Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Der Auftraggeber erwartet nachweisbare Erfahrungswerte in der Begleitung von Neubauprojekten.
Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als ver-gleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um solche Leistungen in der Begleitung von Neubauprojekten handelt. Zu den jeweils ge-nannten Referenzprojekten sind kurze Erläuterungen über die Art und Umfang dieser mit-zuteilen, sodass eine Überprüfung der Vergleichbarkeit mit der hier vorliegenden Leistung vorgenommen werden kann.
Sonstige Referenzen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht ver-gleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
- Berufliche Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals -Arbeitsmedizin (Eignungskriterium) (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot einen Nachweis über die Berufliche Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals -Arbeitsmedizin (Eignungskriterium) beizufügen.
Die Bewerber / Bieter hat seinem Angebot für das mit der Ausführung des Auftrages betraute Personal einen Nachweis über die berufliche Qualifikation durch Nachweis der Fachkunde im Bereich der Arbeitsmedizin
Entsprechend § 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 wird vom Auftraggeber die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde bei Ärzten als gegeben angesehen, wenn nachgewiesen wird, dass sie berechtigt sind:
1. die Gebietsbezeichnung "Betriebsmediziner" oder
2. den Bezeichnung Facharzt "Arbeitsmedizin"
zu führen.
Alternativ wird auch ein Arzt in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin als fachkundig angesehen, wenn er von einem Facharzt für Arbeitsmedizin betreut wird.
Die Approbationsurkunde(n) des oder der eingesetzten Ärzte ist/ sind zusätzlich nach-zuweisen und dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus sind die Ermächtigungen zur Durchführung der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den Unfallverhütungsvorschriften oder staatlichen Rechtsvorschriften sowie für Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Erstuntersuchungen, Nachuntersuchungen, nachgehende Untersuchungen) nachzuweisen.
Der Bieter hat die entsprechenden Nachweise der Fachkunde gem. § 7 ASiG i.V.m. § 4 DGUV Vorschrift 2 zu erbringen und alle dafür notwendigen Unterlagen mit dem An-gebot hochzuladen.
- Berufliche Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Eignungskriterium) (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot einen Nachweis über die Berufliche Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Eignungskriterium) beizufügen. Die Bewerber / Bieter hat seinem Angebot für das mit der Ausführung des Auftrages be-traute Personal einen Nachweis über die berufliche Qualifikation durch Nachweis der Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss mindestens über eine der nachfolgenden Fach-kundenachweise verfügen:
- Sicherheitsingenieure
- Sicherheitstechniker
- Sicherheitsmeister
Der Bieter hat einen entsprechenden Nachweis der Fachkunde gem. § 7 ASiG i.V.m. § 4 DGUV Vorschrift 2 zu erbringen und alle dafür notwendigen Unterlagen mit dem An-gebot hochzuladen.
Der Nachweis muss über das Bietertool mit dem Angebot hochgeladen werden.