Bestimmungen zur E-Vergabe:
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über
www.evergabe-online.de zu führen.
Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch
Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform
www.evergabe-online.de
ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit)
maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses
Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005
(GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der
Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der
Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des
Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber
den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein
Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen
Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des
Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#