) Nachweis (z.B. Auszug aus EU-Datenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Bewerbers, dass er bei Flugtransporten für seinen Verantwortungsbereich eine sichere Lieferkette nach den Regelungen der Verordnung (EU) 300/2008 vom 11.03.2008 und (EU) 2015/1998 vom 5. November 2015 sicherstellen wird.
1) Nachweis (z.B. Auszug aus EU-Datenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Bewerbers, dass er bei Flugtransporten für seinen Verantwortungsbereich eine sichere Lieferkette nach den Regelungen der Verordnung (EU) 300/2008 vom 11.03.2008 und (EU) 2015/1998 vom 5. November 2015 sicherstellen wird.
2) Banknotenlandtransporte sind zwingend mit Polizei oder Militär zu begleiten. Dies gilt insbesondere für die Strecke ausländische Druckerei - Grenze Ursprungsland (s. hierzu auch II.2.3) inkl. Bewachung während des Flughafenhandlings; deren Sicherstellung liegt bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands in der Verantwortung des Bewerbers und ist nachzuweisen,
2) Banknotenlandtransporte sind zwingend mit Polizei oder Militär zu begleiten. Dies gilt insbesondere für die Strecke ausländische Druckerei - Grenze Ursprungsland (s. hierzu auch II.2.3) inkl. Bewachung während des Flughafenhandlings; deren Sicherstellung liegt bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands in der Verantwortung des Bewerbers und ist nachzuweisen,
3) Eigenerklärung über das Vorhandensein mindestens eines Endverarbeitungssystems (EVS) BPS 2000, BPS X9 oder gleichwertiger Art.
4) Eigenerklärung über eine vorhandene oder noch einzurichtende Online-Vernichtung von Druckausschuss (bei der Endverarbeitung). Anforderungen: Nicht manipulierbarer, vollständig nachvollziehbarer, automatisierter Vernichtungsprozess für jede einzelne Banknote. Nach Abschluss eines Bearbeitungsabschnitts hat das EVS ein Abschnittsprotokoll über die Menge der vernichteten Banknoten zu erstellen und mittels eines von der BBk festgelegten Verfahrens durch eine spezifische Prüfziffer zu sichern. Die Abschnittsprotokolle sind arbeitstäglich zur BBk mittels gesicherter E-Mail zu senden. Ferner sind die Seriennummern der geschredderten Banknoten durch ein Redundanzsystem aufzuzeichnen.
4) Eigenerklärung über eine vorhandene oder noch einzurichtende Online-Vernichtung von Druckausschuss (bei der Endverarbeitung). Anforderungen: Nicht manipulierbarer, vollständig nachvollziehbarer, automatisierter Vernichtungsprozess für jede einzelne Banknote. Nach Abschluss eines Bearbeitungsabschnitts hat das EVS ein Abschnittsprotokoll über die Menge der vernichteten Banknoten zu erstellen und mittels eines von der BBk festgelegten Verfahrens durch eine spezifische Prüfziffer zu sichern. Die Abschnittsprotokolle sind arbeitstäglich zur BBk mittels gesicherter E-Mail zu senden. Ferner sind die Seriennummern der geschredderten Banknoten durch ein Redundanzsystem aufzuzeichnen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Herstellung von Euro-Banknoten sind nur solche Banknotendruckereien berechtigt, die über eine Zulassung nach Art. 2 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 20. Dezember 2013 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien (EZB/2013/54) verfügen. Die Zulassung muss spätestens bei Abgabe eines Gebots für einen Einzelauftrag vorliegen.
Zur Herstellung von Euro-Banknoten sind nur solche Banknotendruckereien berechtigt, die über eine Zulassung nach Art. 2 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 20. Dezember 2013 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien (EZB/2013/54) verfügen. Die Zulassung muss spätestens bei Abgabe eines Gebots für einen Einzelauftrag vorliegen.
Die Deutsche Bundesbank agiert als Federführer dieses gemeinsamen Vergabeverfahrens. Es gilt deutsches Recht.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hrvatska Narodna Banka
Postanschrift: Trg hrvatskih velikana 3
Postort: Zagreb
Postleitzahl: 10000
Land: Kroatien 🇭🇷
Grad Zagreb
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Latvijas Banka
Postanschrift: Kr. Valdemara iela 2a
Postort: Riga
Land: Lettland 🇱🇻
Rīga
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lietuvos Bankas
Postort: Vilnius
Land: Litauen 🇱🇹 Kontakt
Kontaktperson: Herr Hoßfeld
Internetadresse: www.bundesbank.de🌏
E-Mail: novcanice@hnb.hr📧
Internetadresse: www.hnb.hr🌏
E-Mail: info@bank.lv📧
Internetadresse: www.bank.lv🌏
E-Mail: gpd@lb.lt📧
Internetadresse: www.lb.lt🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y636X7N/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Weitere Informationen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung.
b) Anfragen sind grundsätzlich schriftlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de an die Deutsche Bundesbank zu richten und müssen spätestens bis 18.07.2023, 24.00 Uhr vorliegen. Danach eingehende Anfragen können grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
b) Anfragen sind grundsätzlich schriftlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de an die Deutsche Bundesbank zu richten und müssen spätestens bis 18.07.2023, 24.00 Uhr vorliegen. Danach eingehende Anfragen können grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
c) Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerber und Kontaktstelle wird über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform abgewickelt.
d) Der Teilnahmeantrag ist auf der o. a. Vergabeplattform im betreffenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y636X7N
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Postanschrift: Taunusanlage 5
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Internetadresse: www.bundesbank.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 129-411679 (2023-07-04)